Anzeige nach 3 jahren

22. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Allesweg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige nach 3 jahren

Hallo. Diese Frage beschäftigt mich seit vielen Jahren. Wie muss/kann ich vorgehen?

Mieter A lässt minderwertiges Türschloss gegen ein gutes, Einbruchsicheres auswechseln. Die Wohnungsgesellschaft wobbie lässt daraufhin das neue Türschloss von einer Sicherheitsfirma smobbie während der Abwesenheit des Mieters wieder gegen ein Minderwertiges Türschloss auswechseln (unter fadenscheinigen Begründungen - Schutz der Mietsache) Mieter erhält die Rechnung des einbruchs. Er bezahlt brav. Will keinen Ärger. Noch ehe Mieter sich aus Sorge um seine Sicherheit wieder ein neues qualitativ besseres, einbruchsicheres Türschloss aneignen kann, ereignen sich mehrfach Hausdurchsuchungen während der Abwesenheit des Mieters. Nach und nach verschwinden Dinge, Wäschestücke aber auch Datentraeger.
(Mieter entwickelt in dieser Zeit grosse Ängste)

Mieter holt sich anwaltliche Konsultation. Anwalt rät nur zum Auszug. Mieter zieht aus. Doch die entwendeten Daten gelangen zu den Behörden und auch ins netz. Geschädigter ExMieter ist seither in grosser Sorge wegen nachhaltiger Rufschädigung an seiner Person.

Er erwägt den Sicherheitsdienst zu verklagen oder Anzeige bei der polizei zu erstatten wegen Diebstahl seiner Daten und auch wegen Einsicht in den Laptop, der sich zu dem Zeitpunkt des Einbruchs in der Wohnung befunden hat. Ebenfalls wegen Einbruch.

Die Episode ist jedoch 4 Jahre her.

Der ExMieter ist erst nach 3 Jahren dahintergekommen, dass seine alten Datentraeger entwendet wurden, wofür ja nur die Sicherheitsfirma verantwortlich sein kann.
Der ExMieter leidet seither unter starken Ängsten.

inwiefern könnte die Geschädigte Person strafrechtlich gegen die Sicherheitsfirma vorgehen?


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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33544 Beiträge, 17489x hilfreich)

inwiefern könnte die Geschädigte Person strafrechtlich gegen die Sicherheitsfirma vorgehen? Gar nicht - wenn man der Polizei wilde Geschichten von einem Sicherheitsdienst erzählt, der Daten klaut, die dann "bei den Behörden" auftauchen, wird diese wohl ernste Zweifel am geistigen Zustand der Person haben. Im Übrigen sollte man natürlich erklären können, woher man weiss, welche Daten "die Behörden" haben - hat man deren System gehackt oder wie kommt man zu solchen Erkenntnissen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Allesweg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Angriffe gegen die geistige Gesundheit der Exmieterin basieren zweifelsohne nicht auf vorurteilsfreiem denken. Die exmieterin trägt nicht die Verantwortung für Diebstahl in Verbindung mit Einbruch. Weshalb dies nicht zur Anzeige gebracht werden sollte, bedarf einer sachlich vorurteilsfreien Begründung. Es ist erstmal zweitrangig dass die Sicherheitsfirma Zugriff auf den Laptop hatte. Diese hätte die Wohnung nie unbefugt betreten dürfen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33544 Beiträge, 17489x hilfreich)

Na, dann beantworten Sie doch einfach mal die Frage, die ich Ihnen gestellt habe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Allesweg):
wofür ja nur die Sicherheitsfirma verantwortlich sein kann


Da sich das nur um eine reine Vermutung handelt, ist das mehr als nur wage.


Zitat (von Allesweg):
Hausdurchsuchungen während der Abwesenheit des Mieters


Hausdurchsuchungen durch Behörden? Oder meinst du jetzt durch "Einbrecher"?


Zitat (von Allesweg):
die entwendeten Daten gelangen zu den Behörden


Wieso interessieren die sich denn dafür?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Allesweg):
wofür ja nur die Sicherheitsfirma verantwortlich sein kann.

Nö.

Womit dann auch das ganze Konstrukt wie ein Kartenhaus zusammen fällt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33544 Beiträge, 17489x hilfreich)

Weshalb dies nicht zur Anzeige gebracht werden sollte, bedarf einer sachlich vorurteilsfreien Begründung. Nun, z. B., um kein Verfahren wegen falscher Beschuldigung zu bekommen. Immerhin beschuldigt man Behörden, gestohlene Daten aufzukaufen oder zumindest zu verwenden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Allesweg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

seit Jahren bemüht sich meine Bekannte, die Urheber zu finden. Wenn sie Konstrukte entwerfen wollte für falsche Anschuldigungen, hätte sie dies mühelos bereits vor 3 Jahren tun können. Sie möchte Schuldige finden aber nicht die Behörden verdächtigen ohne Beweise. Ihre bisher einzigen Beweise für die rechtswidrigen Einbrüche sind der von der Sicherheitsfirma im Beisein der Wohnungsgesellschaft verübte Einbruch, der ohne jede Begründung vorgenommen wurde.

Die bekannte wurde hinreichend über verschiedene Quellen informiert dass andere sich ihrer Daten bemächtigt haben. Datentraeger wurden auch entfernt.

Die Sicherheitsfirma arbeitet wohl mit behoerden zusammen. Womöglich wollten diese etwas über die mieterin herausfinden. Vielleicht ob sie etwas zu verbergen hat. (Was sonst???) Es braucht ja nur jemand einen Verdacht äußern, der etwas missgünstig ist, ein Nachbar z.b, um Ermittlungen gegen eine person einzuleiten. Sie hat aber nie konkrete Hinweise darüber erhalten, dass zu der zeit gegen sie ermittelt wurde.
Stattdessen gab es Hausdurchsuchungen, berichtete sie mir, offenbar während ihrer Abwesenheit.

Solche Dinge tun Einbrecher gewöhnlich nicht, ohne Einbruchspuren zu hinterlassen oder wertvolle Sachen zu stehlen.

Meine Bekannte hat seither Probleme. Es sind zu viele Dinge vorgefallen, die dazu geführt haben. Es ist ihr schlicht nicht möglich, diese verheerende Zeit zu vergessen.
Es gibt auch schwarze Schafe unter Sicherheitsbeamten

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#8
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 469x hilfreich)

Dann soll die Bekannte halt versuchen, diesen paranoiden Kram bei der Polizei vorzutragen, obwohl sie die ja offenbar für einen Teil der großen Verschwörung hält - hier ist jetzt Schluß wg. völliger Beratungsresistenz. Und Sie selbst googlen vielleicht mal "paranoide Schizophrenie"...

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 16:26

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