Anzeige nach Verjährungsfrist

9. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go553827-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige nach Verjährungsfrist

Hallo, was genau geschieht wenn meine Anzeige definitiv nach Ablauf der Verjährungsfrist stellt. Bekommt man als Anzeigensteller nur die Nachricht dass keine Ermittlungen eingeleitet werden oder bekommen auch die Beschuldigten davon Kenntnis?

-- Editiert von Moderator am 09.08.2020 21:57

-- Thema wurde verschoben am 09.08.2020 21:57

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn direkt klar ist, dass die Tat verjährt ist, wird aufgrund eines "nicht behebbaren Verfahrenshindernisses" überhaupt kein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Beschuldigte bekommt dann auch keine Kenntnis von der Anzeige.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go553827-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

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