Anzeige ohne Beweis?

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Anzeige ohne Beweis?

Hallo zusammen,

heute war ich auf dem Weg zur Arbeit auf der Landstraße unterwegs (100 erlaubt, ich war 90) und habe jemanden überholt, der ca. bei 60-65 war. Soweit so gut, alles war normal. An der nächsten Ampel hat es auf einmal am Fenster gedonnert, jemand schlug zweimal gegen das Fenster und schrie ""Steig aus! Bist du verrückt?"" Ich winkte ab, weil er auf eine Schlägerei aus war, und als die Ampel grün wurde fuhr ich los, woraufhin er noch einmal auf das Fenster schlug. Dann verfolgte er mich (oder musste zufäälig in die selbe Richtung) und an der nächsten Ampel stieg er wieder aus und schlug wieder mit der Faust gegen mein Fenster. Ich fuhr wieder los und dann setzte er auf einer nicht-freien Straße riskant zum Überholen an. Ich ließ ihn überholen (bevor er auf dumme Ideen kommt) und dann fuhr er extra langsam, in der 50-Zone 30 und in der 70-Zone 40-50 um mich zu ärgern. An der nächsten Ampel gab es zwei Spuren und wir waren nebeneinander. Er ließ das Fenster runter und fing an, mich (und Angehörige die er nicht kennt, das übliche halt..) zu beleidigen. Ich drohte ihm mit einer Anzeige und sagte, er könne sich darauf freuen. Daraufhin ist er in eine andere Richtung gefahren.

Nach längerem Überlegen fällt mir aber ein, dass ich keine Beweise habe. zeugen zu finden wird schwierig, ich habe ein Bild und das Kennzeichen, jedoch werde ich wohl nicht durchkommen, wenn er einfach sagt das war ich nicht, oder?

Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Wege zeigt. Solche Menschen verdienen eine Lektion und müssen wohl noch lernen, dass man nicht alles mit Gewalt lösen kann..

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Für eine Anzeige braucht man grds. keine Beweise. Es ist ja der Sinn des auf eine Anzeige folgende Ermittlungsverfahrens Beweise zu sammeln. Nur wird das hier wie Sie schon richtig einschätzen schwierig, wenn es keine Zeugen gibt. Anzeige kann man dennoch erstatten, so wird die Sache zumindest aktenkundig und kann ggf. in die Beurteilung mögl. späterer "Aktivitäten" desjenigen einfliessen. Evtl. gab es ja auch bereits in der Vergangenheit ähnl. amtsbekannte Vorfälle.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
ich habe ein Bild und das Kennzeichen,
Ah ja. Und das Bild wurde wohl doch bestimmt mit dem Handy gemacht oder? Die Vorschriften bezüglich nutzen des Handys im Auto wurden dazu eingehalten? Wenn nicht, sollte man sich genau überlegen, ob man von dem Bild erwas sagt oder lieber nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

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