Guten Morgen,
Ich war gestern zusammen mit einem Freund(beide minderjährig) in der stadt und mein Freund wurde bei einem Diebstahl
erwischt und wir beide wurden in ein Büro gebracht in dem er eine Aussage machen musste
Die ladendedektiv haben die Polizei gerufen welche unsere Taschen kontrolliert hat
Das gestohlene Objekt (Wert 70€)wurde gefunden.
In meiner tasche wurde ein parfum welches ich nicht geklaut habe gefunden
Der Polizist sagte nur er glaube mir nicht das das parfum aus meiner Tasche nicht geklaut sei.
Wir beide haben keine vorstrafen.
Meine Frage also :
Darf man auf Verdacht eines Polizisten angezeigt werden?
Danke im vorraus
-- Editiert von Antonwebkoeln am 03.08.2019 10:57
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Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Darf man auf Verdacht eines Polizisten angezeigt werden? Meinen Sie die Frage wirklich ernst? Ja, selbstverständlich darf man das.
Es liegen keinerlei Beweise vor?
Was soll bei einem Verfahren denn passieren wenn man nicht einen einzigen beweis für seine Aussage hat?
Heißt das also das jeder Polizist in Deutschland, komplett willkürlich, dazu in der Lage ist jemanden anzuzeigen ohne etwas beweisen zu können?
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Was soll bei einem Verfahren denn passieren wenn man nicht einen einzigen beweis für seine Aussage hat? Nun, idealerweise stellt sich da Ihre Unschuld heraus.
Heißt das also das jeder Polizist in Deutschland, komplett willkürlich, dazu in der Lage ist jemanden anzuzeigen ohne etwas beweisen zu können? Na sicher doch - was er anzeigt, ist ein Verdacht. Ob es gerichtsfeste Beweise gibt, hat dann das Ermittlungsverfahren zu ergeben. Aber zu erwarten, die Beweise müßten schon vor dem Ermittlungsverfahren dasein, ist leicht übertrieben...
Mir fehlt in der Beschreibung noch ein wichtiges Detail: Wurde das Parfum von der Polizei beschlagnahmt?
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