Anzeige über ebay Kleinanzeigen

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Capsaecin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige über ebay Kleinanzeigen

Moin an alle. Ich schildere hier einmal mein Problem. Ich hatte vor zwei Jahren einen Kunden über ebay Kleinanzeigen gefunden und für diesen einen Auftrag durchgeführt. Diesen hatte er mir nach mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt und für eine Klage hätte sich das nicht gelohnt (ca. 300 Euro). Jetzt hatte ich über die Jahre von vielen gehört das er alle nicht bezahlt hat. Und die alle um Ihre Arbeitsleistung gebracht wurden. Die Tage hatte er wieder inseriert und ich hatte meinen Frust darüber freien Lauf gelassen. Natürlich ohne Namen oder sonstiges.
Hier der originale Text:
"Als ob Sie nach der Arbeit wirklich etwas bezahlen würden. Das ich nicht lache. Sie hätten bis jetzt schon alles fertig haben können. Aber anscheinend zeigt der Buschfunk Wirkung, das Ihre Anliegen betrügerische Absichten haben. Viel Spaß bei der Suche ohne Erfolg !!!"
Jetzt sagt er, er hätte meine Daten und will das zur Anzeige bringen.
Unter welchem Bereich fällt das und sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Freue mich auf eure Antworten.

-- Editiert von Moderator am 04.01.2019 13:11

-- Thema wurde verschoben am 04.01.2019 13:11

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Capsaecin):
Jetzt sagt er, er hätte meine Daten

Wen ich überlege wie oft ich beim Pokern schon so getan haben als hätte ich einen Royal Flush ...



Zitat (von Capsaecin):
Unter welchem Bereich fällt das

Strafrecht (Beleidigung / üble Nachrede) und Zivilrecht (Unterlassngserklärung / Schadenersatz)



Zitat (von Capsaecin):
sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Dafür sehe ich derzeit keine Notwendigkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Capsaecin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke schonaml für die Antwort. Wie gesagt, habe ich ja keine üble Nachreden über Ihn verbreitet, sondern Ihn nur darauf auf aufmerksam gemacht wie über Ihn geredet wird und warum er keine Handwerker mehr findet, mit dem Unterton, das ich es auch so sehe.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Capsaecin):
Wie gesagt, habe ich ja keine üble Nachreden über Ihn verbreitet,

Ich weis nicht wo man lebt, aber jemandem "betrügerische Absichten" zu unterstellen fällt in Deutschland nicht unter "lobende Erwähnung".


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Capsaecin):
Wie gesagt, habe ich ja keine üble Nachreden über Ihn verbreitet,

Aber Hallo, natürlich haben Sie das.
Zitat (von Capsaecin):
Als ob Sie nach der Arbeit wirklich etwas bezahlen würden. Das ich nicht lache.
"Sie haben gar nicht vor, zu bezahlen" "Sie bezahlen grundsätzlich nicht"
Zitat (von Capsaecin):
das Ihre Anliegen betrügerische Absichten haben.
"Sie sind ein Betrüger"

Einen Anwalt brauchen Sie zur Zeit deswegen nicht, weil Sie sinnvollerweise erst mal abwarten sollten, ob überhaupt etwas kommt... Wenn allerdings ein Anhörungsbogen eintrudelt, würde ich an Ihrer Stelle entweder gar keine Stellung beziehen, die Sache ist ja sowieso sonnenklar und schwarz auf weiß, oder die Formulierung der "Begründung" ihrer Tat einem Rechtsanwalt überlassen. Ganz ehrlich! Man hat sich selbst bei sowas so schnell in den Sumpf getippt, schneller als Sie "Abrakadabra" sagen können.

Wenn Sie e sich an beweisbare Tatsachen gehalten hätten, z.b. "dieser Auftraggeber ist mir immer noch Geld schuldig" oder "dieser Auftraggeber hat mich nicht bezahlt", dann wäre das in Ordnung gewesen. Aber so wie Sie das formuliert haben, geht es nicht. Sie unterstellen ihm da eine Sache, die Sie überhaupt nicht wissen können: "Hat nicht vor zu zahlen" - und "betrügerische Absichten" ... Dazu braucht man doch eigentlich gar nichts weiter zu sagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Capsaecin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe unter verbreiten, das ich meine Erkenntnis an andere Leute weiter gebe. Diese Erkenntnis habe ich Ihm weiter gegeben. Das war mir schon klar, das die Wortwahl den Braten fett macht. Ist ja auch erstmal egal. Ich warte erst mal ab und halte mich an Ihren Rat. Ansonsten habe ich ggf. noch etwas im petto. Ist aber schon sehr makaber das man aus solch einer Wortfassung gleich so einen Elefanten machen kann. Der Unmut liegt ja bei den Handwerkern. Mir wurde schon mal von einem Bekannten erzählt, das man gegen die Kunden nur sehr wenig ausrichten kann. Aber wie gesagt ich bin gespannt. Es sind mindestens 10 Handwerker welche nicht bezahlt wurden. Mal schauen ob er den richtigen darunter ausfindig macht, wenn er es ernst meint.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Capsaecin):
Mir wurde schon mal von einem Bekannten erzählt, das man gegen die Kunden nur sehr wenig ausrichten kann.

Och, da stellt man einfach Strafanzeige, macht man einen Mahnbescheid und klagt das durch. Dann lernen solche Typen ganz schnell. Und man hat sein Geld.

Wenn man dazu aber keine Lust hat oder - wie viele Handwerker - gar nicht richtig beweisen kann, das der Anspruch gerechtfertigt ist, dann haben solche Typen leichtes Spiel. Und spielen das erfolgreiche Spiel natürlich gerne weiter.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Capsaecin):
Diese Erkenntnis habe ich Ihm weiter gegeben.
Dann klär uns jetzt bitte mal auf. Bisher versteht es anscheinend jeder (auch ich) so, dass du auf dem Portal, für jeden sichtbar, diesen Kommentar hinterlassen hast. Ist das nicht der Fall? Hast du das nur in privaten Nachricht an die entsprechende Person geschickt?

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
Capsaecin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Nur als private Nachricht. Diese Äußerung hat nur er von mir bekommen. Diese ging an niemand anderem.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Da waren sie wieder, die "unwichtigen" Kleinigkeiten.
Alles was von dem gegenüber kam ist also nur heiße Luft. Keine üble Nachrede, keine Beleidigung.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Capsaecin):
Jetzt sagt er, er hätte meine Daten und will das zur Anzeige bringen.
Abwarten. Füsse still halten. Tippfinger auch still halten.
Er ist am Zug. Das WOLLEN ist oft nicht das TUN.

Zitat (von Capsaecin):
das man aus solch einer Wortfassung gleich so einen Elefanten machen kann.
Wieso nicht? Er bläht sich auf. Stell dir vor, 10 weitere haben ihm (nur ihm allein) ähnliches geschrieben.

Davon ab: Ein Handwerker tut nichts unrechtes, wenn er einem anderen Handwerker im Gespräch beiläufig erzählt, dass der A-Geber X ihn noch immer nicht bezahlt habe, Fertig.
Warum, wieso, weshalb...richtig oder falsch... ist hierbei unwichtig.
Oft genug sind solche Gespräche nur *Tatsachenbericht*. Das verbreitet sich wie ein Samen im Wind.

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