Anzeige versuchter Betrug

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go440847-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzeige versuchter Betrug

Ich war neulich mit Freunden in einem neuen Club Feiern
Türsteher winkt mich aus unserer Gruppe am Eingang raus zum Abtasten Jacke etc.,die Anderen sind schon vorgegangen
Ich soll beim Türsteher auch gleich Eintritt bezahlen
Er sagt mir noch das 5€ Mindestverzehr wäre

Als ich Club bin merke ich auch wie das läuft, alle haben eine Karte auf der die Getränke gespeichert werden, erst am Ende muss bezahlt werden

Nur ich habe keine Karte bekommen !!!

Ich gehe sofort zum Türsteher hinund erkläre ihm die Situation, dieser behauptet aber er hätte mir eine Karte gegeben und natürlich gibt es keine neue

Problem bei Verlust kostet diese 50€
Sonst komme ich auch nicht raus

Also überlegen wir uns was wir machen können

Unser Plan flüchten
Ich komme auch am Ausgang corbei nur steht direkt davor die Polizei und sammelt mich ein

Jetzt wurde eine Anzeige wegen versuchten Betruges aufgenommen und mir wurde noch gesagt ein Anwalt meldet sich um die 50€ einzutreiben

Was sollte ich nun tun ?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Blöde Situation - du kannst ja nicht beweisen, dass du keine Karte bekommen hast und es scheint keine Zeugen zu geben.
Müsste der Türsteher nicht beweisen können, dass er dir eine ausgehändigt hat?
Kann der Club beweisen, dass tatsächlich eine Karte fehlt? Wenn das so ein elektronischen Kartensystem ist, dann ist ja vermutlich auch gespeichert, wieviele Karten es gibt und ob die gerade in Benutzung sind usw.
Dass eine Karte fehlt, wäre allerdings auch kein Beweis dafür, dass du die hast mitgehen lassen.
Wie handhabt der Club das normalerweise, wenn ein Kunde kommt, weil er seine Karte verloren hat? Dann säuft jemand auf der Karte weiter und lässt sie dann verschwinden? Ohne dass jemand weiß, wer da wessen Karte benutzt?

Sorry, hilft dir vermutlich auch nicht viel weiter...

Was genau soll daran der Betrug sein? Dass du dich hast volllaufen lassen und dann die Karte verschwinden lassen? Wie lange nachdem du in den Laden gekommen bist, bist du denn zum Türsteher gegangen?

-- Editiert von Moicke am 01.07.2016 19:22

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

und es scheint keine Zeugen zu geben. Offenbar fehlen Ihnen die grundlegendsten Begriffe im Strafrecht. Natürlich gibt es einen Zeugen - den Türsteher.
Müsste der Türsteher nicht beweisen können, dass er dir eine ausgehändigt hat? Nein, denn im Strafverfahren klagt nicht Türsteher X gegen Bürger Y...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Offenbar fehlen Ihnen die grundlegendsten Begriffe im Strafrecht.


Stimmt

Der Türsteher behauptet aber, er habe dem TS eine Karte ausgehändigt. Es steht Aussage gegen Aussage. Und dann?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Es steht Aussage gegen Aussage. Und dann? Und dann entscheidet der Richter, wem er glaubt. In der Regel ist das nicht der Angeklagte...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Muss der Laden nicht auch beweisen können, dass da jemand betrügerisch gehandelt hat?

Wäre ja sonst ziemlich unfair...

(Ich gehe mal davon aus, dass der Laden das Spiel schon kennt und deswegen die Polizei bereits vor der Tür stand. Aber was, wenn tatsächlich mal jemand keine Karte bekommen hat aus welchen Gründen auch immer? Es reicht wenn jemand etwas behauptet und daraufhin wird tatsächlich ein anderer rechtskräftig verurteilt? Kann ich irgendwie nicht glauben. Normalerweise muss doch einem Angeklagten die Schuld bewiesen werden.)

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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Muss der Laden nicht auch beweisen können, dass da jemand betrügerisch gehandelt hat? Nö, da wir hier nicht im Zivilrecht sind und folglich kein Parteiverfahren haben - ich erwähnte das schon.
Es reicht wenn jemand etwas behauptet und daraufhin wird tatsächlich ein anderer rechtskräftig verurteilt? Kann ich irgendwie nicht glauben. Ist aber so. Natürlich reicht es nicht jedem Falle - wir erinnern uns des Wettermoderators K., wo es für eine lange U-Haft gereicht hat, aber nicht für eine Verurteilung. Aber sollte Sie demnächst in einer dunklen Gasse einer an die Wand drücken und sagen "Geld her, sonst knallts" - ich hoffe, Sie fordern dann auch seinen Freispruch, da ja Beweise außer Ihrer Zeugenaussage ("irgend jemand behauptet was") nicht vorliegen...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Muss der Laden nicht auch beweisen können, dass da jemand betrügerisch gehandelt hat?


Wie Mümmel schon erklärt hat, muß der Laden im Strafrecht gar nichts beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft.

Davon abgesehen: Wo soll hier denn eine Beweisnot liegen? Jeder Gast hat eine Karte, die Wertfelder im Gesamtwert von 50,00 € enthält. Bei entsprechendem Verzehr eines Getränks werden die entsprechenden Wertfelder entwertet. Am Ende (beim Nachhausegehen) zahlt der Gast die Summe der entwerteten Felder an der Kasse.

Unser Protagonist hier hat sich nun -entgegen des vorgesehenen und vorgeschriebenen Procederes (also ohne zu zahlen) an der Kasse vorbeigeschummelt, oder hat sie "durchbrochen", oder ist wie auch immer an ihr vorbeigekommen. Welchen vernünftigen/nachvollziehbaren Grund sollte das haben, außer dem, die Rechnung nicht zahlen zu wollen?!

Zitat:
Aber was, wenn tatsächlich mal jemand keine Karte bekommen hat aus welchen Gründen auch immer?


Dann hat der Gast ggf. Pech gehabt (falls das Gericht ihm "seine Geschichte" nicht glaubt). In Lokalitäten dieser Art hat halt auch der Gast mit darauf zu achten, dass er eine Karte bekommt. Jeder, der schon min. 1mal dort war, kennt ja das System.

Zitat:
Es reicht wenn jemand etwas behauptet und daraufhin wird tatsächlich ein anderer rechtskräftig verurteilt?


Wenn derjenige das glaubhaft genug behauptet und auf der anderen Seite keine glaubhafte Erwiderung kommt, kann das schon passieren.

Zitat:
Normalerweise muss doch einem Angeklagten die Schuld bewiesen werden.


Aber nicht so haarklein wie Sie sich das offenbar vorstellen. Die Schuld muß zur Überzeugung des Gerichts ohne vernünftigen Zweifel feststehen. Wenn eine Zeugenaussage grds. nicht für eine Verurteilung ausreichen würde, könnte man bei gewissen Delikten 95% der Täter nicht verurteilen, wenn sie sich nicht vollkommen dusselig anstellen.

Ich kann Ihnen auch einen mit der Baseballkeule über den Schädel ziehen und anschliessend behaupten, dass ich nur den Skorpion vertreiben/erschlagen wollte, den ich auf ihrem Kopf hab sitzen sehen. Wer -bitteschön- will mit zweifelsfrei beweisen, dass ich dort keinen Skorpion gesehen habe. Fazit: Man könnte mich allenfalls (wenn überhaupt) wg. fahrlässiger Körperverletzung verurteilen, aber nicht wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung.... So ist es aber nun einmal nicht.

Oder das "Gassenbeispiel" von Mümmel (zugegeben etwas realitätsnäher als das meine ;) )

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.07.2016 20:50

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#8
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber sollte Sie demnächst in einer dunklen Gasse einer an die Wand drücken und sagen "Geld her, sonst knallts" - ich hoffe, Sie fordern dann auch seinen Freispruch, da ja Beweise außer Ihrer Zeugenaussage ("irgend jemand behauptet was") nicht vorliegen...


Hmm, good point...
Ja, ich weiß "Im Namen des Volkes" "öffentliches Interesse" usw.

Alles andere würde hier jetzt zu weit führen, möchte nicht den Thread kapern. Danke

Signatur:

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Alles andere würde hier jetzt zu weit führen, möchte nicht den Thread kapern. Danke Gerne. Lösen Sie sich einfach mal von der Vorstellung, es müsse immer alles zu 100% bewiesen werden. Auch wenn unser Finsterling Sie in der dunklen Gasse verkloppt - Sie könnten sich die Wunden ja selbst beigebracht haben. Merken Sie es: So richtig 100%ig ist einfach nichts... Und ja, theoretisch kann man mit einer falschen Anzeige durchkommen. Das ist aber auch nicht verwunderlicher, als daß man z. B. mit einem Raubüberfall durchkommen kann. By the way dürfte die Quote nicht hoch sein - eine gute Falschaussage ist schwerer als der Laie so denkt...

Signatur:

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