Anzeige von eigener Tochter

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
schneeglöckchen1957
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige von eigener Tochter

Hallo,

es geht um folgendes undzwar mein Noch-Mann und ich liegen in Scheidung ich war dort um mir sagen zu lassen das er sich Scheiden lassen will. Nun ich war sauer und habe einen Gummihammer in die Hand genommen und gegen die Tür gehauen, mehr nicht das war am 26.06.2008 meine älteste Tochter war auch mit da und war sehr hysterisch weil wir, ich und mein Noch-Mann uns anbrüllten, sie rief die Polizei und ich wurde aus MEINEM eigenen Haus geschmissen (Hausverbot für 24 stunden) die Polizei fragte und alles on jemand Anzeige erstatten will und alles verneinten(auch wenn er mich gewürgt hatte) heute gehe ich an den Briefkasten und habe eine Vorladung zur Polizei wegen körperverletztung an meiner Tochter. Was nun?????
Ich bin natürlich am Ende, ich meine meine eigene Tochter zeigt mich an. (Sie wohnt noch bei Ihm mit 22 Jahren)


Vielen Dank für euer antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Überleg doch mal, warum deine Tochter so etwas macht.
Kann es sein, dass es Hartgummi war?
Kann es sein, dass nicht alles so harmlos auf andere wirkt, wie es hier beschrieben ist?
Kann es sein, dass das euer gemeinsames Haus ist?

Und ob die Tochter noch beim Vater wohnt mit 22, tut absolut nichts zur Sache.

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#2
 Von 
schneeglöckchen1957
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist mein Haus er hat nur Lebenslanges Wohnrecht mehr nicht zur Zeit jedenfalls nicht er kann das Haus haben. Es war kein Hartgummi und ich habe nichts verharmlost. Meine frage ist was auf mich zu kommt???

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#3
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi,

wie soll denn die Körperverletzung ausgesehen haben?
Wenn Ihre Angaben stimmen, dann sieht das für mich so aus, als hätten die beiden sich zusammengetan, um gegen Sie vorzugehen. Wenn die beiden dann auch noch gegen Sie aussagen, dann sieht das nicht gut für Sie aus.
Würde aber trotzdem mal versuchen, mit der Tochter allein zu reden. Wenn sie beim Vater wohnt, wird sie von dem beeinflusst und vielleicht sogar aufgehetzt.
Bin der Meinung, dass solche familiären Probleme, insbesondere noch mit den eigenen Kindern, möglichst privat und ohne Gericht ausgetragen werden sollten.
Wenn Sie nochmal mit Ihrer Tochter reden, dann wird sie bestimmt die Anzeige widerrufen.

Gruß,
Nighty

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#4
 Von 
schneeglöckchen1957
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich versucht macht Sie nicht sie besteht darauf. ich weiß nicht wie sie meint das es ausgesehen haben soll ich habe sie nochnichteinmal angefasst. Er wird bestimmt sagen ja das ist so gewesen er stand in der Küche und ich im Flur zum Wohnzimmer. Sie lässt nicht mit sich reden ich will auch nicht mehr mit ihr reden sie ist nicht mehr meine Tochter wie kann man nur so etwas tun????? Was blüht mir jetzt??? Wer weiß was die noch alles aushecken

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#5
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Falls Sie für schuldig befunden werden sollten, wird man in diesem Fall wohl eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe auf Bewährung aussprechen, hängt von den Vorstrafen ab.

Lg, Nighty

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#6
 Von 
schneeglöckchen1957
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe weder Vorstrafen noch sonst irgendwas.

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#7
 Von 
vanik
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben.

Und möglich ist, dass Ihre Tocher eine Einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, dann müssen sich mind xMeter von ihr entfernt sein.

MFg
Vanik

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#8
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Die Eigentumsverhältnisse spielen für die Polizei bei einer Wegweisung oder auf deutsch für das "Hinausschmeißen" aus der Wohnung keinerlei Rolle. Allein die Gefahrenprognose ist ausschlaggebend dafür, ob jemand einen Platzverweis erhält. Ob ihm/ihr nun das Haus zivilrechtlich gehört, kümmert die Polizei nicht.

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, höchstens den Strafantrag bei einem Antragsdelikt innerhalb von 3 Monaten.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

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#9
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

wenn es doch ihr haus ist, dürfen sie doch auch mit dem hammer auf ihr eigentum hauen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schneeglöckchen1957
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne mittlerweile 550 Km weit weg

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