Anzeige vorsätzliche Körperverletzung Straßenverkehr

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Back1993
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige vorsätzliche Körperverletzung Straßenverkehr

Ich hab von der Polizei einen Brief bekommen, zur Anhörung, da ich wegen Körperverletzung auf Vorsatz angezeigt wurde.

Das ganze war vor 16 Tagen. Jemand ist mit seinem Auto hinter mir recht stark aufgefahren, hat mich überholt. Ich bin dann auch für circa 1 Minute etwas näher an ihn aufgefahren.
Jemand anders hat es gesehen, und mich zur Rede gestellt. Das ganze war mitten in der Stadt. Ich saß in meinem Auto, er stand neben mir.
Nachdem ich mit ihm circa 30 Sekunden gesprochen hatte, hat er mich an der Jacke gepackt und ist weggelaufen. Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst. Er ist nach hinten umgefallen, aber sofort wieder aufgestanden und hat mich beziehungsweise mein Auto mit dem Handy fotografiert. Ich bin dann in mein Auto rein und weggefahren.
wie wird das ganze weitergehen, nachdem ich bei der Polizei ausgesagt habe?
Er hat natürlich Zeugen, da jemand in seinem Auto daneben saß, ich war alleine.
Ich fahre seit über 15 Jahren Auto, noch nie einen Unfall gehabt, noch nie eine Anzeige gegen mich gehabt, aber wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren.
Hat jemand Erfahrung, wie es weitergehen könnte? Selbst im Gericht, war ich in meinem ganzen Leben kein einziges Mal, da ich doch sehr friedlich bin.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

wie wird das ganze weitergehen, nachdem ich bei der Polizei ausgesagt habe? Keine Ahnung - niemand in diesem Forum kann Ihnen die Zukunft vorhersagen, was auch den Ausgang von Strafverfahren einschließt. Aber ich tippe mal auf einen Strafbefehl (per Post zugestelltes Urteil) und den können Sie dann akzeptieren oder Einspruch einlegen. Der Einspruch führt zu einer Verhandlung. Neben einer Geldstrafe könnte übrigens auch ein Fahrverbot verhängt werden (ein bis sechs Monate).
Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst. Von Notwehr ist da allerdings nichts zu erkennen - das könnte also durchaus mit einer Verurteilung enden.

-- Editiert von User am 10. Januar 2025 18:04

-- Editiert von User am 10. Januar 2025 18:07

-- Editiert von User am 10. Januar 2025 19:08

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40735x hilfreich)

Zitat (von Back1993):
Körperverletzung auf Vorsatz angezeigt

Auch wenn es eine etwas wirr und widersprüchliche Schilderung ist, kann man den Tatbestand sehr gut daraus erkennen.



Zitat (von Back1993):
wie wird das ganze weitergehen, nachdem ich bei der Polizei ausgesagt habe?

Man sollte überlegen, die Aussage von einem Anwalt schriftlich einreichen zu lassen - bevor man sich komplett um Kopf und Kragen redet.



Zitat (von Back1993):
aber wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren.

Man hat sich aber nicht gewehrt, man hat schlicht einen rechtswidrigen Angriff auf die Person ausgeführt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6691 Beiträge, 1556x hilfreich)

Zitat (von Back1993):
Nachdem ich mit ihm circa 30 Sekunden gesprochen hatte, hat er mich an der Jacke gepackt und ist weggelaufen.

Wie packt man denn jemanden an der Jacke und läuft weg? Hat er Sie an der Jacke hinter sich her gezerrt?
[qutDanach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst.
Nachdem er sie an der Jacke gepackt und weggelaufen ist??
Zitat:
Er ist nach hinten umgefallen, aber sofort wieder aufgestanden

Er ist beim weglaufen umgefallen?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

Nein, er ist vom Schubsen des TE umgefallen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Back1993
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

In den Brief stand dran, dass ich heute, morgen oder am Sonntag bei der Polizei absagen muss. Bevor ich was falsches sage, würde ich natürlich einen Anwalt mit einschalten wollen.
Kann ich den Termin, auch ohne Angabe von Gründen einfach absagen? Ich dachte,dass es sich vielleicht negativ auswirkt, weil ich die Termine nicht wahrnehme.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40735x hilfreich)

Zitat (von Back1993):
In den Brief stand dran, dass ich heute, morgen oder am Sonntag bei der Polizei absagen muss.

Ein Beschuldigter hat immer das Recht zu schweigen.



Zitat (von Back1993):
Kann ich den Termin, auch ohne Angabe von Gründen einfach absagen?

Ja, aber wäre nicht zu empfehlen.
Man sollte mitteilen, das man sich äußern will, sich aber erst nach erfolgter rechtlicher Beratung äußern wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Back1993
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was könnten dann, so für Kosten auf mich zukommen? Wenn ich das alles selbst tragen muss, da ich keine Rechtschutzversicherung hab die das wahrscheinlich übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40735x hilfreich)

Zitat (von Back1993):
Was könnten dann, so für Kosten auf mich zukommen?

Das entscheidet alleine der Anwalt - ich würde mal schätzen so 600-1200 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
LotharDabrowski
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Nur mit Anwalt. Sobald ein KFZ im Spiel ist, in Kombination mit Gewalt, ist immer der Führerschein sehr stark in Gefahr. Mit etwas Pesch ist der Lappen mehrere Jahre weg. Die damit verbunden Kosten, Jobverlust und Lebensqualitätseinbußen übersteigen die Anwaltsgebühren um ein vielfaches.

-- Editiert von User am 10. Januar 2025 21:28

-- Editiert von User am 10. Januar 2025 21:28

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3946 Beiträge, 1093x hilfreich)

Welche Verletzungen hat der Kontrahent denn (angebllich) erlitten?


Zitat (von Back1993):
Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst.
Also keine Notwehrsituation.


Zitat (von Back1993):
wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren.
Einen gegenwärtigen Angriff darf man abwehren. Der Angriff war aber beendet, und der Kontrahent hat sich entfernt. Somit war es eine Racheaktion, also Selbstjustiz. Und die ist nicht erlaubt.


Zitat (von muemmel):
Neben einer Geldstrafe könnte übrigens auch ein Fahrverbot verhängt werden
Das wäre aber gar nicht unbedingt das größte Problem. Es würde mich wundern, wenn die Polizei den Vorfall nicht an die Führerscheinstelle gemeldet hätte. Da droht also u.U. noch sehr viel mehr Ärger, als ein befristetes Fahrverbot.


Zitat (von LotharDabrowski):
Mit etwas Pesch ist der Lappen mehrere Jahre weg.
Grundsätzlich besteht die Gefahr. Aber wie kommst Du auf "mehrere Jahre"?

-- Editiert von User am 13. Januar 2025 09:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1634 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Back1993):
Nachdem ich mit ihm circa 30 Sekunden gesprochen hatte, hat er mich an der Jacke gepackt und ist weggelaufen. Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst.


Du bist dem Mann also nachgelaufen, um ihn zu schubsen?

Dann war das hier:

Zitat (von Back1993):
Ich fahre seit über 15 Jahren Auto, noch nie einen Unfall gehabt, noch nie eine Anzeige gegen mich gehabt, aber wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren.


völlig unnötig.

Da brauchst du mit Notwehr niemandem kommen.

-- Editiert von User am 13. Januar 2025 10:58

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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