Ich hab von der Polizei einen Brief bekommen, zur Anhörung, da ich wegen Körperverletzung auf Vorsatz angezeigt wurde.
Das ganze war vor 16 Tagen. Jemand ist mit seinem Auto hinter mir recht stark aufgefahren, hat mich überholt. Ich bin dann auch für circa 1 Minute etwas näher an ihn aufgefahren.
Jemand anders hat es gesehen, und mich zur Rede gestellt. Das ganze war mitten in der Stadt. Ich saß in meinem Auto, er stand neben mir.
Nachdem ich mit ihm circa 30 Sekunden gesprochen hatte, hat er mich an der Jacke gepackt und ist weggelaufen. Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst. Er ist nach hinten umgefallen, aber sofort wieder aufgestanden und hat mich beziehungsweise mein Auto mit dem Handy fotografiert. Ich bin dann in mein Auto rein und weggefahren.
wie wird das ganze weitergehen, nachdem ich bei der Polizei ausgesagt habe?
Er hat natürlich Zeugen, da jemand in seinem Auto daneben saß, ich war alleine.
Ich fahre seit über 15 Jahren Auto, noch nie einen Unfall gehabt, noch nie eine Anzeige gegen mich gehabt, aber wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren.
Hat jemand Erfahrung, wie es weitergehen könnte? Selbst im Gericht, war ich in meinem ganzen Leben kein einziges Mal, da ich doch sehr friedlich bin.
Anzeige vorsätzliche Körperverletzung Straßenverkehr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
wie wird das ganze weitergehen, nachdem ich bei der Polizei ausgesagt habe? Keine Ahnung - niemand in diesem Forum kann Ihnen die Zukunft vorhersagen, was auch den Ausgang von Strafverfahren einschließt. Aber ich tippe mal auf einen Strafbefehl (per Post zugestelltes Urteil) und den können Sie dann akzeptieren oder Einspruch einlegen. Der Einspruch führt zu einer Verhandlung. Neben einer Geldstrafe könnte übrigens auch ein Fahrverbot verhängt werden (ein bis sechs Monate).
Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst. Von Notwehr ist da allerdings nichts zu erkennen - das könnte also durchaus mit einer Verurteilung enden.
-- Editiert von User am 10. Januar 2025 18:04
-- Editiert von User am 10. Januar 2025 18:07
-- Editiert von User am 10. Januar 2025 19:08
ZitatKörperverletzung auf Vorsatz angezeigt :
Auch wenn es eine etwas wirr und widersprüchliche Schilderung ist, kann man den Tatbestand sehr gut daraus erkennen.
Zitatwie wird das ganze weitergehen, nachdem ich bei der Polizei ausgesagt habe? :
Man sollte überlegen, die Aussage von einem Anwalt schriftlich einreichen zu lassen - bevor man sich komplett um Kopf und Kragen redet.
Zitataber wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren. :
Man hat sich aber nicht gewehrt, man hat schlicht einen rechtswidrigen Angriff auf die Person ausgeführt.
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ZitatNachdem ich mit ihm circa 30 Sekunden gesprochen hatte, hat er mich an der Jacke gepackt und ist weggelaufen. :
Wie packt man denn jemanden an der Jacke und läuft weg? Hat er Sie an der Jacke hinter sich her gezerrt?
[qutDanach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst.
Nachdem er sie an der Jacke gepackt und weggelaufen ist??
Zitat:Er ist nach hinten umgefallen, aber sofort wieder aufgestanden
Er ist beim weglaufen umgefallen?
Nein, er ist vom Schubsen des TE umgefallen.
In den Brief stand dran, dass ich heute, morgen oder am Sonntag bei der Polizei absagen muss. Bevor ich was falsches sage, würde ich natürlich einen Anwalt mit einschalten wollen.
Kann ich den Termin, auch ohne Angabe von Gründen einfach absagen? Ich dachte,dass es sich vielleicht negativ auswirkt, weil ich die Termine nicht wahrnehme.
ZitatIn den Brief stand dran, dass ich heute, morgen oder am Sonntag bei der Polizei absagen muss. :
Ein Beschuldigter hat immer das Recht zu schweigen.
ZitatKann ich den Termin, auch ohne Angabe von Gründen einfach absagen? :
Ja, aber wäre nicht zu empfehlen.
Man sollte mitteilen, das man sich äußern will, sich aber erst nach erfolgter rechtlicher Beratung äußern wird.
Was könnten dann, so für Kosten auf mich zukommen? Wenn ich das alles selbst tragen muss, da ich keine Rechtschutzversicherung hab die das wahrscheinlich übernimmt.
ZitatWas könnten dann, so für Kosten auf mich zukommen? :
Das entscheidet alleine der Anwalt - ich würde mal schätzen so 600-1200 EUR.
Nur mit Anwalt. Sobald ein KFZ im Spiel ist, in Kombination mit Gewalt, ist immer der Führerschein sehr stark in Gefahr. Mit etwas Pesch ist der Lappen mehrere Jahre weg. Die damit verbunden Kosten, Jobverlust und Lebensqualitätseinbußen übersteigen die Anwaltsgebühren um ein vielfaches.
-- Editiert von User am 10. Januar 2025 21:28
-- Editiert von User am 10. Januar 2025 21:28
Welche Verletzungen hat der Kontrahent denn (angebllich) erlitten?
Also keine Notwehrsituation.ZitatDanach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst. :
Einen gegenwärtigen Angriff darf man abwehren. Der Angriff war aber beendet, und der Kontrahent hat sich entfernt. Somit war es eine Racheaktion, also Selbstjustiz. Und die ist nicht erlaubt.Zitatwenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren. :
Das wäre aber gar nicht unbedingt das größte Problem. Es würde mich wundern, wenn die Polizei den Vorfall nicht an die Führerscheinstelle gemeldet hätte. Da droht also u.U. noch sehr viel mehr Ärger, als ein befristetes Fahrverbot.ZitatNeben einer Geldstrafe könnte übrigens auch ein Fahrverbot verhängt werden :
Grundsätzlich besteht die Gefahr. Aber wie kommst Du auf "mehrere Jahre"?ZitatMit etwas Pesch ist der Lappen mehrere Jahre weg. :
-- Editiert von User am 13. Januar 2025 09:14
ZitatNachdem ich mit ihm circa 30 Sekunden gesprochen hatte, hat er mich an der Jacke gepackt und ist weggelaufen. Danach bin ich ausgestiegen, hab ihn leicht geschubst. :
Du bist dem Mann also nachgelaufen, um ihn zu schubsen?
Dann war das hier:
ZitatIch fahre seit über 15 Jahren Auto, noch nie einen Unfall gehabt, noch nie eine Anzeige gegen mich gehabt, aber wenn er mich als erstes angreift, werde ich mich natürlich wehren. :
völlig unnötig.
Da brauchst du mit Notwehr niemandem kommen.
-- Editiert von User am 13. Januar 2025 10:58
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