Hallo zusammen,
ich (30 Jahre) hoffe sehr, hier eine Ersteinschätzung zum beschriebenen Fall zu erhalten, um besser entscheiden zu können, wie ich mich am besten verhalte. Vielen Dank im Voraus!
Zur Sache: Ich war abends mit meiner Freundin in einem Club in München unterwegs. Auf der Tanzfläche tanzte ein anderer Mann meine Freundin zunächst an und fasste ihr anschließend an die Brust. Daraufhin gerieten der Mann und ich aneinander, es ergab sich eine "Schubbserei", in deren Folge es zum Aufeinanderprallen der Köpfe kam, was eher von mir als von ihm ausging und einen kleinen Cut an seiner Stirn zur Folge hatte. Damit die Situation nicht weiter eskaliert, schnappte ich mir meine Freundin sofort und ging in den Außenbereich. Dort sprach mich etwas später der Türsteher an und forderte mich auf, ihn nach draußen zu begleiten, wo der verletzte Mann wartete. Wir sprachen vernünftig miteinander und entschlossen, die Polizei zu rufen, was ich dann mit meinem Handy tat. Vor Ort "einigten" wir uns auch im Beisein der Polizei darauf, keine Anzeige in einer der beiden Richtungen zu stellen, weil der Schaden, sprich seine Verletzung, wirklich minimal war und auch meine Freundin sich nicht wirklich bedroht oder belästigt gefühlt hatte. Einige Tage später rief mich der Polizist an und sagte mir, der anderen Mann habe sich nun doch umentschieden und wolle Anzeige stellen. Ich frage den sehr hilfsbereiten Polizisten, der auch am Abend vor Ort war und sicher einschätzen konnte, dass ich kein Schläger oder dergleichen bin, wie ich mich nun am klügsten verhalten solle, ob ich mir einen Anwalt nehmen müsse, etc. Im "Vertrauen" sagte er mir, dass er sich gut vorstellen könne, dass die Anzeige aufgrund der geringen Schwere und einer nicht vorhandenen Vorstrafe meinerseits fallen gelassen werde. Darauf möchte ich mich natürlich nicht verlassen und gerne anderen Erfahrungswerte einholen.
Inzwischen sind auch die Schreiben verschickt worden, meine Freundin hat ihres bereits wie oben beschrieben ausgefüllt und weggeschickt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das auch tun sollte. Sollte ich eher auf eine Vernahme vor Ort bestehen? Sollte ich schon vorher einen Anwalt einschalten, obwohl ich mir die Kosten wenn möglich gerne ersparen würde? Was kann mich schlimmstenfalls erwarten? Sicher merken Sie, dass mir die Sache sehr unangenehm ist und ich wirklich auch ein bisschen Schiss vor den möglichen Folgen habe.
Herzlichen Dank!
Anzeige vorsätzliche Körperverletzung
24. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2016 | 17:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 24. August 2016 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (33717 Beiträge, 17557x hilfreich)
Darauf möchte ich mich natürlich nicht verlassen und gerne anderen Erfahrungswerte einholen. Und das hilft Ihnen jetzt was genau? Erstens hat niemand exakt die gleiche Tat begangen, und zweitens gerät jeder an einen anderen Staatsanwalt, der potentiell anders entscheiden könnte. By the way könnte der Polizist recht haben - garantieren kann Ihnen das hier aber auch keiner.
Was kann mich schlimmstenfalls erwarten? Warum bloß sind die Leute nie an einer realistischen Einschätzung interessiert? Aber da Sie unbedingt wissen wollen: 5 Jahre Knast, oder auch 10, falls es als gefährliche KV durchgeht, was bei Kopfstößen denkbar ist.
-- Editiert von muemmel am 24.08.2016 18:01
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