Hallo Forum,
ich hab da mal eine Frage,da ich etwas durch den Wind bin wegen einem Anruf meiner BH.
Ich wurde im Dezember 2014 zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten auf 2 Jahre wegen gefährlicher KV verurteilt. War eine
sehr dumme Aktion da ich meine Freundin damals verteigt hab,ist zumindest passiert und ich weiß das es falsch war.
So... ich wurde letzte Woche da ich dummerweise mit dem Moped(kein Führerschein) gefahren bin ohne Helm von der Polizei 'gejagt' konnte sie aber abwimmeln,hatte da schon echt Bammel. Ich habe mir sonst wirklich gar nichts zu Schulden kommen lassen.
Ich hätte nächste Woche Mittwoch wieder einen regulären Termin bei meiner BH,nun hatte ich heute aber eine Nachricht von ihr auf dem AB. Sie meinte ich solle den Termin nächste Woche unbedingt wahrnehmen da es recht dringend ist und mich evtl nochmal melden bei ihr vorher.
Nun bin ich sehr verunsichert,da ich nicht weiß was sie möchte,aber es würde zeitlich passen zu der Sache.
Von der Polizei hat ich bisher keine Vorladung oder so bekommen.
Wie ist das denn,bekommt meine BH sobald ich eine Straftat begehe und vorgeladen werde zB auch bescheid und wird darüber direkt informiert, in meinem Fall sogar vor mir? Ist das möglich?
Wie würde es aussehen für meine Aktion,würde es zu einer Verhandlung kommen? Kann ich dafür schuldig gesprochen werden?
Die Polizei war wie gesagt direkt hinter mir für paar 100m ,konnte mich aber nicht überholen da die Straße zu schmal war und ich dann den Wald verschwunden bin. Mich direkt erkannt haben,können sie eigentlich nicht,da sie halt nur hinter mir waren.
An sich kann meine Bewährung ja dadurch widerrufen werden,aber stehen die Chancen auch gut das es evtl nur verlängert wird die Bewährung,da die neue Straftat ja nichts mit der eigentlichen Verurteilung zu tun hat?
Meine Sozialprognose steht sonst recht gut und ich wurde einmal verurteilt wegen Fahren unter Alkohol 2012,deshalb momentan auch kein Führerschein.
Vielen Dank für eure HIlfe.
Mit freundlichen Grüßen
Anzeige während Bewährung/ Frage zu Bewährungshelfer
Zitat:Wie ist das denn,bekommt meine BH sobald ich eine Straftat begehe und vorgeladen werde zB auch bescheid und wird darüber direkt informiert, in meinem Fall sogar vor mir? Ist das möglich?
Möglich ist alles, aber aufgrund der Kürze der Zeit relativ unwahrscheinlich.
Zitat:
Wie würde es aussehen für meine Aktion,würde es zu einer Verhandlung kommen? Kann ich dafür schuldig gesprochen werden?
Wenn die Beamten Sie zweifelsfrei wiederkennen, als den Führer des Mopeds, klar.
Zitat:An sich kann meine Bewährung ja dadurch widerrufen werden,aber stehen die Chancen auch gut das es evtl nur verlängert wird die Bewährung,da die neue Straftat ja nichts mit der eigentlichen Verurteilung zu tun hat?
Ja, stehen sie.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.12.2015 22:56
Wäre schön wenn da jemand was sicheres weiß, ob eine Bewährungshelferin über neue Anzeigen direkt informiert wird und evtl sogar vor mir!
Naja die Beamten können mich nur von hinten gesehen haben, weiß ja nicht ob das für eine Wiedererkennung reicht?! Evtl noch minimal von der Seite.
Die Bewährung würde sogar wahrscheinlich nur verlängert werden?
Ich dachte sobald man egal was für eine neue Straftat begeht, ist es zu 99% sicher das man dann die Haftstrafe antreten muss?
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Ich dachte sobald man egal was für eine neue Straftat begeht, ist es zu 99% sicher das man dann die Haftstrafe antreten muss? Aber das hat Sie nicht von neuen Straftaten abgehalten? Wirklich interessant.... Aber zu Ihrer Frage: Ja, es kann sein, daß es diesmal noch mit einer Verlängerung abgeht.
Hallo,
Zitat:Wäre schön wenn da jemand was sicheres weiß, ob eine Bewährungshelferin über neue Anzeigen direkt informiert wird und evtl sogar vor mir!
Das kann niemand genau wissen. Es kann theoretisch sein, dass sie auch zufällig mit einem der Beamten, die den Sachverhalt aufgenommen haben befreundet ist und es daher zu ihr durchgedrungen ist. Es könnte sein, dass der ermittelnde Beamte weiß, dass Sie auf Bewährung sind und er daher schon mal die Bewährungshelferin vorgewarnt hat, dass da etwas im Kommen ist. Es gibt tausende mögliche Szenarien.
Regelmäßig erfährt der Bewährungshelfer normalerweise nicht direkt von der Polizei, dass eine Strafanzeige vorliegt. Die Regel ist, dass der Bewährungshelfer von Amts wegen entweder erst mit dem Antrag auf Widerruf der Strafaussetzung und der damit verbundenen Berichtsanforderung oder bereits bei Anklageerhebung wegen der neuerlichen Straftat, sofern vom Tatgericht ein Bericht angefordert wird, von den Verfehlungen seines Probanden erfährt. Rein juristisch gesehen ist es auch, mit wenigen Ausnahmen, nicht erforderlich, den Bewährungshelfer über laufende Verfahren zu informieren, da diese, so lange noch kein Urteil gefallen ist, in der Regel irrelevant für die Bewährung sind. Ausnahme wäre nur, wenn die Strafaussetzung zur Bewährung noch vor Aburteilung der neuerlichen Straftat widerrufen werden soll, was juristisch möglich ist, jedoch in der Praxis fast nie gemacht wird.
Jedoch macht es Sinn, spätestens sobald man eine Ladung von der Polizei als Beschuldigter hat, dem Bewährungshelfer mitzuteilen, dass ein Strafverfahren anhängig ist. Jedoch sollte man gegenüber dem Bewährungshelfer, wenn man den Tatvorwurf abstreiten möchte, kein Geständnis ablegen oder sich zu belastenden Aussagen hinreißen lassen. Der Bewährungshelfer unterliegt nämlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keiner Schweigepflicht. Er hat sogar in seiner Funktion die Pflicht, solche Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Wichtig ist dabei nur, dass man eben mitgeteilt hat, dass ein Strafverfahren anhängig ist.
Möchte man jedoch sowieso gestehen, dann sollte man jedoch versuchen, dem Bewährungshelfer keinen Bären aufzubinden. Beispiel aus der Praxis: Ein Proband erzählte seinem Bewährungshelfer, dass er eine Anzeige bekommen hat, weil er ein paar Krümel Marihuana dabei hatte. In der Hauptverhandlung ging es dann plötzlich um 200g, die er samt Feinwaage im Rucksack mitführte. Die allermeisten Bewährungshelfer sind sehr hilfsbereit und tun alles im Rahmen der Möglichkeiten, um den Probanden zu unterstützen, sofern er das verdient. Wenn jedoch jemand meint, er muss den Bewährungshelfer verkaspern und anlügen, dann ist es sehr schnell vorbei mit der Hilfsbereitschaft. Wenn es dann um einen eventuellen Widerruf der Strafaussetzung geht ist die Stellungnahme des Bewährungshelfers ein sehr hohes Gut und kann das Zünglein an der Waage sein, da er den meisten Kontakt zum Probanden hat. Hat der Bewährungshelfer in dieser nichts positives zu berichten, dann sieht es regelmäßig sehr schlecht aus.
Zitat:Naja die Beamten können mich nur von hinten gesehen haben, weiß ja nicht ob das für eine Wiedererkennung reicht?! Evtl noch minimal von der Seite.
Theoretisch ist es durchaus möglich, dass man Sie anhand von Statur, Kleidung und sonstigen individuellen Merkmalen identifiziert. Um die bei der Tat getragene Kleidung zu finden und sicherzustellen kann auch ein Durchsuchungsbefehl erlassen werden.
Grüße
PP
-- Editiert von PP9325 am 11.12.2015 01:21
Ja, muss ich ihn recht geben. Ist sicher falsch gewesen mit dem schwarz fahren. Das zieht sich alles so ewig hin mit dem Führerschein bzw der MPU.
Hat jemand noch eine konkrete Antwort zwecks der Bewährungshelferin, ob diese für den Fall das neue Strafanzeigen gegen mich gestellt werden direkt von der Polizei informiert wird?
Edit: Vielen Dank für die Antworten!
-- Editiert von Postmaschine93 am 11.12.2015 01:20
Zitat :
Hat jemand noch eine konkrete Antwort zwecks der Bewährungshelferin, ob diese für den Fall das neue Strafanzeigen gegen mich gestellt werden direkt von der Polizei informiert wird?
-- Editiert von Postmaschine93 am 11.12.2015 01:20
Lesen ist wohl nicht so Ihre Stärke...
Zitat:Regelmäßig erfährt der Bewährungshelfer normalerweise nicht direkt von der Polizei, dass eine Strafanzeige vorliegt.
Ihr Post kam genau im selben Moment als ich mein abschickte, hatte mein Beitrag editiert. Aber danke für die lieben Worte...
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Anruf Ihrer BH mit der Schwarzfahrt zusammenhängt ist gering, aber eben nicht auszuschließen.
Warum rufen Sie nicht einfach an?
Hab ich heute gemacht und es ging nur darum das sie dringend noch ein Bericht von mir schreiben muss, mehr nicht
Viel Aufregung um nichts.
Und viel Glück das nichts mehr kommt.
p.s.
In Zukunft auf das Führen von motorisierten Fahrzeuge verzichten, solange der Führerschein nicht in Ihren Händen ist!
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