Anzeige wege übler Nachrede

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb443156-49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wege übler Nachrede

Hallo,
ich habe letztens ein interessanten Fall in einer österreichischen Zeitung gelesen und würde gerne mal Meinungen hören,
wie so etwas ausgehen kann.

Der Fall:
Person A schreibt im Internet regelmäßig Hasspostings etc. Diese sind zumeist öffentlich sichtbar und bedarf keiner sepziellen
Filter etc. Person B ließt mehrere Postings von Person A und ärgert sich maßlos. Er meldet diese Beiträge; es wird jedoch nicht eingeschritten. Person B macht daraufhin ein Beweisfoto der Postings und schickt diese dem offensichtlichen Arbeitgeber von Person A. Diese Person A stellt nun Strafanzeige wegen übler Nachrede bei der Polizei gegen Person B. Person A bekommt überdies vom Chef seiner Firma einen ordentlich Ansch***.

Hat diese Anzeige Aussicht auf Erfolg? Ist das dann überhaupt der richtige Strafstatbestand? Muss Person A auch mit weiteren Konsequenzen rechnen?

Vielen Dank für eure Meinungen

Ps. Bei Bedarf stelle ich den Zeitungsartikel zum betreffenden Fall herein.

-- Editiert von Moderator am 07.06.2016 22:06

-- Thema wurde verschoben am 07.06.2016 22:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Quelle: § 111(3) des StGB von Österreich.

-- Editiert von muemmel am 07.06.2016 22:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

fb443156-49: Deine Schilderung lässt ziemlich viele Fragen offen.

Was genau hat Person A geschrieben? Was genau hat Person B dem Arbeitgeber von A geschrieben? In welcher Weise hat Peson B sich vergewissert, dass es sich bei den Hasskommentaren nicht um einen Joe Job handelt?

Zitat (von fb443156-49):
Hallo,
Ps. Bei Bedarf stelle ich den Zeitungsartikel zum betreffenden Fall herein.


Das wäre vielleicht sinnvoll,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb443156-49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der genannte Beitrag:

http://futurezone.at/digital-life/geheime-facebook-gruppe-macht-jagd-auf-hass-postings/143.703.133

Dort steht zumindest etwas zu den Hasspostings, die Person A geschrieben haben soll. Es gibt noch verwandte Zeitungsartikel, die das Geschehen ähnlich beschreiben. Wie Person B mit dem AG Kontakt aufgenommen hat, wird leider nicht beschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von fb443156-49):
Hier der genannte Beitrag:
http://futurezone.at/digital-life/geheime-facebook-gruppe-macht-jagd-auf-hass-postings/143.703.133


Dieser Bericht ist mehr als ein Jahr alt, und ich verstehe nicht, was der mit Ihrem Eingangsbeitrag zu tun hat. Man kann eigentlich nur wiederholen, was bereits von muemmel gesagt wurde: Wenn B sich an die Wahrheit gehalten hat und er das beweisen kann, dann hat B rechtlich nichts falsches getan.

Zitat (von fb443156-49):
Hat diese Anzeige Aussicht auf Erfolg? Ist das dann überhaupt der richtige Strafstatbestand?


Lesen Sie doch einfach den ersten Absatz des von muemmel genannten Paragraphen: [color=red]"Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."[/color]

Ich denke, demzufolge ist die Üble Nachrede offenkundig ein in Frage kommender "Strafstatbestand", je nachdem, was im einzelnen von Person B behauptet worden ist.

Im übrigen würde ich dem B empfehlen, einmal über die eigenen Absichten und Prinzipien nachzudenken. Eine Denunziation des A bei seinem Arbeitgeber anstatt bei der Polizei erfolgt ja offenkundig in der Annahme, dass das Verhalten des A rechtlich nicht verboten ist, und/oder in der Hoffnung, dass der Arbeitgeber das Verhalten des A härter bestrafen wird als der Gesetzgeber das tun würde.

Es geht dem B also nicht um Recht und Gesetz. Aber worum geht es ihm dann?


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