Anzeige wegen BTM

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen BTM

Guten Tag, ich wurde heute auf dem Weg von Holland nach Deutschland im Zug mit 20g Nassen Pilzen erwischt. Die Polizei hat meine Daten aufgenommen & meinte, dass ich in 4-6 Wochen Post von denen erhalte. Ich bin 18 Jahre alt & habe keinerlei vorstrafen. Was wird mich ungefähr erwarten? Das war eine einmalige Sache & ich habe denen auch gesagt, dass der Shopbesitzer mir gesagt hat, dass die legal wären, sonst hätte ich die nicht einfach so mit genommen. Soll ich denen auf den Brief antworten,oder was soll ich machen? Ich bin echt ratlos & habe keine Ahnung was ich machen soll & noch weniger was jetzt auf mich zu kommt, ich hoffe hier kann mir jemand helfen, liebe grüße

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

noch weniger was jetzt auf mich zu kommt Ein Verfahren wegen Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln. Sagen kann man dazu wenig - inwieweit 20 g viel oder wenig sind, wäre da schon die erste Frage. Dazu kommt, dass hier Jugend- oder normales Strafrecht angewandt werden kann, was die Möglichkeiten der Bestrafung ziemlich vielfältig macht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das wird wohl Sozialstunden geben, entweder per Einstellung oder Verurteilung (was im Jugendrecht keinen großen Unterschied macht). Evtl. auch die Auflage zur Drogenberatung zu gehen. Und es wird Ärger mit dem Führerschein geben, falls Du einen hast. Ansonsten dann, wenn Du in den nächsten paar Jahren einen machen willst.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.01.2019 16:21

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Das wird wohl Sozialstunden geben, entweder per Einstellung oder Verurteilung (was im Jugendrecht keinen großen Unterschied macht). Und die stünden dann auch nicht im Führungszeugnis - das Jugendstrafrecht ist da sehr gnädig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
dass der Shopbesitzer mir gesagt hat, dass die legal wären,


Ja ... in den Niederlanden ... Bzw. wirklich legal in engem Sinne sind sie da auch nicht. Der Erwerb und Besitz wird (ebenso wie bei Cannabis) "toleriert"

Das hat z.B. für Deutsche zur Folge (was viele nicht wissen), dass man selbst für den Erwerb in den Niederlanden (ohne was mitzubringen nach Deutschland) bestraft werden kann, von der deutschen Justiz nach deutschem Recht [§ 7, Abs. 2, Nr. 1 StGB ] Kommt zwar extrem selten vor in der Praxis, gab es aber schon.

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#5
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das wird wohl Sozialstunden geben, entweder per Einstellung oder Verurteilung (was im Jugendrecht keinen großen Unterschied macht). Evtl. auch die Auflage zur Drogenberatung zu gehen. Und es wird Ärger mit dem Führerschein geben, falls Du einen hast. Ansonsten dann, wenn Du in den nächsten paar Jahren einen machen willst.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.01.2019 16:21

Ich habe nie irgendeine Strafe Begangangen & dann direkt Sozialstunden? Nicht mal eine Geldstrafe?

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go507159-79):
Ich habe nie irgendeine Strafe Begangangen & dann direkt Sozialstunden?


Natürlich erst mal Sozialstunden. Oder willst du beim ersten mal direkt in Haft?

Zitat (von go507159-79):
Nicht mal eine Geldstrafe?


Sozialstunden sind "milder" als Geldstrafen. Außerdem geht man bei Jugendlichen davon aus, dass sie eh kein eigenes Geld verdienen, daher wäre der Bestrafungseffekt nicht gegeben.

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#7
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von go507159-79):
Ich habe nie irgendeine Strafe Begangangen & dann direkt Sozialstunden?


Natürlich erst mal Sozialstunden. Oder willst du beim ersten mal direkt in Haft?

Zitat (von go507159-79):
Nicht mal eine Geldstrafe?


Sozialstunden sind "milder" als Geldstrafen. Außerdem geht man bei Jugendlichen davon aus, dass sie eh kein eigenes Geld verdienen, daher wäre der Bestrafungseffekt nicht gegeben.
Ich verdiene aber mein eigenes Geld,dass ich bei der Durchsuchung auch angeben musste. Mir geht es darum, dass ich keine Sozialstunden ausführen kann, da ich Berufstätig bin & nicht möchte, dass das jemand erfährt, da ist mir die Geldstraße irgendwie lieber.

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#8
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das wird wohl Sozialstunden geben, entweder per Einstellung oder Verurteilung (was im Jugendrecht keinen großen Unterschied macht). Und die stünden dann auch nicht im Führungszeugnis - das Jugendstrafrecht ist da sehr gnädig...

Es ist möglich, "daß beim Besitz einer "geringen Menge" zum Eigenbedarf (in der Rechtspraxis: ca. 40-60 mg Psilocybin oder 8-12g getrocknete Pilze) von einer Bestrafung abgesehen werden kann, was in einigen Bundesländern (z.B. NRW) auch die Regel ist" (Quelle: https://indro-online.de/ (link is external)). Es waren 1. Nasse Pilze, 2. Muss es immer bei einer fallenlassung eine Strafe geben & wäre es schlau sich einen Anwalt dazu zu holen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

da ich Berufstätig bin & nicht möchte, dass das jemand erfährt, da ist mir die Geldstraße irgendwie lieber. Das lieben Jugendrichter natürlich, wenn Angeklagte ihnen die Strafe vorschreiben wollen... Andere Jugendliche sind Schüler oder Azubis - die können auch Sozialstunden machen, ggf. dann halt am Wochenende. Und wieso das dann jemand erfährt, ist mir schleierhaft - keiner zwingt Sie, das rumzuerzählen.
Muss es immer bei einer fallenlassung eine Strafe geben Nicht zwingend, aber das dürfte hier schon aus erzieherischen Gründen recht wahrscheinlich sein.
wäre es schlau sich einen Anwalt dazu zu holen? Nö - Ihre Schuld steht doch fest. By the way kostet der so 600 bis 800 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich verdiene aber mein eigenes Geld,


Dann ist auch eine Geldauflage statt einer Arbeitsauflage denkbar. Klassische Geldstrafen gibt es im Jugendrecht nicht.

Ob die Menge aktuell (die Angaben aus dem Link sind mehr als 15 Jahre alt) in NRW noch als geringe Menge iSd. 31a BtmG durchgeht, weiß ich nicht. Waren die Pilze noch so verpackt wie im Shop gekauft? Steht was auf der Verpackung wie viele Konsumeinheiten es sind?

Mein letzter Kenntnisstand in Sachen NRW ist, dass dort im Jugendrecht sehr sparsam von 31a BtMG Gebrauch gemacht wird, selbst wenn(!) dessen Voraussetzungen grds. vorliegen (Vorrang der §§ 45 , 47 JGG )

Nachtrag:

Wenn der Runderlass 42 - 62.15.01
vom 19. Mai 2011 - JMBl. NRW S. 106 - bzgl. 31a BtmG noch in Kraft ist (wovon ich ausgehe, da er auch aktuell auf der Webseite des JM NRW zu finden ist) hat die Einstellung - gegen Auflage- nach § 45 JGG in NRW ggü. dem 31a BtmG bei Jugendlichen und Heranwachsenden weiterhin Vorrang.

Anwalt ist rausgeschmissenes Geld in diesem Fall. Was soll der denn machen (was man nicht auch selbst tun kann)?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.01.2019 05:06

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Ich verdiene aber mein eigenes Geld,


Dann ist auch eine Geldauflage statt einer Arbeitsauflage denkbar. Klassische Geldstrafen gibt es im Jugendrecht nicht.

Ob die Menge aktuell (die Angaben aus dem Link sind mehr als 15 Jahre alt) in NRW noch als geringe Menge iSd. 31a BtmG durchgeht, weiß ich nicht. Waren die Pilze noch so verpackt wie im Shop gekauft? Steht was auf der Verpackung wie viele Konsumeinheiten es sind?

Mein letzter Kenntnisstand in Sachen NRW ist, dass dort im Jugendrecht sehr sparsam von 31a BtMG Gebrauch gemacht wird, selbst wenn(!) dessen Voraussetzungen grds. vorliegen (Vorrang der §§ 45 , 47 JGG )

Nachtrag:

Wenn der Runderlass 42 - 62.15.01
vom 19. Mai 2011 - JMBl. NRW S. 106 - bzgl. 31a BtmG noch in Kraft ist (wovon ich ausgehe, da er auch aktuell auf der Webseite des JM NRW zu finden ist) hat die Einstellung - gegen Auflage- nach § 45 JGG in NRW ggü. dem 31a BtmG bei Jugendlichen und Heranwachsenden weiterhin Vorrang.

Anwalt ist rausgeschmissenes Geld in diesem Fall. Was soll der denn machen (was man nicht auch selbst tun kann)?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.01.2019 05:06

Hey, vielen Dank für die Antwort, ja die waren Original verpackt, meines Wissens nach sind die 20g 1-2 Kosumeinheiten. Waren 2× 10g. Wenn ich jetzt bald Post von der Polizei bekomme, soll ich denen antworten, oder nicht? Überall lese ich, dass ich nichts dazu sagen soll. Den Anwalt würde ich mir halt nehmen, damit es fallen gelassen wird. Eine Geldstrafe fände ich okay, hab ja auch aus Dummheit gegen Gesetze verstoßen.. aber habe auch noch Sachen gehört wie dass ich zur Suchtberatung muss usw. aber ich nehme keine Drogen? Wollte lediglich in meinem Urlaub im Februar diese Trüffel testen (jetzt natürlich nicht mehr)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Du willst, dass es eingestellt wird (wenigstens nach § 45 JGG ), solltest Du es im Rahmen der Anhörung schon zugeben. Die Sachlage ist doch eh klar.

Zitat:
Überall lese ich, dass ich nichts dazu sagen soll


Ja, ich weiß. In dieser Pauschalität ist das aber Unsinn. Es gibt durchaus Fälle, in denen es Sinn macht eine Aussage zu machen. Keinen Sinn macht es, jedenfalls nicht bevor man mit einem Anwalt gesprochen hat, in Fällen wo die Tat noch nicht nachgewiesen ist. Bei dir ist sie ja aber nachgewiesen. Du sollst ja auch keine großen Lebensgeschichten erzählen, sondern einfach nur zugeben, dass du das Zeug in Holland gekauft hast.

2 Konsumeinheiten wären grds. noch eine einstellungsfähige geringe Menge.

Anwalt musst Du selbst wissen. Kostet halt ab 650,00 EUR aufwärts und ob der statt einer Einstellung nach § 45 JGG eine nach § 31a BtmG rausholt, ist aufgrund der genannten Richtlinie äußerst fraglich.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.01.2019 08:31

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn Du willst, dass es eingestellt wird (wenigstens nach § 45 JGG ), solltest Du es im Rahmen der Anhörung schon zugeben. Die Sachlage ist doch eh klar.

Zitat:
Überall lese ich, dass ich nichts dazu sagen soll


Ja, ich weiß. In dieser Pauschalität ist das aber Unsinn. Es gibt durchaus Fälle, in denen es Sinn macht eine Aussage zu machen. Keinen Sinn macht es, jedenfalls nicht bevor man mit einem Anwalt gesprochen hat, in Fällen wo die Tat noch nicht nachgewiesen ist. Bei dir ist sie ja aber nachgewiesen. Du sollst ja auch keine großen Lebensgeschichten erzählen, sondern einfach nur zugeben, dass du das Zeug in Holland gekauft hast.

2 Konsumeinheiten wären grds. noch eine einstellungsfähige geringe Menge.

Anwalt musst Du selbst wissen. Kostet halt ab 650,00 EUR aufwärts und ob der statt einer Einstellung nach § 45 JGG eine nach § 31a BtmG rausholt, ist aufgrund der genannten Richtlinie äußerst fraglich.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.01.2019 08:31

Zugegeben habe ich's den Polizisten eh schon, ich würde das natürlich auch nicht verneinen, da das nunmal ein Fakt ist. Na gut, also kann ich mir den Anwalt sparen, habe mit nem Anwalt geschrieben & er meinte, dass ich ohne Anwalt wahrscheinlich n Jahr Drogenscreening & Eine Suchtberatung bekommen werde, aber ich nehme halt keine Drogen, wollte halt nur einmal die Pilze testen, was natürlich n Fehler war & ich nun auch nicht machen werde. Ist das dann wirklich nötig, bzw lässt sich das ohne Anwalt regeln? Habe beruflich viel zutun, da ich in einer Ausbildung bin & Eine 39,5 std Woche habe (auch Samstags) & dann habe ich halt so schon kaum Freizeit & das wäre dann noch mehr Zeit die flöten geht, obwohl ich ja keine Drogen nehme

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist das dann wirklich nötig Das wird der Jugendrichter entscheiden. Und wie ich oben schon mal schrieb - Richter mögen es nicht, wenn man ihnen vorschreibt, wie sie zu urteilen haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das wird der Jugendrichter entscheiden.


Jep, oder der Staatsanwalt. Und es durchaus richtig, dass es kontraproduktiv ist, wenn man denen im Vorfeld mitteilt, was man nicht möchte. Gerade dann neigen manche von denen dazu genau das zu machen. Insbesondere dann, wenn man unbedingt "keine Drogentests" haben will.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go507159-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Das wird der Jugendrichter entscheiden.


Jep, oder der Staatsanwalt. Und es durchaus richtig, dass es kontraproduktiv ist, wenn man denen im Vorfeld mitteilt, was man nicht möchte. Gerade dann neigen manche von denen dazu genau das zu machen. Insbesondere dann, wenn man unbedingt "keine Drogentests" haben will.

Okay, Ja natürlich würde ich denen das nicht vorschreiben, wenn es so ist, dann muss ich also damit Leben. Mit welcher Höhe an Bußgeld muss ich denn ca. Rechnen? Also ganz Grob

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Mit welcher Höhe an Bußgeld muss ich denn ca. Rechnen? Erst mal muß es überhaupt eine Geldauflage geben - wie jetzt schon mehrfach erwähnt wurde, geht es da nicht nach Ihren Wünschen. WENN es eine gibt, tippe ich mal auf den unteren dreistelligen Bereich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, unterer 3stelliger Bereich wäre realistisch

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