Hallo, ich habe vor kurzem meine Anzeige wegen Bafög-Betrugs zugeschickt bekommen. Es handelt sich um 880 € die ich zuviel bekommen habe und die ich nun zurückerstatten muss.
Meine Frage nun: Welches Strafmaß erwartet mich nun?? Habe ich chancen, dass ich mit einer Verwarnung davon komme ??
In einem Artikel habe ich gelesen, dass bei einer Summ bis 1000€ das Verfahren eingestellt wird (http://bafoeg-datenabgleich.de/images/file/Fachartikel/bafoeg-Zeeb-1205.pdf). Kann jemand dazu etwas sagen??
Zu meinen Umständen:
- bin student
- bin geständig
- bin mir meiner Schuld bewusst und habe dies auch dem Bafögamt bzw. werde das der Polizei in der Vernhemung auch mitteilen.
- zeige reue
- zahle die 880 € zur Zeit in Ratenzahlung ab
- bin nicht vorbestaft
- komme aus Bayern
Freue mich über jede Anwort. Danke schon mal............
-- Editiert am 25.09.2009 12:00
-- Editiert am 25.09.2009 12:03
-- Editiert am 25.09.2009 12:20
Anzeige wegen Bafög Betrug - 880 euro
25. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2009 | 11:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Bafög Betrug - 880 euro
#1
Antwort vom 26. September 2009 | 15:05
Von
Status: Unbeschreiblich (34495 Beiträge, 17815x hilfreich)
Hi,
ja, wer soll Ihnen denn das vorhersagen können? Der Beitrag ist 5 Jahre alt - inzwischen kann sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaften geändert haben. Außerdem steht da, in Bayern würde bei einer Summe bis 1000 Euro GEGEN EINE AUFLAGE eingestellt. Das wäre dann eine Geldbuße oder Sozialstunden.
Eine Verwarnung gibt es definitiv nicht, denn die existiert nur im Jugendstrafrecht.
Gruß vom mümmel
-----------------
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#2
Antwort vom 26. September 2009 | 15:13
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
quote:
Eine Verwarnung gibt es definitiv nicht, denn die existiert nur im Jugendstrafrecht.
Das stimmt nicht ganz. Es gibt ja auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt im "Erwachsenenstrafrecht".
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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#3
Antwort vom 26. September 2009 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (34495 Beiträge, 17815x hilfreich)
Hi,
stimmt. Allerdings ist die enorm selten - in der Praxis wird es dann eher eine Einstellung mit Auflage geben.
Gruß vom mümmel
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