Anzeige wegen Beleidigung - Anhörungsbogen

15. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
discharger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Beleidigung - Anhörungsbogen

Guten Tag Forum,

ich bräuchte mal einen Rat zwecks der Beschuldigten-Anhörung, weil ich angeblich die Straftat "Beleidigung" begangen haben soll.

Sachverhalt:

Tatsächlich hat der Vorfall stattgefunden, in welchem sich der nette Herr wohl nun beleidigt fühlt. Ich fuhr ins Kino und stellte mich ins Parkhaus (ein Konstrukt, welches an allen Seiten offen ist - nennen wir es einfach mal Freiluftparkhaus). Ich stand dort ca. 1 Minute und hatte meinen meinen Motor noch an, als der Herr mit seiner Frau samt SUV direkt gegenüber parkte. Seine Begleitung ging schon in Richtung Kino und er kam an mein Auto und klopfte am Fenster.. daraufhin Belehrung, warum ich in einem Parkhaus denn den Motor laufen lassen würde und ich soll doch mal an die Umwelt denken.. ich erwiderte daraufhin, dass sein Umweltargument ziemlich "komisch" ist, während er mit seinem 3 Liter Diesel-SUV gegenüber parkte und gab ihm wohlbetont zu verstehen, das er sich bitte von meinem Auto entfernen soll (ich kann mich an den Wortlaut nicht erinnern!).. dies nahm er dann zum Anlass, ein Foto von meinem Auto samt Nummernschild zu machen, daraufhin war ich ziemlich entzürnt und das gab ich ihm auch zu verstehen (auch hier kann ich mich aber nicht mehr an den Wortlaut erinnern). Daraufhin ging er dann ins Kino.

Das Problem ist nun wie o.g. schon im Klammern geschrieben, weiß ich nicht wie ich das in den Anhörungsbogen reinschreiben soll, weil ich mich an die angeblichen Beleidigungen (1,5 Monate her) einfach nicht mehr erinnern kann. Ich will mir bei der Aussage allerdings auch nicht selbst schaden.

Wie gehe ich da vor? Soll ich die Aussage verweigern oder kann ich reinschreiben, dass ich mich an den Wortlaut nicht erinnern kann?

Über wohlwollende Antworten bedanke ich mich im Voraus bei euch & wünsche euch einen schönen Sonntag.

Gruß
discharger

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von discharger):
weil ich mich an die angeblichen Beleidigungen (1,5 Monate her) einfach nicht mehr erinnern kann

Das ist schlecht, denn dann hat man nicht für tragfähige Gegenargumente.

Was behauptet denn das Opfer, was man gesagt haben soll?



Zitat (von discharger):
Soll ich die Aussage verweigern

Das wäre schlecht - dann wäre die einzige Aussage die des Opfers ...



Zitat (von discharger):
kann ich reinschreiben, dass ich mich an den Wortlaut nicht erinnern kann?

Können kann man vieles – ob es sinnvoll oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde das nicht schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
discharger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich kann dem Schriftstück der Polizei nichts entnehmen, dort steht nur drin, dass ich den Herren beleidigt haben soll und lediglich der Zeitpunkt & Ort..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von discharger):
Ich kann dem Schriftstück der Polizei nichts entnehmen, dort steht nur drin, dass ich den Herren beleidigt haben soll und lediglich der Zeitpunkt & Ort..

Dann sollte man Akteneinsicht nehmen, dort findet sich dann der Wortlaut...

Und mitteilen, das man sich nach erfolgter Akteneischicht zu den Vorwürfen äußern wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
discharger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Ihnen.

Ich habe bei den Angaben jetzt folgendes geschrieben: "Ich werde mich nach erfolgter Akteneinsicht zu den Vorwürfen äußern. Zum jetzigen Zeitpunkt und den mir derzeit vorliegenden Informationen, ist mir das nicht möglich"

Muss ich noch etwas schreiben wie "hiermit beantrage ich Akteneinsicht zu dem Fall" ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von discharger):
Muss ich noch etwas schreiben wie "hiermit beantrage ich Akteneinsicht zu dem Fall" ?
Das hat separat zu erfolgen. Im Anhörungsbogen findet das keine Beachtung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von discharger):
Zum jetzigen Zeitpunkt und den mir derzeit vorliegenden Informationen, ist mir das nicht möglich"

Das würde ich nicht schreiben ...

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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