Anzeige wegen Beleidigung auf Facebook

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Beleidigung auf Facebook

Hallo,

ich habe eine Anzeige bekommen, wegen Beleidigung auf Facebook.

Widerruf unwahrer ehrenrühriger Tatsachenbehauptung.

Ich habe über Facebook von einem Fall berichtet, der den Tatsachen entspricht. Dabei habe ich auch keine Namen genannt. Ein paar Tage später, bekam ich Post von einem Anwalt, mit einer Unterlassungserklärung und soll dazu noch 250,-Euro Anwaltsgebühren zahlen, inkl. Screenshots meines Postings. Desweiteren wird mir damit gedroht, falls ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe, Anzeige gegen mich erstattet wird.

Für meine Behauptungen habe ich Zeugen, die den gesamten Vorfall bestätigen können.

Ich habe die Unterlassungserklärung natürlich nicht unterschrieben und auch die Anwaltskosten nicht bezahlt, da ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen.

Von der Polizei habe ich bis heute noch nichts gehört.

Falls man gegen mich Anzeige erstattet, bekomme ich von der Polizei ein rechtliches Gehör, oder wird die Sache gleich an die Staatsanwaltschaft abgegeben? Muss mir dann der Staatsanwaltschaft rechtliches Gehör gewähren, bevor ein Strafbefehl oder Anklage erhoben wird?



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34 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

ich habe eine Anzeige bekommen, wegen Beleidigung auf Facebook. Das scheint mir jetzt aber keineswegs eine "Tatsachenbehauptung". Eventuell und möglicherweise gibt es eine Anzeige - mehr nicht.
Falls man gegen mich Anzeige erstattet, bekomme ich von der Polizei ein rechtliches Gehör, oder wird die Sache gleich an die Staatsanwaltschaft abgegeben? Muss mir dann der Staatsanwaltschaft rechtliches Gehör gewähren, bevor ein Strafbefehl oder Anklage erhoben wird? Da sowas meist wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, muß Ihnen auch kein rechtliches Gehör gewährt werden. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, man wolle das Verfahren nicht einstellen, müßte man Sie anhören.

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#2
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wann wird ein rechtliches Gehör gewährt? Vor einer Verhandlung oder vor einem Strafbefehl?

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das Strafrechtliche ist im vorliegenden Fall Pille Palle, hier ist der Zivilrechtliche Aspekt wichtiger, sollte die Gegenseite versuchen die Unterlassungserklärung Gerichtlich durchzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich nicht! Warum sollte das strafrechtliche Pille Palle sein? Wenn der Anwalt den Staatsanwalt überzeugen kann, kommt entweder eine Verhandlung oder ein Strafbefehl. Der Strafbefehl wird widersprochen und dann kommt es auch zu einer Verhandlung und das Ganze dann, ohne das der Beschuldigte vorher rechtliches Gehör bekommen hatte.

-- Editiert von Cybeth am 05.11.2015 19:06

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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Strafrechtlich kommt es ´mit hoher wahrscheinlichkeit weder zu einen Strafbefehl noch zu einer Gerichtsverhandlung.
Zivilrechtlich kann aber der Anwalt Gerichtlich die Unterlassungserklärung durchsetzen, ob Ihn das gelingt, das weiß keiner, aber wenn, dann zahlt du die Rechnung.
Daher ist im vorliegenden Fall die Zivilrechtliche Sache bedeutender als das Strafrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Wie geht es dann weiter, wenn der Anwalt zivilrechtlich vorgehen wird? Auf jeden Fall steht mal ganz klar, dass ich für meine wahren Tatsachenbehauptungen niemals eine Unterlassung unterschreiben werde.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Der Strafbefehl wird widersprochen und dann kommt es auch zu einer Verhandlung und das Ganze dann, ohne das der Beschuldigte vorher rechtliches Gehör bekommen hatte. Offenbar haben Sie meine Antwort überhaupt nicht gelesen - da steht nämlich das Gegenteil.
Wie geht es dann weiter, wenn der Anwalt zivilrechtlich vorgehen wird? Ganz einfach - er verklagt Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Der Strafbefehl wird widersprochen und dann kommt es auch zu einer Verhandlung und das Ganze dann, ohne das der Beschuldigte vorher rechtliches Gehör bekommen hatte.


Wie kommen Sie auf den Unsinn? Natürl. würde Ihnen -Mümmel sagte es bereits- im Fall eines Strafverfahrens (das ja im Moment noch gar nicht ansteht) rechtliches Gehör gewährt, wenn die Sache nicht direkt eingestellt wird (was aber hochwahrscheinlich ist, auch wenn Sie das nicht glauben wollen). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass nicht eingestellt wird, wäre rechtliches Gehör vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu gewähren.

Zitat:
Okay. Wie geht es dann weiter, wenn der Anwalt zivilrechtlich vorgehen wird?


Er erhebt Klage vor dem Zivilgericht gegen Sie.

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#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
von einem Fall berichtet, der den Tatsachen entspricht.
Dabei habe ich auch keine Namen genannt.


Dann wäre die Frage, wer die Unterlassungsforderung worauf stützt.
Natürlich kann z.B. ein Club einen Unterlassungsanspruch gegenüber der (nicht beweisbar wahren) Behauptung "ich wurde gestern in der Disco 'Schlappenladen' von Türstehern grundlos zusammengeschlagen". durchsetzen, auch wenn "keine Namen [der Türsteher] genannt" wurden.

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#10
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage deswegen so hartnäckig nach, weil mir ein Fall in der Nachbarschaft bekannt ist, wo ein Strafbefehl ins Haus flatterte, ohne das sich der Beschuldigte jemals dazu geäußert hatte. Sprich, weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft.

Sein Anwalt wollte durch eine Vernehmung im Vorfeld nämlich genau das verhindern, das sich der Beschuldigte erst bei einer Gerichtsverhandlung äußern kann. So mit ist das Kind ja schon mal in den Brunnen gefallen und eine Einstellung des Verfahrens erst mal vom Tisch.

Ich habe mich etwas in die Materie eingelesen und bin auf das Recht der freien Meinungsäußerung gestoßen. Belegbare wahre Tatsachenbehauptungen gehören auch darunter, wenn sie nicht all zu verletzend sind. Kommt aber immer rauf den Richter an, wie der Morgens gefrühstückt hat, oder schon ein paar Pflegefälle an diesem Tag aburteilen musste.

Als nächstes steht eine Unterlassung auch auf wackligen Füssen. Wenn das Gericht nämlich der Meinung ist, es handelt sich nur um eine einmalige Behauptung, die durch einen aufgeregte Zustand herbeigeführt wurde und keine Wiederholungsgefahr besteht, dann kann man eine Unterlassungserklärung auch gleich vergessen.

Was mich auch noch brennend interessiert;

Muss eine Vorladung von der Polizei schriftlich erfolgen, oder genügt es einfach, wenn die Polizei einem auf den Anrufbeantworter spricht und um Rückruf bittet?

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dabei habe ich auch keine Namen genannt.
Und wie kommt die Gegenseite dann darauf, dass sie gemeint sei?

Genau diese Frage könnte vor Gericht recht lustig werden. Denn u.U. kann er es ja nur wissen, wenn es auch stimmt (Detailwissen, Täterwissen).

Könntest du vielleicht mal andeuten, worum es in deiner Fallbeschreibung ging? (gerne auch per PN, vielleicht sogar mit FB-Link?)

Stefan

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#12
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zum Sachverhalt.

Ich wohne in einem kleiner Ort und dort ist etwas geschehen, was ich auf meiner Facebook Seite veröffentlicht habe. Ich bin selbst davon betroffen und habe wahrheitsgemäße Angaben gemacht, die ich auch durch Zeugen belegen kann.

Ich habe bei meinen Ausführungen keine Namen genannt.

Denjenigen den es auch betrifft, hat keinen Facebook Account und wurde durch andere Facebook Nutzer im Ort, auf die Sache aufmerksam gemacht. Derjenige hat Screenshots von meinem Beitrag gemacht und demjeniger, der auch davon betroffen ist, übergeben. Daraufhin ist derjenige zum Anwalt gelatscht etc...

Da es sich um einen kleinen Ort handelt und sich Ereignisse schnell rumsprechen, kam man halt gleich auf Person XY, von der ich beschrieben habe.

Für den gesamten Vorfall trifft mich keine schuld, sondern wurde alleine durch Person XY verursacht, welches die Flucht nach vorne ergriffen hat, um sich schnell selbst aus der Schusslinie zu nehmen. Da es unter Umständen zu Schadenersatzansprüchen kommen könnte, die Person XY zu verursachen hat, hat man mich halt angezeigt, wenn ich die Anwaltskosten nicht zahle, bzw. eine Unterlassung unterschreibe, bzw. den Facebook Eintrag nicht löschen werde.

Man kennt ja das Sprichwort: Betroffene Hunde bellen ;)

Ich habe mir selbst anwaltlichen Beistand eingeholt und der hat auch gleich ein Schreiben aufgesetzt und an den Anwalt von Person XY geschickt. Inhalt: Mein Mandant steht zu seinen Äußerungen auf Facebook und wird diese auch nicht löschen, da es sich um keine Schmäh Kritik, sondern um wahre Tatsachenbehauptungen handelt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und dazu auch niemand namentlich genannt wurde.

Bisher habe ich noch nichts weiter gehört, weder von Anwalt X noch von meinem Anwalt, oder von der Polizei.

Näher möchte ich mit meiner Beschreibung des Vorfalls nicht eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Was Facebook den Anwälten schon eingebracht hat, würde ich gerne mal wissen. Allerdings auch, wie viele graue Haare ;)

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#14
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr schön, nur hilft mir das nicht wirklich weiter ;)

Ich habe mich nochmal mit meinem Nachbarn kurzgeschlossen, der mir mal ausführlich über seine Fall (Beleidigung auf einen Anrufbeantworter) berichtet hat, inkl. aller Schreiben.

Eine Arbeitskollegin seiner Frau fuhr ihr Rückwärts auf einen Parkplatz in seinen Wagen. Der Versicherungsvertreter meldete sich Monate lang nicht, um den Schaden aufzunehmen und weiter zu leiten. Daraufhin rief der Nachbar öfter bei diesem Versicherungsvertreter an und beschwerte sich bei ihm.

Nach einer Weile wurde es ihm zu bunt und sprach ihm auf den AB, man solle ihm mal ordentlich in den Allerwertesten treten, für seine Untätigkeit.

3 Monate später bekam er plötzlich einen Strafbefehl von genau 2000,-DM.

Er legte Widerspruch ein und es kam zu einer Verhandlung. Der Versicherungsvertreter übergab dem Gericht eine normale Kassette, worauf die Beleidigung zu hören wäre.

Das Gericht hatte aber kein Abspielgerät zur Hand und setze die Verhandlung erst mal aus.

Eine zweite Verhandlung wurde einberufen, in dem das angebliche Abspielgerät bei einem hiesigen Elektrohändler in Reparatur wäre und somit ebenfalls keine Beleidigung abgespielt werden konnte.

Daraufhin seien die Parteien raus auf den Parkplatz des Gerichtes in das Fahrzeug des Richters gestiegen und wollten sich das Band in dessen Kassettenradio anhören.

Nach 30 Min vor -und zurückspulen, konnte man nur einen kleinen Schnipsel der Beleidigung hören. Der Nachbar legte Widerspruch gegen die Echtheit des Bandes ein.

Das Gericht entscheid, den Nachbarn zu einem Stimmgutachter zu schicken, um die Echtheit überprüfen zu lassen, was der Nachbar aber verweigerte.

Ein dritter Gerichtstermin wurde angesetzt, in dem der Nachbar einen Antrag auf Befangenheit stellte, der jedoch gleich nach wenigen Minuten abgelehnt wurde und die Sitzung war beendet.

Es kam zu einem vierten Termin, in dem der Nachbar jetzt endlich verurteilt wurde und zwar wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2995,- DM

Der Nachbar ging zu einem Rechtsanwalt außerhalb und wollte Widerspruch gegen das Urteil einlegen, was aber keinen Erfolg hatte, da sich das Gericht unterhalb der Grenze gehalten hatte, worauf er beim Landgericht hätte weiter prozessieren können.

Der Anwalt meinte, wäre geschickt gemacht worden.

Der Nachbar zahlte die Strafe und traf 6 Monate später den Richter in der Fussgängerzone und stellte ihn zur Rede, was das damals für eine Farce gewesen wäre.

Der Richter antwortete ihm, er hätte ihn zu dieser hohen Geldstrafe verurteilen müssen, da es bereits 4 Verhandlungen gab und er den Nachbarn nicht so einfach hätte freisprechen können, da dann der Rechnungshof angeklopft hätte, warum man wegen Beleidigung 4 Verhandlungen bräuchte und den Beschuldigten dann doch frei sprechen würde. Die Blöße wollte sich das Gericht nicht geben.


Ich schreibe euch das deshalb hier rein, weil mein Nachbar noch hinzugefügt hat, das die Herrschaften aus dem Amtsgericht, inkl. einiger Anwälte gerne mal zusammen einen in der Schloßschenke trinken gehen und sich bestens miteinander verstehen und nicht das erste faule Ding zusammen gedreht hätten, faule Absprachen etc...

Soll heißen, wenn der Anwalt des Klägers gut mit der Staatsanwaltschaft kann, wird er auch erreichen, das gegen mich Anklage erhoben wird, oder ein Strafbefehl ins Haus flattert. Gewinnen würde er sowieso, jedenfalls was sein Honorar angeht. Ich solle mich da auf nichts verlassen.

Ich habe schon die ganze Zeit so ein merkwürdiges Gefühl, das nach Wochen genau sowas auf mich zukommt. Strafbefehl oder eine Anklage, ohne mir vorher rechtliches Gehör gewährt zu haben und das Ganze zu einem Alptraum ausartet und viel Geld kosten wird.

Sorry das ich so viel geschrieben habe, aber das hat mir jetzt einfach mal auf der Seele gebrannt.




-- Editiert von Cybeth am 08.11.2015 01:37

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Es kam zu einem vierten Termin, in dem der Nachbar jetzt endlich verurteilt wurde und zwar wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2995,- DM

Der Nachbar ging zu einem Rechtsanwalt außerhalb und wollte Widerspruch gegen das Urteil einlegen, was aber keinen Erfolg hatte, da sich das Gericht unterhalb der Grenze gehalten hatte, worauf er beim Landgericht hätte weiter prozessieren können.

Der Anwalt meinte, wäre geschickt gemacht worden.


Ziemlicher Unfug - die Grenze für eine Berufung liegt bei 15 Tagessätzen. Und wie das bei der Summe weniger als 16 TS gewesen sein sollen, das lassen Sie sich doch bitte mal von Ihrem Nachbarn erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin kein Jurist und kenne mich auch nicht mit der Gesetzeslage aus den 90er Jahren aus.

Im Urteil stand auch nichts von Tagessätzen, sondern die Strafe beträgt 2995,-DM. Der Anwalt sagte zu ihm; bei 3000,-DM hätte er eine Instanz weiter gehen können. Das Gericht hätte ihm einen höhere Instanz durch das Urteil verwert.

Klingt für mich auch logisch, nach dem ganzen Theater. Ich hätte sowas in Deutschland nicht für möglich gehalten, wenn ich die das nicht mit eigenen Augen gesehen hätte.

Das soll jetzt auch kein Off Thema werden, bin nur etwas erschrocken.

Ich für mich persönlich kann in meinem Fall nur auf Fairness hoffen und das solcher Klüngel nicht mehr zur Tagesordnung oder überhaupt, in einem Amtsgericht etwas zu suchen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Im Urteil stand auch nichts von Tagessätzen, sondern die Strafe beträgt 2995,-DM. Das ist dann schlechterdings gelogen - Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, und das war auch in den 90er Jahren schon so.
Ich hätte sowas in Deutschland nicht für möglich gehalten, wenn ich die das nicht mit eigenen Augen gesehen hätte. Ist es ja auch nicht. Und wenn Sie jetzt noch behaupten, Sie hätten das mit eigenen Augen gesehen, dann sind Sie offenbar ein Faker - es gibt keine Geldstrafen, die als Gesamtsumme verhängt werden. Folglich können Sie die auch nicht gesehen haben. Und wir befassen uns hier nicht mit offensichtlichen Lügengeschichten.

-- Editiert von muemmel am 08.11.2015 03:34

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

War klar das sowas kommt. :)

Ich könnte ihnen das Urteil sogar einscannen und zukommen lassen, dann würde sie wahrscheinlich von einer Fälschung ausgehen ;)

Ich weiß das diese Geschichte unglaublich klingt, hätte ich in einem Rechtsstaat wie Deutschland auch nicht für möglich gehalten, man lernt aber nie aus.

Schade das man nicht auf meine Facebook Geschichte eingeht, stattdessen auf dieser unglaublichen Amtsgerichts Geschichte rumreitet. Aber irgendwie habe ich sowas schon geahnt, als ich den Text eingetippt hatte :augenroll:

Naja, ich werde mal abwarten, welche böse Überraschung da auf mich zurollen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Dabei habe ich auch keine Namen genannt. 
Egal. Sie leben in einem Dorf. Da kennt jeder jeden und jeder weiß, wer geneint war. So war es dann doch auch. Offenbar wurden die Betroffenen in dieser "Tatsachenschilderung" wiedererkannt. Dabei wissen Sie ja schon, dass Sie eine Tatsachenschilderung scgon strafrechtlich nicht unbedingt schützt. Und zivilrechtlich kann der Schutz vor öffentlichen Anprangerungen noch weit darüber hinaus gehen.
Jetzt wird sich zeigen, ob der Anwalt geblufft hat oder nicht. Wenn er es ernst meint, sollten Sie darüber nachdenken sich auch einen Anwalt zu suchen, der es ernst meint. Oder Sie denken nochmals darüber nach, das Posting doch zu löschen.

Zitat:
Sein Anwalt wollte durch eine Vernehmung im Vorfeld nämlich genau das verhindern, das sich der Beschuldigte erst bei einer Gerichtsverhandlung äußern kann. 
Vielleicht war auch einfach der Anwalt nur Schrott? Ich vermute, dass die Mehrheit der Anwälte nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht weiter Däumchen gedreht hätten, sondern im Namen des Mandanten eine Einlassungs verfasst hätten. Das darf man auch, ohne dass die Staatsanwaltschaft darum bittet. Ich glaube auch eher nicht, dass die Staatsanwaltschaft das nie getan hat. Woher wusste der Nachbar und sein Anwalt eigentlich, dass ein Strafverfahren läuft?

Abgesehen davon wüsste ich nicht, was dem Nachbarn denn rechtliches Gehör genutzt hätte. Der Sachverhalt war anscheinend nicht streitig und es wurde nichts vorgeworfen, was nicht auch wirklich getan wurde. Angesichts einer Tonaufnahme wäre das auch unsinnig gewesen.

Zitat:
Schade das man nicht auf meine Facebook Geschichte eingeht, stattdessen auf dieser unglaublichen Amtsgerichts Geschichte rumreitet.
Die Geschichte des Nachbarn klingt aber auch einfach deutlich interessanter als ihre. Und sie ist genau das, was Sie sagen: Unglaublich.

Die 2995 DM haben als Teiler nur 5 und 599. Das sollen also die Tagessätze gewesen sein? Realistisch für eine solche Story sind wohl eher die 5 TS. Dann hätte der Nachbar aber mit 18000 DM ein stolzes Nettomonatseinkommen gehabt. Und Ihrer Dsutung nach hat der Richter die Ragessärze so gewählt, dass die Summe von 3000 um 5 unterschritten wird. Das klingt mehr nach einer Tagessatzhohe von 5 DM. Der Nachbar will also für die Beleidigung ganze 599 Tagessätze aufgebrummt bekommen haben?
Da fände ich es tatsächlich interessant, wenn Sie hier das Urteil einstellen könnten. Ich befürchte nämlich, dass wir hier aneinander vorbeireden und es ein großes Missverständnis gibt.

Ich wüsste aber auch nicht, wo die Grenze mit den 3000 DM herkommen sollte. Jetzt kenne ich natürlich nicht die StPO der 90er Jahre auswendig. Das Hindernis der Annahmeberufung (15 TS) gibt es meines Wissens aber erst seit nach den 90ern. Früher war die Berufung ausgeschlossen, wenn nur wegen einer "Übertretung" verurteilt wurde. Das war aber wiederum lange vor den 90ern und meinen Kenntnissen nach nur bis 500 DM möglich. Ich kann mir diese Story also nicht erklären. Vielleicht fehlen mir aber auch einfach die Kenntnisse über das Aussehen der StPO zwische 1975 und 93. Vielleicht hat es aber auch hier einfach nur der Anwalt verbockt?

Die Geschichte des Nachbarn klingt natürlich auch im Übrigen kurios. Vielleicht sollte man dem nicht alles glauben?

Zitat:
Ich für mich persönlich kann in meinem Fall nur auf Fairness hoffen und das solcher Klüngel nicht mehr zur Tagesordnung oder überhaupt, in einem Amtsgericht etwas zu suchen hat.
Wenn Sie sowieso davon ausgehen, dass Anwälte, Staatsanwälte und Richter unter einer Decke stecken und man ihnen schutzlos ausgeliefert ist, dann frage ich mich doch, was Sie eigentlich mit rechtlichem Gehör erreichen wollen. Sowieso ist doch auch hier die Beweislage klar, jeder kann den Post im Internet einsehen und Sie bestreiten gar nicht, den erstellt zu haben. Was würden Sie also erzählen wollen, was gehört werden muss?

Was Ihr Problem angeht:
Ich verstehe nicht ganz, was jetzt Ihre Frage ist. Wie Ihnen mehrfach gesagt wurde, werden Sie vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zu Ihren Ungunsten die Möglichkeit haben, sich zu äußern. Ob das Verfahren eingestellt wird liegt so oder so im Ermessen der Justiz.

Wenn eingestellt wird, ist das größere Problem noch immer die Zivilklage.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich könnte ihnen das Urteil sogar einscannen und zukommen lassen, dann würde sie wahrscheinlich von einer Fälschung ausgehen ;) Ja, dann tun Sie das doch bitte.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtliches Gehör deshalb, den ganzen Vorfall genau zu schildern, auch Zeugen zu benennen. Anwaltlichen Beistand habe ich bereits, wie oben schon geschrieben.

Eigentlich wäre ein Prozess gar nicht so verkehrt, dann könnte ich das Ganze in aller Ruhe vortragen.

PS: Ich frage meinen Nachbarn, ob ich das Urteil einscannen darf. Was muss ich dabei beachten, wenn ich das jemanden zukommen lasse?

-- Editiert von Cybeth am 08.11.2015 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Na, man sollte es natürlich anonymisieren - dann können Sie es auch direkt einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
und sprach ihm auf den AB, man solle ihm mal ordentlich in den Allerwertesten treten, für seine Untätigkeit


Schon reichlich unglaubwürdig, daß für solche "Peanuts" überhaupt ein Strafbefehl ergangen sein soll. Hatte man da auf dem Dorf zu wenig zu tun?

Zitat:
Das Gericht entscheid, den Nachbarn zu einem Stimmgutachter zu schicken, um die Echtheit überprüfen zu lassen


Und der Peanuts-Fall wird noch weiter aufgeplustert mit Ermittlungen, die man allenfalls bei schweren Straftaten lostreten würde?
Üblicherweise hätte der Richter hier schon gesagt, er habe Zweifel, ob der Anrufer der Angeklagte sei und würde daher freisprechen.

Zitat:
Der Richter antwortete ihm, er hätte ihn zu dieser hohen Geldstrafe verurteilen müssen, da es bereits 4 Verhandlungen gab und er den Nachbarn nicht so einfach hätte freisprechen können, da dann der Rechnungshof angeklopft hätte, warum man wegen Beleidigung 4 Verhandlungen bräuchte und den Beschuldigten dann doch frei sprechen würde. Die Blöße wollte sich das Gericht nicht geben.


Klar, und als Höhepunkt gibt der Richter dann noch gegenüber Dritten offen eine Rechtsbeugung zu (mal abgesehen davon, daß auch ein Rechnungshof einen Richter nicht mit "wieso hast du bei so vielen Terminen nicht verurteilt?" zu einer solchen nötigen würde). Alles klar, schöne Räuberpistole.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich wüsste aber auch nicht, wo die Grenze mit den 3000 DM herkommen sollte


3.000 DM waren früher mal die signifikante Grenze entweder bei der erstinztanlichen Zuständigkeit Amtsgericht/Landgericht im Zivilrecht oder bei der Statthaftigkeit der Berufung (ebenfalls im ZivR). Was von beidem, weil ich jetzt auch nicht aus dem Stehgreif, aber eins von beidem ist es.

Und hier wird auch das "Problem" offensichtlich. Hier wird munter Straf- und Zivilrecht durcheinandergeworfen seitens des TE.

Wenn ich mal raten soll: die 2.900 "und ein paar Zerquetschte" waren zivilrechtlich zugesprochener Schadenersatz/Schmerzensgeld, der hier kurzerhand mal als "Strafe" betitelt wird.

Eine 3.000 DM - Grenze gibt und gab es im Strafrecht jedenfalls nie.

Die einzig in Frage kommende Grenze hat mümmel bereits weiter vorne genannt: 15 Tagessätze. Wobei die Berufung dann auch nicht ausgeschlossen wäre, sondern lediglich der Annahme bedürfte, § 313 StPO

Oder -was ich aber für unwahrscheinlich halte- die Sache wurde nach § 153a StPO gegen die Zahlung der Summe eingestellt. Das würde zumindest das Fehlen von Tagessätzen erklären. Aber dann gibt es

a) keinen Grund, so eine krumme Zahl zu nehmen, da es wie gesagt im Strafrecht keine 3.000 DM Grenze gibt/gab
b) keinen Grund sich über ein nicht mögliches Rechtsmittel zu beschweren, da § 153a nur angewendet werden kann, wenn der Angeklagte zustimmt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.11.2015 15:02

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen sehe ich meinen Nachbar wieder und frage ihn, ob ich das Urteil bekomme und einscannen darf.

Ob Zivil oder Strafrecht, kann ich gar nicht genau beantworten. Das war gar nicht das Thema, worauf ich mich konzentriert hatte.

Auf jeden Fall lügt mein Nachbar nicht und hat alle Unterlagen aufgehoben, genau für den Fall, das es ihm niemand glaubt.

Das sind genau die selben Geschichten, die man im Bekanntenkreis hört. Ein Opfer bekommt zum späten Abend auf einer Fete eine Flasche gegen den Kopf gehauen und das Opfer zeigt ihn an, wegen gefährlicher Körperverletzung und hat 5 Zeugen.

Vor Gericht bekommt der Täter eine Geldstrafe in Höhe von 500,-Euro, zu zahlen an das Opfer und wird danach nach 153a eingestellt. Zeugen wurden keine gehört und die Gerichtskosten + Zeugen Geld fallen der Staatskasse zur Last. Seinen Anwalt musste er selbst zahlen.

Ein anderer Fall. Mann gibt seiner Ehefrau eine Ohrfeige. Beide leben im Trennungsjahr und die Ehefrau stellt Strafantrag, den sie aber wieder zurückzieht. Nach ein paar Wochen flattert dem Ehemann ein Strafbefehl ins Haus, 750,- Euro an einen Täter-Opfer-Ausgleich, oder wie das heißt, danach 153a.

Mir schleierhaft wie solche Urteile zu Stande kommen und das weckt nicht gerade Vertrauen, in die deutsche Justiz.

Nur weil einige solche Urteile nicht glauben, sind sie trotzdem gefällt worden.


Mir wäre es aber lieber, wenn wir uns mit meinem Fall beschäftigen würden.

Der Kläger hat die Gefahrenquelle auf seinem Grundstück durch Auflagen des Ordnungsamtes beseitigen müssen, was auch ein Knackpunkt dieser Streiterei ist. Ansonsten habe ich noch nichts gehört.





0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Mir wäre es aber lieber, wenn wir uns mit meinem Fall beschäftigen würden. Dazu wurde schon alles gesagt. Gegen Ihre Neigung, an wilde Verschwörungstheorien zu glauben, können wir wohl eher wenig ausrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Schauen sie sich einfach den NSU Prozess an, da sehen sie, wie es wirklich auf deutschen Gerichten zugeht. Ist ja gerade zu ein Musterbeispiel, wie man sich vor der Bevölkerung lächerlich machen kann. Aber wahrscheinlich ist dieser Prozess auch nur eine Verschwörung und Klüngel gibt es nicht ;)

So jetzt bitte wieder zu meinem eigentlichen Thema. Für denjenigen, den das wirklich interessiert, halte ich gerne auf dem laufenden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

So jetzt bitte wieder zu meinem eigentlichen Thema. Da müßten Sie FRAGEN stellen und zwar möglichst NEUE. Die Fragen zum rechtlichen Gehör sind ja erschöpfend beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Cybeth
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht wirklich! Deshalb hatte ich die Frage ja mehrmals gestellt, ob es eine Verpflichtung gibt, vor Ende der Ermittlungen rechtliches Gehör zu gewähren. Wenn das wirklich der Fall sein sollte, warum bekommen dann Beschuldige, plötzlich einen Strafbefehl oder eine Vorladung vor Gericht, ohne das sie sich vorher äußern konnten? Ihnen diese Möglichkeit nicht eingeräumt wurde? Gibt es einen klaren Paragraphen dazu, auf dem man sich im Notfall berufen konnte und wie ist das im Strafrecht bwz. im Zivilrecht geregelt? Gibt es da unterscheide?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Schauen sie sich einfach den NSU Prozess an, da sehen sie, wie es wirklich auf deutschen Gerichten zugeht.
Wo sehen Sie denn am OLG München den Klüngel, vor dem Sie sich fürchten? Die Staatsanwaltschaft kommt übrigens aus Kalrsruhe und die Anwälte aus allen möglichen Ecken des Landes. Ich glaube nicht, dass das alles Saufkumpanen aus der Schlossschenke sind.
Auch kann ich nicht erkennen, wo das Recht auf Gehör verletzt wurde. Das Verfahren begann mit einer Aussage der Hauptangeklagten. Seither wird sie seit vielen Monaten eindringlich darum gebeten, doch bitte etwas zur Sache zu sagen. Das wollte Sie bisher nur nicht. Wohl in dem Wissen, dass man es damit nucht immer besser macht. Gerüchten zufolge will sie das übrigens übermorgen ändern und eine Einlassung abgeben.

Zitat:
Das sind genau die selben Geschichten, die man im Bekanntenkreis hört.
Man sollte auch nicht alles glauben, die Bekannten so erzählen. Ich wüsste aber auch nicht, wieso der Angeklagte (in dessen Rolle sind Sie ja) sich in Ihrem Beispiel hätte beschweren können. Umgekehrt ist eine Einstellung nach 153a nunmal ausdrücklich gesetzlich möglich.

Zitat:
Nach ein paar Wochen flattert dem Ehemann ein Strafbefehl ins Haus, 750,- Euro an einen Täter-Opfer-Ausgleich, oder wie das heißt, danach 153a.
Wohl kaum. Strafbefehle stehen einem Urteil gleich und schließen die Einstellung aus. Auch hier werden Tagessätze verhängt, die je nach Einkommen des Ehemannes zwischen 1-750 diese Gesamtsumme ergeben könnten. Egal ob jetzt Strafbefehl oder Einstellung, ich wüsste wiederum nicht, was an diesem "Urteil" so brisant ist. Zum einen darf man seine Frau nunmal keine Ohrfeige verpassen. Zum anderen erfordert sowas aber auch keine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat.
Das zurückziehen des Strafantrag ist unrelevant. KV kann auch ohne Antrag erfolgt werden. In Fällen häuslicher Gewalt scheint das auch geboten.

Zitat:
Auf jeden Fall lügt mein Nachbar nicht und hat alle Unterlagen aufgehoben, genau für den Fall, das es ihm niemand glaubt.
Na dann lügen eben sie. Auf jeden Fall kann dir Geschichte von vorne bis hinten nicht stimmen. Das skurilste Detail ist sowieso der spätere Plausch in der Stadt. Glaube nicht, dass der Nachbar darüber Unterlagen hat.
Wenn Sie bei der "Tatsachenschilderung" auf facebook auch so viel durcheinander gebracht haben, dann könnte das noch interessant werden.

Zitat:
Ob Zivil oder Strafrecht, kann ich gar nicht genau beantworten. Das war gar nicht das Thema, worauf ich mich konzentriert hatte.
Scherz, oder?
Sie haben hier mehfach und vehement gegen jeden Widerspruch von muemmel brhauptet, dass es dieses Strafurteil gäbe. Insbesondere haben Sie auch von Strafe, Strafbefehl, Freispruch, Staatskasse, und was nicht allem gesprochen. Vor allem aber habe Sie es zumindest in meinen Augen so klingen lassen, als würde Ihnen das Urteil vorliegen, was es jetzt anscheinend doch nicht tut. Bis das Urteil hier nicht mal gezeigt wird (oder die wesentlichen Stellen abgetippt werden) glaube ich Ihnen sowieso gar nichts mehr.

Sollte es hier nun (wie von Streetworker nicht ganz zu Unrecht vermutet) sowohl ein Straf- als auch ein Zivilverfahren gegeben haben, würde mich auch jeweils das Urteil interessieren.

Zitat:
Wenn das wirklich der Fall sein sollte, warum bekommen dann Beschuldige, plötzlich einen Strafbefehl oder eine Vorladung vor Gericht, ohne das sie sich vorher äußern konnten? 
(a) Die lügen ganz einfach. (b) Die verwechseln einen Strafprozess mit dem Zivilverfahren, dem man sich nicht vor dessen Beginn entziehen kann, wenn der Kläger denn die Gerichtskosten auf den Tisch legt. (c) Die Anhörungsschreiben sind auf dem Postweg verloren gegangen, was als Gebrauchmachen vom Schweigerecht gewertet wurde. (d) Die lügen ganz einfach. (e) Das Recht auf Gehör kann noch bis zum rechtskräftigen Abschluss eines den Betroffenen benachteiligenden Verfahren gewahrt werden.

Zitat:
So jetzt bitte wieder zu meinem eigentlichen Thema.
Wie mehrfach gesagt wurde, ist das eigentliche Thema komplett witzlos. Entweder hat der Anwalt geblufft und Sie hören nichts mehr. Oder es flattert Ihnen "bald" eine Unterlassungsklage ins Haus. Was jetzt passieren wird und wie es ausgeht, ist völlig unvorhersehbar. Erwähnenswert ist wohl nur, dass es klug sein könnten, den fraglichen Post einfach zu löschen. Egal ob Tatsachenbehauptung oder nicht.
Davon abgesehen waren Sie es ja nun, der den Thread in Richtung dieses Themas hat abdriften lassen. Tatsächlich ist es doch auch ihre Vorliebe für solche Verschwörungsgeschichten, die Ihnem hier den Schlaf vor dem kommenden Verfahren raubt. Man versucht hier Ihnen zu erklären, dass das vollkommen unbegründet ist. Sie verbleiben aber lieber weiter in Panik und fürchten ein Opfer des Klüngels zu werden. Da kann Ihnen keiner helfen.



http://lexetius.com/GVG/23,9

Streetworker hatte recht, wie man hier sieht. Von 75 bis 93 waren die 3000 DM die Grenze für die Zuständigkeit des AG in Zivilsachen. Davor deutlich weniger, danach deutlich mehr. Mit einer Berufungsgrenze scheinen die 3000 DM aber auch in Zivilsachen nie was zu tun gehabt haben, soweit ich das jetzt sehe.

Aber dann wäre es ja schlichtweg der Gegeanwalt gewesen, der die Klagesumme auf 2995 DM gedeckelt hat, um die Zuständigkeit des AG zu begründen. Zumindest heute scheint der Trend eher andersherum zu laufen. Aber beides natürlich völlig legitim.

Aber plausibler wird die Geschichte dadurch trotzdem nicht. Der TE schreibt klar vom Strafbefehl und einem rechichen Gehör vor der Gerichtsverhandlung. Bei einem Zivilprozess konnte es der Staatskasse auch ziemlich egal sein, ob am Ende ein "Freispruch" ergeht oder nicht.
Und 2995 DM für diese Lachnummer klingen auch in Zivilsachen ziemlich unglaubwürdig. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand im.Zivilrechtstreit wegen so einem "Pille Palle" das Geld für ein Stimmgutachten etc. in die Hand nimmt, dann aber zur Verhandlung keinen Kassettenrekorder mitbringt.

Selbst wenn man mal annimmt, dass das alles ein Zivilprozess war und der TE sich eigentlich vor diesem Schicksal fürchtet: Pech gehabt, denn dem kann man nicht vor dem gerichtlichen Stadium entgehen. Da nutzt auch rechtliches Gehör nichts.

-- Editiert von Rechtschreibung am 09.11.2015 22:22

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