Anzeige wegen Beleidigung ggü Polizei

16. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ichpeinlich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Beleidigung ggü Polizei

Hallo,

Folgender SV: Ich war total betrunken, atemalkohol über 2 Promille. Meine Freunde haben mir meinen FahrradSchlüssel abgenommen. Daraufhin war ich etwas erbost und habe die Polizei gerufen. Die haben dann den Schlüssel an sich genommen. Ich war sehr herablassend ggü den Beamten. Habe über de finanzielle Lage der Menschen im mittleren Dienst geredet und allg sehr sehr herablassend. Ausserdem habe ich das sog zitiert und erklärt das die Polizei mir nichts kann, da bereits das erste staatsexamen bestanden sei. (stimmt natürlich nicht) ebenso wurden Witze über den nur einen vorhandenen Stern an der Schulter gemacht.

Die Beamten drohten mir das ich diesen Einsatz zu zahlen habe. Ist das so?
Im Anschluss bin ich 40minuten zur wache gelaufen "um die Angelegenheit zu klären" Natürlich konnte ich nichts klären und bin aus der Wache geschubst worden. Ich habe einen Freund angerufen bei betreten der Wache damit er zuhören kann. Laut seiner Aussage heute war ich freundlich und er konnte kein Fehlverhalten feststellen, die Beamten seien sogar recht frech gewesen.

Heute morgen war ich dann halbwegs nüchtern und wollte mich entschuldigen, leider war man an meiner Person nicht interessiert und behandelte mich ziemlich herablassend und war mir ggü sehr unfreundlich. Ich wurde begrüßt mit "der nette herr". Auf die Frage was jetzt folgt würde gesagt eine Anzeige wurde ggn meiner person geschrieben. Wie soll ich mich verhalten? Das mein Verhalten völlig unangebracht war ist mir bewusst. Ich schäme mich sogar. Ich bin 28jahre alt und habe vor 1 Woche meine masterarbeit abgeben. Ich studiere öffentliche Verwaltung und eine Stelle im öffentlichen Dienst bzw. Mittelfristig ist eine verbeamtung angestrebt. Kann ich das nun vergessen? Was droht an Strafe? Hab 2000 Euro auf der hohen kante und bin als 400 Euro jobber im Supermarkt angestellt. Wohne wieder bei den Eltern. Bin noch nicht Polizeibekannt. Möchte aufjedenfall eine Verhandlung vor Gericht entgehen. Die größte Strafe ist der Stress im Freundeskreis sowie nette Briefe an die Adresse meiner Eltern von der Justiz. Weiterhin wollte ich am kommenden Sonntag die EU aufgrund Urlaub verlassen, gibt's da ein Problem?

-- Editier von Ichpeinlich am 16.08.2015 17:57

-- Editier von Ichpeinlich am 16.08.2015 18:00

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Was droht an Strafe?


Kommt drauf an, was Sie da alles vom Stapel gelassen haben und weswegen Sie angezeigt, bzw. verurteilt werden. Ich würde -soweit es "nur" um Beleidigung geht- mit um die 30 Tagesätze Geldstrafe rechnen. Die Höhe des Tagessatz dürfte bei 20,00 € liegen, also -nach dieser geschätzten Rechnung- 600,00 € Geldstrafe + Verfahrenskosten von 73,50 € (bei Erledigung der Sache per Strafbefehl, also ohne Verhandlung)

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
ebenso wurden Witze über den nur einen vorhandenen Stern an der Schulter gemacht.

Sie meinen damit, SIE haben Witze gemacht. Ihnen ist sehr zu wünschen, dass Sie verstehen, dass so ein Verhalten einen NIEMALS im Leben weiterbringt.

Zitat:
Ich studiere öffentliche Verwaltung und eine Stelle im öffentlichen Dienst bzw. Mittelfristig ist eine verbeamtung angestrebt.


so besoffen kann man doch gar nicht sein, dass man seine berufliche Zukunft völlig vergisst...... :sweat:

Zitat:
Laut seiner Aussage heute war ich freundlich und er konnte kein Fehlverhalten feststellen, die Beamten seien sogar recht frech gewesen.
klar doch. Der hat ja auch nicht miterlebt, wie Sie sich vorher gegenüber der Polizei aufgeführt haben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Was mich nachdenklicher macht, das ist, dass mit dem Alkoholpegel überhaupt noch was möglich war, inkl. 40 minütigem Marsch zur Wache. Da vielleicht mal ansetzen, und sich überlegen, ob man nicht schleichend auf dem Weg zum Alkoholismus ist. Dann wird es garantiert nix aus dem öffentlichen Dienst.

Behörden haben letztlich Zugang zum POLAS-System beim LKA. Da steht dann, unabhängig davon, ob eine Bestrafung im Führungszeugnis erscheint, schon was drinnen.

Und, was für eine Haltung? Vielleicht auch darüber mal nachdenken. Da pöbelt man rum, beleidigt, reizt, und wundert sich dann über die Reaktion? Und was hattest Du in der Polizeiwache zu suchen? Du warst trotz Suff nicht hilflos, benötigtest die Unterstützung der Polizisten nicht. Du hast sie nur von der Arbeit abgehalten und sonst gar nichts. Rauswurf war berechtigt.

Inwieweit Kosten anfallen, das kann ich nicht abschätzen. Polizeirecht ist Landesrecht. Wird die Polizei als Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft tätig, dann fallen keine zusätzlichen Kosten an. Wird sie allerdings als Ordnungsbehörde tätig, so kann das der Fall sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Behörden haben letztlich Zugang zum POLAS-System beim LKA.


Ja, aber (es ist je nach Bundesland etwas anders formuliert) nur für Zwecke der Gefahrenabwehr oder erheblicher Beeinträchtigung des Gemeinwohls.

Ansosten gäbe es noch die Mitteilungspflichten nach MiStra, die aber aktuell noch nicht zum Tragen kommen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.08.2015 10:49

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Das die Mistra nicht greift, ist klar. Aber, im öffentlichen Dienst kann durchaus auf POLAS zurückgegriffen werden, zumindest in meinem Land. Außerdem kann der Arbeitgeber auch eine Einstellung von einer POLAS-Auskunft abhängig machen.

wirdwerden

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Aber, im öffentlichen Dienst kann durchaus auf POLAS zurückgegriffen werden, zumindest in meinem Land. Außerdem kann der Arbeitgeber auch eine Einstellung von einer POLAS-Auskunft abhängig machen.


Welche §§ welchen Gesetzes regeln das denn in Deinem Land? Denn das z.B. Kommunalbehörden oder auch Landesbehörden, wie Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen für Einstellungszwecke eine Polas Auskunft bekommen, wäre mir völlig neu. Die bekommen nicht mal Einsicht ins BZR, das ja letztlich weniger Auskunft "hergibt" als POLAS.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
dass mit dem Alkoholpegel überhaupt noch was möglich war, inkl. 40 minütigem Marsch zur Wache


Vielleicht war die Wache ja um die Ecke und der TE hat nur 40 Minuten gebraucht, weil er drölfmal um den falschen Block gelaufen ist? ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Mittelfristig ist eine verbeamtung angestrebt. Das wird dann wohl nichts, zumindest nicht mittelfristig - mit BZR-Eintrag wird man nicht verbeamtet. Und der bleibt Ihnen 5 Jahre erhalten.
Außerdem kann der Arbeitgeber auch eine Einstellung von einer POLAS-Auskunft abhängig machen. Das hatten wir doch schon mal - wirdwerden macht Einstellungen in ihrem Betrieb von der Vorlage einer POLAS-Auskunft abhängig. Das kann man dann aber nicht auf den öff. Dienst übertragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Das hatten wir doch schon mal - wirdwerden macht Einstellungen in ihrem Betrieb von der Vorlage einer POLAS-Auskunft abhängig.


Achja, das hatte ich schon wieder vergessen...

Zitat:
Das kann man dann aber nicht auf den öff. Dienst übertragen.


Richtig. Das gibt auch kein mir bekanntes PolG, SOG usw. her...

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