Anzeige wegen Beleidigung? möglich?

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
stefanxoxo_92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Beleidigung? möglich?


Hallo,

ich habe vorhin einen anderen Facebooknutzer, der Sachen auf einer Seite kommentiert hat, im Chat direkt angeschrieben, mit den Worten "Wie dumm seid ihr Erdogan Türken eigentlich"

Das habe ich als Antwort auf seinen Kommentar geschrieben in dem er Kritiker der Özil Affäre als blöd bezeichnet hat. Jetzt will er mich anezigen wegen Beleidigung und meint ich würde Post von seinem Anwalt bekommen. Kommt er damit durch?
Zur Info mein Facebookprofil ist privat. Habe keine Arbeitgeber oder Wohnorte drin. Ledigilich mein Vorname ist zu sehen und ein eher verschwommenes Profilbild.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von stefanxoxo_92):
Kommt er damit durch?


Kommt darauf an, wie viel Mühe sich die Beteiligten in der Angelegenheit geben.
Einfach wirds nicht, aber unmöglich ist es auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stefanxoxo_92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es noch weitere Meinungen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Jetzt will er mich anezigen wegen Beleidigung und meint ich würde Post von seinem Anwalt bekommen. Da sieht man doch schon, daß das leeres Gerede ist - wenn er sie anzeigt, kriegen Sie Post von der Polizei und nicht "von seinem Anwalt", der vermutlich ohnehin nicht existiert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ein Staatsanwalt macht für solche "peanuts" keinen Finger krumm. Und Privatklage ist Kostenrisiko der Gegenseite, insbesondere bei der dünnen Beweislage. Da würde ich mir keine Sorgen machen und die Kommunikation mit der Gegenseite einstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Die "Beleidigung" ist keine, da eine Frage keine Beleidigung sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von kuro200):
da eine Frage keine Beleidigung sein kann.

Ein beliebter Irrtum. Aber das Satzzeichen am Ende sorgt nicht dafür, das es keine Beleidigung ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen