Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung (in mehreren Fällen)

8. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sairen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung (in mehreren Fällen)

Hi!

Ich wurde von einem User in einem Internetboard wegen Beleidigung, Bedrohung und Bedrohung des Lebens angezeigt. Vorweg ist zu sagen, dass es ihm hierbei nicht um die Beleidigungen oder dergleichen geht, sondern nur darum, meiner Person zu schaden.

Ich werde am 22. Sep. 20 Jahre alt, wohne alleine, bin jedoch finanziell von meinen Eltern abhängig, habe kein festes Einkommen und gehe noch zur Schule. Ich habe keine Vorstrafen.

Dazu kommt, dass diese Person mich und meine Freunde ebenfalls beleidigt hat, sowohl per Internet und Telefon (das mit dem Telefon kann ich natürlich nicht beweisen). Da er praktisch "keinen Deut besser ist als ich" gehe ich davon aus, dass jeder Staatsanwalt dies unter "Zwei Jugendliche, die nicht klarkommen" abstempelt. Falls jedoch nicht, was für möglichkeiten habe ich (bisher habe ich ihn noch nicht angezeigt) und mit welchem Strafmaß muss ich rechnen!?

Gruß

René

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18 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

"Zwei Jugendliche, die nicht klarkommen"

Das sehe ich auch so. ;) (Verfahrenseinstellung wahrscheinlich)

Klar kannst Du ihn auch anzeigen. Aber ich rate dazu mit ihm zu reden, und ihm zu sagen, daß er doch die Anzeige (bzw. den Strafantrag) zurückziehen möge, da Du ihn sonst auch anzeigen müßtest.

Beleidigung wird mit bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe, Bedrohung bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft (im Erw.Recht)

Im Jugendrecht würden IMHO eine Verwarnung oder Sozialstunden herauskommen, wenn nicht eingestellt wird.





-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Sairen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Danke für die schnelle Antwort!

Das Problem ist, dass ich noch keine Anklageschrift erhalten habe und meine Informationen über den Ermittlungsverlauf eher sperrlich sind...

Ich habe noch nichteinmal eine Aussage gemacht.

Leider bleibt es offensichtlich nicht bei der Beleidigung und der Morddrohung. Vor einigen Wochen hat jemand ein Hakenkreuz und zwei SS Runen in sein Auto "geritzt". Natürlich geht er davon aus, dass ich es gewesen bin (was im Übrigen nicht der Fall ist).
Ich habe jedoch drei Zeugen, die bestätigen, dass ich es, zu dem von ihm angegebenen Zeitpunkt, nicht gewesen sein kann. Jedoch denke ich, dass das alles ein schlechtes Licht auf mich wirft, wenn gleich vier Anzeigen oder mehr auf mich laufen...

Ich frage mich eigentlich nur, ob es üblich, oder sagen wir mal typisch ist, dass ein Staatsanwalt sagt: " Ok, der hat den beleidigt und der andere ihn...ihr lasst das beide, sonst kreigt ihr beide auch eine Strafe", was ich mir nicht konkret vorstellen kann, da die Bedrohung und Beleidigungen immerhin Straftaten sind!

Ich will ihn auch eigentlich gar nicht anzeigen, weil es einfach total kindisch ist!

Ich bin eben trotzdem nervös, weil ich mein Leben noch vor mir habe und mich jetzt mit einem aufgeblasenen geld-der-eltern-ausgebenden kind zu tun habe, der aus langer weile leute wegen beleidigungen, die er nicht ernst nimmt, anzeigt!

Gruß

René

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#3
 Von 
Sairen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zugabe:

Ist das Jugendgericht bei mir noch anzuwenden?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ist das Jugendgericht bei mir noch anzuwenden?

Ja, bis einschliesslich 20 kann es angewandt werden.

Bei einer "Anklageschrift" sind wir noch lange nicht. Denn die würde heißen, daß eine Gerichtsverhandlung stattfindet.

Warte erst mal ab, ob Du eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung bekommst. (oder warst Du da schon?) Da gehst Du dann hin, und schilderst die Sache wie hier auch. Danach entscheidet die StA, was sie machen will. (Einstellung/Strafbefehl/Anklage)

Ich denke, es wird bei den Beleidigungen auf Einstellungen wegen Geringfügigkeit hinais laufen.

Die Sachbeschädigungen sind da schon etwas anderes (aber wenn Du ein Alibi hast, hast Du da auch nichts zu befürchten)

Wie sich die StA entscheidet, kann man natürl. nicht sagen, da ja auch die Schilderungen des/der anderen Beteiligten gehört werden müssen.

Als so eine Art "Schiedsrichter" die Euch beiden "die Ohren lang zieht" ("Nun laßt das mal") wird sie jedenfalls nicht fungieren.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Sairen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

1. Du weisst ja meine Lebensumstände...wird das Jugendrecht da angewandt?

2. Ich hab noch keine Ladung zur Polizei bekommen.

3. Die StA (vor)entscheidet nicht ohne meine Aussage?

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen,

(1) Das Jugendrecht wird meistens bei Tätern bis 20 Jahre angewandt, ist jedoch kein zwingendes Verhalten. Normalerweise wird die Anwendung vorher immer von einem Sachverständigen geprüft. Eine pauschale Aussage zur Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht ist hier ist also nicht möglich.

(2) Dass Sie noch keine Ladung von der Polizei bekommen haben, hat nichts zu bedeuten. Die Polizei bearbeitet die Strafsachen immer, so dass die Verzögerung auf dem jeweiligen Beschäftigungsgrad basiert.

(3) Als Beschuldigter/Angeklagter haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Staatsanwaltschaft wird den Fall also auch ohne Ihre Aussage weiterbearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft wird den Fall also auch ohne Ihre Aussage weiterbearbeiten

Wobei Du natürl. vorher nach § 163a(1) StPO Gelegenheit zur Aussage bekommen wirst. Aber wenn Du da von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst, wird die Sache natürl. auch ohne Deine Aussage weiterverfolgt.



§ 163a StPO
(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.




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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Mensch Markus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Ich wollte euch einmal etwas fragen.
Also ich wurde schon mehrmals von jemandem Bedroht und Beleidigt der 4 jahre älter ist als ich, deswegen wollte ich euch mal fragen was ich dagegen machen kann.
Bringt es etwas wenn ich es der Polizei melde?
Danke
Gruß Domenic

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sairen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich nehme mal an nur wenn du zeugen oder beweise hast.

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#10
 Von 
Mensch Markus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja ich hab 6 Zeugen die haben das Gespräch mitgehört denkst du das reicht?
Danke für die Antwort
Domenic

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#11
 Von 
Sairen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nein. jetzt ist es wahrscheinlich schon "verjehrt"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie kommst Du auf "Verjährung" ? Wir wissen doch gar nicht, wann die letzte Beleidigung stattgefunden hat.

Du kannst 3 Monate lang (nach der Beleidigung) Strafantrag stellen. Dazu mußt Du aber 18 sein, oder Deine Eltern müssen den Strafantrag unterschreiben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mensch Markus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Also die letzte Beleidigung (Bedrohung) fand gestern statt (14.4.04)

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann hast Du bis zum 14.07.04 Zeit einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen, bzw. Deine Eltern, falls Du noch nicht 18 bist. [§§ 185 , 194 , 77 StGB ]

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
Mensch Markus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja ok danke.
Eine Frage hab ich noch also ist das auch eine Drohung wenn er zu mir sagt: "Du wirst mein Auto bald mal von unten sehen"???
Reicht das für die Polizei?
Danke
Gruß Domenic

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ist grenzwertig. Man könnte es so auslegen. Der § 241 StGB , in dem die Bedrohung geregelt ist, verlangt, daß mit einem Verbrechen iSd. § 12 StGB gedroht wird. Also einem Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung o.ä.

Bei so einer "zweideutigen Aussage" (es könnte ja sein, daß er Dir mal auf der Hebebühne die tolle Auspuffanlage des Autos zeigen wollte ;) ) würde ein Gericht die Bedrohung wohl eher verneinen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#17
 Von 
Mensch Markus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok Danke
Er droht mir auch immer er schlägt mich zusammen und so was.
Dann beschimpft er mich mit Ausdrücken.
Danke
Gruß Domenic

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, Beleidigung liegt sicherlich vor.

"Zusammenschlagen" ist iaR die Androhung einer "einfachen" oder "gefährlichen" Körperverletzung, somit eines "Vergehens" iSd. § 12 StGB , somit keine "Bedrohung" iSd. § 241 StGB (weil kein Verbrechen iSd. § 12 StGB )

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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