Anzeige wegen Betrug - Musik über seed to seed unbewusst weiter verbreitet

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Barrios91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug - Musik über seed to seed unbewusst weiter verbreitet

Hallo,

Habe eine Anzeig wegen Betrug habe bereits eine Vorladung erhalten, meine fragen sind könnte aufgrund der Ermittlungen noch die Polizei hier aufschlagen und Pc oder ähnliches Beschlagnahmen (Betrug handelt es sich wohl um Urheberrechtsverletzung)? Und wie könnte das Strafmaß ausgehen ? (Noch 19 Jahre, noch nicht Straffällig gewesen, Musik über seed to seed wirklich unbewusst weiter verbreitet da ich davon nicht wirklich Ahnung hatte) ?

Danke für die Hilfe



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn Sie schon eine Ladung haben ist eine DS unwahrscheinlich.

Da hier keiner die Akten kennt, noch Ihre Vorstrafen, kann zur Strafe keiner was sagen.

Klingt aber nach einer Einstellung, jedenfalls dann, wenn nicht die Ausrede kommt, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine Share-Site handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Leute (bzw. @Barrios91), stellt doch bitte nicht die selben Fragen doppelt ein:

>>>>>>


http://www.123recht.net/Ermittlung-wegen-Betrug-__f306491.html

Wenn es noch Unklarheiten oder(Nach-)fragen gibt, stellt die doch bitte im bestehenden thread.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der muss mir durchgerutscht sein ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barrios91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

sollte vielleicht noch erwähnen das ich sollte es zu einer Verurteilung kommen, meinen Job am Flughafen verliere vielleicht ist es ja relevant, und zu Vorladung werde ich nicht erscheinen da mein Anwalt sich erst Akteneinsicht angefordert hat, desweiteren Streite ich es nicht ab Musiktitel Heruntergeladen habe, wäre sogar bereit an die ´´geschädigten´´ Schadenersatz zu zahlen.

(!!Streetworker!! Dan Lösche Bitte wen möglich den Alten Beitrag wen möglich, Danke)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Bevor der RA Akteneinsicht hatte wird nichts passieren. Und dann würde ich die Stellungnahme dem Verteidiger überlassen.

@Streetworker
Also wenn dich das nicht zum Löschen bringt weiß ich s ja auch nicht ;)

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