Anzeige wegen Betrug - Privat Geld geliehen, das ich leider nicht zurück bezahlen kann

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
DonLiebesKasper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug - Privat Geld geliehen, das ich leider nicht zurück bezahlen kann

Hallo,
mir hat ein Bekannter Privat Geld geliehen, das ich leider nicht zurück bezahlen kann da ich zwischenzeitlich Hartz 4 beziehe.
Nun hat er anzeige wegen Betrug und Kreditbetrug gemacht was kommt da auf mich zu welche Strafe..?

Mfg
Micha

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Ganz Einfach: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, oder auch gar nichts... je nachdem.
Bei solchen dürftigen Angaben kann man nichtmal raten.

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#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Betrug käme nur dann in Betracht, wenn du bei Darlehensnahme schon wußtest, daß du das Geld auf jeden Fall nicht würdest zurückzahlen können (etwa weil du schon wußtest, daß du gekündigt warst und von Hartz IV das Geld nicht würdest aufbringen können).

(In der Regel dürfte aber der Darlehensgeber auch davon ausgehen, daß man sich kein Geld leiht, wenn man gerade flüssig genug ist, das auch selbst zu bezahlen, von daher genügt ein "kein Geld bei Darlehensaufnahme" nicht für den Betrugstatbestand.)

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

nehmen wir mal an, es ist Betrug: Dann kann man nur was zur Strafe sagen, wenn Sie mal was zur Höhe der Summe und Ihren eventuellen Vorstrafen sagen würden.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es wurde ja schon gesagt: Es kommt auf den Zeitpunkt der Eingehung des Kreditvertrages an: Wenn Sie schon zu dem Zeitpunkt absehen konnten, dass Sie den Kredit nicht würden zurückzahlen können und das dem Kreditgeber verschwiegen haben, haben Sie ihn getäuscht und es läge im Ergebnis ein Betrug vor. Wenn Sie allerdings davon ausgingen - und aufgrund der Situation auch ausgehen durften -, dass Sie zurückzahlen können und sich die Zahlungsunfähigkeit erst später einstellte (Wieso können Sie eigentlich nicht zahlen? Wie wäre es mit Raten? Hartz IV befreit nicht automatisch von jeder Zahlungsverpflichtung), haben Sie nicht getäuscht und es läge dann kein Betrug vor.
Da eine Anzeige erstattet wurde, werden Sie rechtliches Gehör erhalten, entweder durch eine Ladung zur Polizei oder durch einen entsprechenden Anhörungsbogen. Sie sollten, je nach Sachlage - siehe oben - überlegen, ob und was Sie da reinschreiben.

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#5
 Von 
DonLiebesKasper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrag ist 1000 € vorstrafen hab ich keine

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