Anzeige wegen Betrug - Strafe abwendbar?

2. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go597224-84
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug - Strafe abwendbar?

Hallo,

eine Freundin und ich fragen uns gerade, ob sie sich durch ihr Handeln strafbar gemacht hat. Ich schildere chronologisch, was sich zugetragen hat:

-2015 - 2020: Freundin A lebte in einer Beziehung mit Freund B zusammen in einem Haushalt. Freundin A erhielt die Kreditkarte von Freund B und sollte sie ihrem Paypal-Konto hinzufügen. Hiermit bezahlte Freundin A Rechnungen des Freundes und gemeinsame Fixkosten.

-2020 - 2022: Freundin A trennte sich von Freund B, vergaß aber die Kreditkarte aus dem Konto zu löschen. Sie tätigte im Verlauf der Jahre Einkäufe im Wert von etwa 1.000 Euro über das Paypal-Konto, die über die Kreditkarte verrechnet werden.

Da sie ihre Bank wechselt, fällt ihr Ende 2022 die Kreditkarte in ihrer Paypal-Wallet auf. Sie entfernt die Kreditkarte, es werden keine weiteren Einkäufe über die Karte getätigt.

-2023: Ex-Freund B meldet sich und droht mit einer Anzeige wegen Betrugs. Freundin A hatte die Kreditkarte bereits entfernt und sieht nun, dass tatsächlich Einkäufe über die Karte getätigt wurden. Sie zahlt fortan monatlich 100 Euro an den Geschädigten.

Freundin A verpatzt die ausgemachte Zahlung, da sie kurzfristig finanziell nicht dazu in der Lage ist. Ex-Freund B rennt wie angekündigt zur Polizei, da die Zahlung sich um vier Tage verspätete. Es wurde bereits knapp die Hälfte der Schuld zurückgezahlt.

Handelt es sich hierbei wirklich um einen Betrug oder wird die Anklage fallengelassen?

Info: Freundin A befand sich im Zeitraum 2020 bis 2022 in psychiatrischer Behandlung und litt unter diagnostiziertem Burnout / schweren Depressionen. Aus diesem Grund fielen ihr laut eigenen Aussagen die fehlenden Abbuchungen im eigenen Bankkonto nicht auf.

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(795 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von go597224-84):
Freundin A trennte sich von Freund B, vergaß aber die Kreditkarte aus dem Konto zu löschen. Sie tätigte im Verlauf der Jahre Einkäufe im Wert von etwa 1.000 Euro über das Paypal-Konto, die über die Kreditkarte verrechnet werden.


Solche Ausreden haben nen meterlangen Bart.

Zitat (von go597224-84):
Handelt es sich hierbei wirklich um einen Betrug oder wird die Anklage fallengelassen?


Pauschal nicht zu beantworten.

Zitat (von go597224-84):
Info: Freundin A befand sich im Zeitraum 2020 bis 2022 in psychiatrischer Behandlung und litt unter diagnostiziertem Burnout / schweren Depressionen. Aus diesem Grund fielen ihr laut eigenen Aussagen die fehlenden Abbuchungen im eigenen Bankkonto nicht auf.


Ach ja, aber einkaufen ging.

Wie gesagt, meterlanger Bart.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Zitat (von go597224-84):
Handelt es sich hierbei wirklich um einen Betrug oder wird die Anklage fallengelassen?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Es dürfte durchaus eine Herausforderung werden, da den Betrug weg zu bekommen ...



Zitat (von go597224-84):
Aus diesem Grund fielen ihr laut eigenen Aussagen die fehlenden Abbuchungen im eigenen Bankkonto nicht auf.

Jetzt müsste man nur noch glaubwürdig erkären was man 2023 hatte, das dies verhinderte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go597224-84
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ach ja, aber einkaufen ging.

Wie gesagt, meterlanger Bart.


Na, wollen wir mal nicht die Existenz von schwerwiegenden psychischen Krankheiten leugnen. Ich traue ihr da gut zu, dass sie während einer psychotischen Phase nicht mit Geld umgehen kann und die paar Euros im Monat nicht aufgefallen sind.

Ja, Menschen mit Depressionen gehen auch einkaufen. Hoffe, ich habe dein Weltbild gerade nicht auf den Kopf gedreht.

-- Editiert von User am 3. Mai 2023 00:51

-- Editiert von User am 3. Mai 2023 00:52

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(795 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von go597224-84):
Na, wollen wir mal nicht die Existenz von schwerwiegenden psychischen Krankheiten leugnen.


Du musst mir nicht das Wort im Mund umdrehen, ich bin weit davon entfernt, die Existenz von schweren psychischen Erkrankungen zu leugnen.

Zitat (von go597224-84):
Ich traue ihr da gut zu, dass sie während einer psychotischen Phase nicht mit Geld umgehen kann und die paar Euros im Monat nicht aufgefallen sind.


Du meinst die paar Euro, die sie jetzt anscheinend nicht mal zurückzahlen kann?

BTW: Das kann sie ja dann dem Richter erzählen, sollte es zur Verhandlung kommen.

Lass uns wissen, wie es ausgegangen ist.

Zitat (von go597224-84):
Ja, Menschen mit Depressionen gehen auch einkaufen.


Das bestreitet niemand.

Aber online bestellen und dann nicht mitbekommen haben wollen, dass man mit einer fremden Kreditkarte zahlt/die Beträge nicht vom eigenen Konto abgehen, das klingt schon sehr an den Haaren herbeigezogen. .

-- Editiert von User am 3. Mai 2023 08:52

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 124x hilfreich)

Und der Freund hat sich davor noch nie über die Abbuchungen beschwert?

Zitat (von go597224-84):
Es wurde bereits knapp die Hälfte der Schuld zurückgezahlt.


Das ist bei solchen Dingen bzgl. der Strafzumessung schon mal gut.


-- Editiert von User am 3. Mai 2023 08:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(795 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Und der Freund hat sich davor noch nie über die Abbuchungen beschwert?


Ja, das ist auch sehr seltsam.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go597224-84
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ja, das ist auch sehr seltsam.


Ist es. Beide scheinen ihren Geldfluss absolut nicht im Blick zu haben. Genau aus diesem Grund sehe ich ihn ebenfalls in der Pflicht. Schon bei der ersten, spätestens zweiten Abbuchung hätte da die Mitteilung an besagte Ex-Freundin rausgehen müssen. Macht er sich da der Bank gegenüber nicht selbst strafbar? Vonwegen unerlaubte Überlassung einer Kreditkarte an Dritte.

Als würde man einen Zündschlüssel im offenen Cabrio lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go597224-84
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Und der Freund hat sich davor noch nie über die Abbuchungen beschwert?


Nein, erst im Jahr 2023. Mir ist es ebenfalls ein Rätsel. Vielleicht wurde so lange gewartet, bis ein stattlicher Betrag zustande kam. Racheaktion?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9082x hilfreich)

Wo soll denn der Betrug liegen?
Ich sehe die Betrugsmerkmale nicht erfüllt.

Das ändert natürlich nichts daran, dass die Summe zurückgezahlt werden muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go597224-84
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wo soll denn der Betrug liegen?
Ich sehe die Betrugsmerkmale nicht erfüllt.

Das ändert natürlich nichts daran, dass die Summe zurückgezahlt werden muss.


Man könnte auslegen, Freundin A hätte die Kreditkarte missbräuchlich weitergenutzt. Aber hierfür müsste man Freundin A mangelnde Intelligenz unterstellen, denn der Übeltäter wäre bei einem normalen Kontohalter rasch ermittelt. Da sie zahlungswillig ist, fehlt zudem der bösartige Wille.

Wäre diese Argumentation haltbar?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13445 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wo soll denn der Betrug liegen?
Ich sehe die Betrugsmerkmale nicht erfüllt.
Ich auch nicht.
Es ist nicht einmal eine Straftat gegeben*, und zwar weil B die ursprüngliche Erlaubnis offenbar nicht zurückgezogen hat.

*allenfalls Unterschlagung käme hier in Frage, nicht aber Betrug - wobei die Strafen da recht ähnlich sind

Einzig die Anzeige könnte eine falsche Verdächtigung sein, aber soweit würde ich dann auch nicht gehen (nicht alles was sich als unwahr oder nicht haltbar herausstellt ist direkt eine falsche Verdächtigung).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 124x hilfreich)

Zitat (von go597224-84):
Wäre diese Argumentation haltbar?


Naja, das wird darauf ankommen, wie plausibel das Ganze ist. Wenn der Ex sich z.B. schon zig mal beschwert hätte, man soll doch die Karte nicht mehr benutzen, wäre die Story wohl hinfällig. Ansonsten ja, schon möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn der Ex sich z.B. schon zig mal beschwert hätte, man soll doch die Karte nicht mehr benutzen, wäre die Story wohl hinfällig.


Dann müsste sich der Ex durchaus die Frage gefallen lassen, weshalb er dies nicht unter Nutzung der dafür Vorgesehen Mechanismen unterbunden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn der Ex sich z.B. schon zig mal beschwert hätte, man soll doch die Karte nicht mehr benutzen, wäre die Story wohl hinfällig.


Dann müsste sich der Ex durchaus die Frage gefallen lassen, weshalb er dies nicht, unter Nutzung der dafür Vorgesehen Mechanismen, unterbunden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9082x hilfreich)

Zitat (von go597224-84):
Man könnte auslegen, Freundin A hätte die Kreditkarte missbräuchlich weitergenutzt.

Ja - aber das ist halt kein Betrug.
Betrug muss immer eine Täuschung enthalten, sonst ist es keiner.
Ganz vielleicht wäre es eine Unterschlagung.

Wenn man streng ist könnte man aus "Sie hat eine Ratenzahlung mit Freund B von 100€/Monat vereinbart, obwohl sie wusste, dass sie die 100€/Monat nicht dauerhaft zahlen kann" einen Betrug basteln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von go597224-84):
Ex-Freund B rennt wie angekündigt zur Polizei,
Und? Was kam nach?
Zitat (von go597224-84):
Man könnte auslegen,
Wozu denn? Bitte mal lieber darlegen, was seit des Spurts des B zur Polizei geschah...

Meine Empfehlung wäre: Überpünktlich die 100,- weiterzahlen, bis die 1000,- abgezahlt sind.
In der Zwischenzeit wartet es sich ganz automatisch auf Post von der StA.
Es dauert mE länger, bis solche Anzeigen ins übliche Verfahren gehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37544 Beiträge, 13799x hilfreich)

Sorry, aber mich stört ungemein, wenn man den Opfern die Schuld zuschiebt. So unter dem Motto, okay, man habe die Frau getötet, aber sie habe ihn ja ungemein gereizt. Das geht doch gar nicht. In unserem Fall hier hatte das Opfer nicht die Aufgabe, die Täterin von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Er hatte auch keine Verpflichtung, ständig seine Konten zu kontrollieren. Man kann doch hier die Verantwortlichkeit der zwei Personen nicht einfach umdrehen.

Und, nicht jeder Säufer ist Alkoholiker, nicht jeder, der kifft, ein Junkie, nicht jede Traurigkeit ist eine Depression. Und selbst wenn, ist das kein Freibrief dafür, jemand anderes wieder und wieder über einen längeren Zeitraum zu betrügen. Ich kann mich da nur dem dringendem Rat von @Anami anschließen: die Schulden zügig und so schnell wie möglich zu bezahlen. Zögerliche Abwicklung kann man sich einfach nicht leisten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sorry, aber mich stört ungemein, wenn man den Opfern die Schuld zuschiebt.


Hast du völlig Recht. Strafrechtlich gesehen bleibt eine Straftat eine Straftat selbst wenn der/die Geschädigte sich seltendumm oder leichtsinnig oder nicht nachvollziehbar verhalten hat.

Die Frage warum er sein Konto nicht überprüft hat oder die Karte gesperrt ist völlig belanglos erstmal.

Ob hier allerdings überhaupt ein Betrug vorliegt, ist allerdings durchaus berechtigt zu fragen.

Ich sehe in dem geschilderten Sachverhalt auch nicht, wo da die Täuschungshandlung und der erregte Irrtum war.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sorry, aber mich stört ungemein, wenn man den Opfern die Schuld zuschiebt.


Hast du völlig Recht. Strafrechtlich gesehen bleibt eine Straftat eine Straftat selbst wenn der/die Geschädigte sich seltendumm oder leichtsinnig oder nicht nachvollziehbar verhalten hat.

Die Frage warum er sein Konto nicht überprüft hat oder die Karte gesperrt ist völlig belanglos erstmal.

Ob hier allerdings überhaupt ein Betrug vorliegt, ist allerdings durchaus berechtigt zu fragen.

Ich sehe in dem geschilderten Sachverhalt auch nicht, wo da die Täuschungshandlung und der erregte Irrtum war.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2282 Beiträge, 681x hilfreich)

Da die Täterin offenbar gar nicht in der Lage ist die bestellten Waren zu zahlen dürfte die Frage nach der Strafbarkeit erübrigt haben.

Auch ist, wie bereits geschrieben, das Opfer nicht verpflichtet ständig alles zu kontrollieren, zumal die Täterin hier nicht den Laden oder eine Bank betrogen hat sondern eine Privatperson.

Zitat (von go597224-84):
Info: Freundin A befand sich im Zeitraum 2020 bis 2022 in psychiatrischer Behandlung und litt unter diagnostiziertem Burnout / schweren Depressionen. Aus diesem Grund fielen ihr laut eigenen Aussagen die fehlenden Abbuchungen im eigenen Bankkonto nicht auf.

Gähn, einfach nur Ausreden. Was macht sie denn beim nächsten Mal wenn sie sich krank fühlt? Wieder betrügen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da die Täterin offenbar gar nicht in der Lage ist die bestellten Waren zu zahlen dürfte die Frage nach der Strafbarkeit erübrigt haben.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
zumal die Täterin hier nicht den Laden oder eine Bank betrogen hat sondern eine Privatperson.


Nein, die hat sich nicht erübrigt. Wenn sie nicht die Läden betrogen hat, denn die wurden ja bezahlt, sondern B, wo ist die Täuschungshandlung bzw. der bei B erregte auf der Täuschung basierende Irrtum?

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#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Wieso soll hier kein Betrug im Raum stehen?

Zitat:
Freundin A trennte sich von Freund B, vergaß aber die Kreditkarte aus dem Konto zu löschen.
Täterin gibt vor, etwas vergessen zu haben ... und damit wird sie zur Nichttäterin?

Hier ist doch eindeutig 263a anzuwenden.
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wieso soll hier kein Betrug im Raum stehen?


Das könnte im Raum stehen und hängt vor allem davon ab wie die Version von B aussieht. Von dem was hier wiedergegeben wurde, ist es möglich, dass die Nutzung der Kreditkarte gar nicht "unbefugt" war.

Wenn mir jemand eine Kreditkarte gibt, sagt ich kann sie mit dem Paypalkonto verknüpfen und sie nutzen und dies nicht "widerruft", stellt sich halt die Frage ob befugt oder unbefugt.

So vom reinen Menschenverstand könnte man sagen, dass durch die Trennung das klar sein sollte, dass ich das nicht mehr darf. Rein rechtlich gibt es diesen Automatismus aber nicht unbedingt so klar.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 124x hilfreich)

Es ist auf jeden Fall doch sehr ungewöhnlich, dass dem Freund über 2 Jahre lang die Abbuchungen nicht aufgefallen sind. Erst kurz nachdem die Karte aus dem PP-Konto entfernt wurde und keine Buchungen mehr stattfanden, erst dann fallen dem Freund die Buchungen in den letzten Jahren auf?

Könnte auch sein, dass der Freund diese Abbuchungen für einen gewissen Zeitraum mehr oder weniger gebilligt hat, irgendwann wurde es dann aber zu viel und er hat die Sache angezeigt.

Hier wird es bezüglich des Strafmaßes sehr auf die Details ankommen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37544 Beiträge, 13799x hilfreich)

Schweigen als Zustimmung ist in unserem Rechtssystem in nur sehr wenigen Ausnahmefällen vorgesehen, und in diesem Fall mit Sicherheit nicht. Wenn sich da eine Reihe von Kleinabbuchungen vorgenommen wurde, man selbst vielleicht auch viel bestellt, dann kann das passieren. Das ist eben das zivilrechtliche (!) Risiko, Schlampigkeit kann halt teuer sein. Aber das ändert doch auf der Täterseite nichts, in strafrechtlicher Hinsicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 124x hilfreich)

Gebilligt in dem Sinne, dass eine gewissen Kommunikation stattgefunden hat (davon würde ich hier eigentlich auch ausgehen). Also beispielsweise: "Ja, okay, du kannst meine Karte nochmal nutzen, aber zahle es mir zurück", dann wäre es auch kein Betrug sondern eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.

Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Ex-Freund nicht mehr mit Abbuchungen rechnen musste, also man ihm zum Beispiel mitgeteilt hätte, man hat die Karte nun entfernt oder man nutzt diese nicht mehr, erst diese Fälle wären dann als Betrug zu werten.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Es ist auf jeden Fall doch sehr ungewöhnlich, dass dem Freund über 2 Jahre lang die Abbuchungen nicht aufgefallen sind.
Was irrelevant ist.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wieso soll hier kein Betrug im Raum stehen?
Täterin gibt vor, etwas vergessen zu haben ... und damit wird sie zur Nichttäterin?

Richtig.
Zitat (von bostonxl):
Hier ist doch eindeutig 263a anzuwenden.

Dann wende ihn doch auch richtig an.
Ich markiere mal den relevanten Teil:
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich markiere mal den relevanten Teil:
Das ist mir schon klar. Ich wage zu behaupten, dass kein Richter ein solches "Vergessen" anerkennen würde. Die TE bestellt 2-3 Jahre lang über Paypal und ihr fällt nicht auf, dass niemals Beträge von ihrem eigenen Konto oder ihrer eigenen Kreditkarte abgebucht wurden? Sehr unglaubwürdig. Zudem sie jetzt anscheinend nicht in der Lage ist, den Betrag insgesamt zu begleichen noch die Ratenzahlung einzuhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zudem sie jetzt anscheinend nicht in der Lage ist, den Betrag insgesamt zu begleichen noch die Ratenzahlung einzuhalten.
Das kann man hier nicht lesen. Sie hat 1 Rate von 10 nicht fristgemäß gezahlt.
----------------------------------
Zitat (von go597224-84):
Handelt es sich hierbei wirklich um einen Betrug oder wird die Anklage fallengelassen?
Ob jemand nach der Anzeige des B den Betrugs-§ anwendet, sollte man doch bitte abwarten.
Ob es eine Einstellung des Verfahrens gibt (fallen gelassen wird nichts), kann ebenso abgewartet werden. Das entscheidet sich nicht abstrakt an dem, was im StGB steht, sondern real am Sachverhalt im Einzelfall.

Gedroht, gestritten und geschrieben wird zwischen Privatpersonen oft, wenns um Geld geht. Unabhängig von psychischer oder sonstiger Krankheit.
Nicht immer rennt auch jedes *Opfer*/Gläubiger sofort wie auf Startschuss los und erhebt Anzeige.

@TE
-Was kam nach?
- Hat A schon irgendein Schreiben der StA erhalten?
-Falls ja, was steht drin?
- Wann war diese Rate fällig?
- Du selbst hast schon Erfahrung zu solchen Verfahren, warum fragst du ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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