Anzeige wegen Betrug / Urkundenfälschung

2. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug / Urkundenfälschung

Hallo alle zusammen,

ich schildere zunächst den Fall der mich beschäftigt.

Meine Bekannte wurde vergangenen Samstag beim Fahren mit einer gewachsten, also gefälschten, Fahrkarte erwischt. Nach der polizeilichen Durchsuchung vor Ort fand man noch eine alte zweite gewachste Fahrkarte.

Sie sieht die ganze Sache als einen schwerwiegenden Fehler ein und bereut zutiefst dies getan zu haben.

Was für Strafen kommen nun auf sie zu?

Sie fürchtet sich tierisch vor einer Haftstrafe, käme dies denn überhaupt in Frage?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Sie fürchtet sich tierisch vor einer Haftstrafe, käme dies denn überhaupt in Frage?"

Sofern Ihre Bekannte bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, ist eine Freiheitsstrafe mE absolut ausgeschlossen. In diesem Fall scheint es mir viel wahrscheinlicher, dass das Verfahren eingestellt wird - entweder nach § 153 StPO ohne Auflagen oder nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße.

Sollte keine Einstellung erfolgen, würde wohl im Wege des Strafbefehlsverfahrens verfahren werden.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi Bob,

danke das beruhigt mich jetzt echt. Eine Einstellung wäre natürlich super für sie..., spielt der Betrag (8 EUOR) ein für eine Einstellung.

Wie wird das mit der zweiten Karte gehandhabt? Kann man ihr hier auch eine Strafe anhängen, man kann ja nicht beweisen dass sie sie genutzt hat.

Ich habe ihr geraten ein Entschuldigungsschreiben an die Verkehrsbetriebe zu schreiben und evtl. anbieten eine Spende an eine Aktion derer zu spenden, desweiteren hat sie sich heute eine Monatsfahrkarte gekauft, vielleicht wirkt sich das ja positiv aus!?

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#3
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)

man kann ja nicht beweisen dass sie sie genutzt hat.


Aus diesem Grunde : VORSICHT, was
sie sagt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Angenommen es käme raus, sie hätte sie genutzt würde sie härter bestraft werden?

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#5
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hätte noch eine Frage wegen des Ablaufs der "Verhandlung".

Mittlerweile ist mir klar, dass meine Bekannte einen Anhörbogen wegen der Sache bekommt, wenn sie in diesem ihre Tat zugibt und bedauert wäre der Fall doch von gerichtlicher Seite erledigt. Verstehe ich das richtig, eine richterliche Anhörung dient ja um klare Verhältnisse zu schaffen und wenn sie zugibt dass sie es getan bzw. es ein Fehler war, dann kann ja wohl nur noch ein schriftlicher Strafbefehl kommen oder?

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Mittlerweile ist mir klar, dass meine Bekannte einen Anhörbogen wegen der Sache bekommt, wenn sie in diesem ihre Tat zugibt und bedauert wäre der Fall doch von gerichtlicher Seite erledigt."

Durch ein "Zugeben und Bedauern" der Tat hat sich die Sache von gerichtlicher Seite noch NICHT ZWANGSLÄUFIG erledigt. Allerdings ist es - s.o. - sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren dann eingestellt wird.


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi Bob,

ja verstehe schon, dass es nicht sofort eingestellt würde, nur ich dachte mir wenn sie die Sache gesteht und sie als falsch einsieht (menschlicher Fehler) wieso sollte ein Richter sie noch löchern!?

Glaubst du die Idee mit dem Entschuldigungsschreiben ist gut?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ich hätte noch eine Frage in diesem Fall!

Gestern bekam meine Bekannte eine Vorladung zur Polizeidienststelle! Was wird denn da besprochen? Dient dieser Termin "nur" dazu um sich noch mal zu der Sache zu äußern, bzw. um es geradezubiegen?

In ihrem Fall ist es ja so, dass es nichts mehr geradezubiegen gibt. Kann sie in diesem Fall auch schriftlich eine Aussage machen, dass sie sich schuldig bekennt und ihre Tat bereut?

Oder kommt trotz allem nochmal ein Anhörungsbogen von der Polizei. Gibt es denn da einen Vergleich mit Vorladung und Anhörungsbogen?

Danke für Antworten!

PS: Übrigens wird ihr "nur" Leistungsbetrug und keine Urkundenfälschung vorgeworfen!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Mit der Vorladung wird ihr das ihr als Tatverdächtige zustehende Recht der rechtlichen Äußerung eingeräumt. Dort kann sie aussagen, oder auch nicht. Sie müsste noch nicht mal dort erscheinen; aber fairerweise könnte man da den Polizisten ja telefonisch davon informieren.
Andererseits "schadet" es auch nichts, wenn man erst einmal hingeht, sich den Tatvorwurf nennen lässt und die Belehrung anhört, dann kann man immer noch entscheiden, ob man sich nun äußern möchte, oder nicht, oder erst einmal einen RA befragen will - dass wäre auch jederzeit möglich.

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tempus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

...es hätte jetzt aber keinen Nachteil oder?

Würde denn ein "Geständnis" irgendwie weniger beachtet werden als die persönliche Erscheinung?

Bekommt man denn trotz allem einen Anhörungsbogen zugeschickt oder würde dieses "Geständnis" direkt an die Staatsanwaltschasft geschickt werden?

4x Hilfreiche Antwort

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