Anzeige wegen Betrug - Verpackungen ausgetauscht?

11. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mike10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug - Verpackungen ausgetauscht?

Hallo!

Wer kann mir helfen? Was erwartet mich? War vor ein paar Tagen im Saturn und wollte mir eine TV Karte für den PC Kaufen. Die Verpackungen von diesem Produkt waren alle schon mal geöffnet. Also habe ich zwei ausgepackt um zu vergleich, ob ev. was fehl. Die Schachteln hab ich gedankenlos vertauscht. An der Kasse hab ich moch mal nachgefragt. Ich dachte die Karte wäre nur €79,- War aber @119,- Auch da hatte ich mich vertan. Hab trotzdem bezahl. Dann hat mich der Dedektiv angesprochen mit ihm mit zu kommen. Er hat mich gefragt ob ich wisse warum ich hier bin. Er hat mir das Video gezeigt wo man meine Tat genau gefilm hatte. Die Verpackungen sahen komplett geich aus(gleiche Marke, gleiche Hardware...) die eine war jedoch hdd und deshalb teurer um €80,- Ein Polizist hat meine Daten aufgenommen. Wenn ich die Tat nicht zugebe, solle ich das dem Richter erklären. Mir war das Ganze so schon mehr als peinlich und unangenehm. Ich habe dann die €90,- Fangprämie bezahlt u. Unterschrieben. Der Polizist hat auf dem Protokoll festgehlten, dass ich es gemacht habe um Geld zu sparen, ich glaube auch er hat geschrieben ich würde die Tat bereuen. Ich wollte da einfach so schnell wie möglich raus und dachte damit seis getan... Jetzt hab ich mal im Forum gelesen was mich mit der Anzeige erwarten kann... Bin jetzt total fertig! Bin bereits 25 Jahre und im öffentlichen Dienst! Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Geldstrafe wär mir egal. Mit der Vorastrafe kann ich nicht leben. Das Ganze ist echt zum :kotz:

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ihnen muss ein entsprechender Betrugsvorsatz nachgewiesen werden. Da spielt es aber natürlich auch eine Rolle, wie glaubwürdig Ihre Ausführungen sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Videoaufnahme exisitiert. Da Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, ist die Mandatierung eines Anwalts durchaus überlegenswert.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Mike10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Das ist es ja... Man es glauben oder nicht! Wobei ich bereits schon die Aussage unterschrieben habe werd ich wahrscheinlich mit was anderem nicht mehr durchkommen, oder? Was denke sie, wäre es besser wenn ich Reue zeige? Besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen Geringwertigkeit, weil ich Ersttäter bwz. wenn ich Reue zeige eingestellt wird? Und was währe angenommen das Verfahren wird eingestellt. Würde ich trotzdem eine Eintragung bekommen? Kann mich der Arbeit geber deshalb kündigen bzw. muss er davon erfahren? Eine Frage bitte noch: Wird mir das Urteil jetzt schon zuschickt, nach der Aussage oder muss ich noch mal Stellung nehmen?
Das Ganze wird immer beunruhigender.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Da Sie bereits unterschrieben haben, dass Sie die Tat begangen haben, müssten Sie erklären können, warum Sie Ihre Aussage jetzt ändern. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist nicht zu erwarten, da der Betrugswert nicht mehr als geringwertig einzustufen ist. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, aufgrund des Ersttäterstatus und Reuebekundens wäre möglich. Auch eine geringe Geldstrafe ist denkbar. Bei eingestellten Verfahren erfolgt keine Eintragung in Ihrem BZR und Persönlichen Führungszeugnis. Da Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, ist gesondert zu prüfen, ob entsprechend der MiStra-Regelungen eine Benachrichtigung an die jeweilige Behörde / den Vorgesetzten erfolgt. Da Sie bereits bei der Polizei Stellung zu den Vorwürfen genommen haben, wird sich die Staatsanwaltschaft mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gern geschehen.

- Rönner -

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