Anzeige wegen Betrug !!!!!

21. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
heidelberger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug !!!!!

Hallo
Ich bin neu hier und weis nicht ob ich hier auch richtig bin jetzt.
Nun zu meinem Fall , ich habe im März/April 2006 bei einer firma im Internet Staubsauger Beutel bestellt der Warenwert hatt damals etwa 30 euro betragen.
Ich habe zu dieser zeit in einer Sicherheitsfirma als Bwaffneter Wachmann gearbeitet. Ich hatte vor als die Ware angekommen ist sie auf jedenfall zu bezahlen. Da hatte ich das Geld auch noch. Im laufe der nächsten wochen und Monaten bin ich fast nie daheim gewesen da ich in einer Kasserne Übernachten muste weil der weg nach hause zu weit war und ich kein auto hatte.
Es kam sehr viel Stress und Druck der firma dazu da ich noch in der Probezeit war und hatte zur Bedingung nebenbei meinen Fürherschein zu machen. Dafür hatt man mir 2 monate zur Verfügung gestellt. Was ich leider nicht geschaft habe in dieser zeit da ich 12 STD schichte hatte.

Lange Rede kurzer Sinn ich habe die Rechnung und Mahnung die ich erhalten hatte jedesmal beiseite gelegt da ich sehr sehr im Stress war und wenn ich daheim war wieder nach 3 Std weg musste.
Im Juli habe ich dann den Job verloren, in der Probezeit . Danach habe ich ALG1 Bezogen und war icht fähig den mittlerweile auf 110 euro angestiegenen Betrag zu zahlen. Heute beziehe ich ALG2 und habe gestern einen Brief der Polizei erhalten das ich mich melden möchte wegen einer Vernehmung wegen Betruges!!

Nun ist heute sehr klar geworden was für ein mist ich gebaut habe.
Was bei der Polizei mich erwartet weis ich mehr oder weniger, was ich mache weis ich auch sehr genau.
Nur was würde mich erwarten wenn es zu einer Veurteilung wegen Betruges kommen würde??
Ich bin ja bereit es zu zahlen nur die Polizei ermittelt ja schon. Würde ich dann Vorbestraft sein? Es ist mein erstes Vergehen überhaupt!
Ich habe familie würde ich Vorbestraft werden könnte ich mich aufhängen da mich niemand mehr als Wachmann oder Detektiv nehmen würde
Was könnte mir passieren ? Bitte schreibt mir eine antwort damit ich mich vorher vorbereiten kann darauf
Das Betrug ein offizialdelikt ist weis ich .Das heist das Verfahren kann nicht eingestellt werden.
Liebe Grüße oliver

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Nun ist heute sehr klar geworden was für ein mist ich gebaut habe.


Ach jetzt schon ? Was haben Sie denn gedacht, wie lange sich die Firma das noch anguckt ? haben Sie gedacht, die vergessen das einfach ?

mann oh mann.... wenn Sie kein geld haben, dann wären Sie verpflichtet gewesen, sich mit der Firma auseinanderzusetzen und um ratenzahlung und so weiter zu bitten.

Und bei allem Straß.... niemand kann mir erzählen, daß er über Wochen und Monate keine Zeit findet, einen Anruf bei dieser Firma zu tätigen.

Um die strafrechtliche Seite zu bewerten, müßte man wissen, ob Sie Vorstrafen haben und ob Sie sich mittlerweile bzgl. Schadensersatz mit der Firma auseinandergesetzt haben. Möglicherweise wird das verfahren eingestellt, aber den schaden müssen Sie natürlich trotzdem bezahlen.

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#2
 Von 
heidelberger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ersteinmal gesagt, ich habe keine vorstrafen oder dergleichen. Ja ich habe den Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt bezüglich einer Einigung in dieser Sache. Habe aber nie eine Antwort erhalten. Jetzt kam die Vorladung der Polizei.
Was dazu gesagt:
Und bei allem Straß.... niemand kann mir erzählen, daß er über Wochen und Monate keine Zeit findet, einen Anruf bei dieser Firma zu tätigen.
Doch es war so, vielleicht habe ich es etwas verdrängt. Es war sehr viel hinter diesem Job gestanden. Auch muste ich meinen führerschein nebenbei machen, ich war 2 Std mit dem zug unterwegs nach 12 Std Arbeit , habe genau 3 Stunden schlafen können dann muste ich wieder weg. Es waren auch schwere Prüfungen zu erfüllen schriftlich wie Mündlich und an dem Schutzobjekt (Bundeswehr) zu erfüllen.
Es ist schwer es zu schreiben das es ausenstehende verstehen was in diesen Monaten passiert ist.
Ich habe auch noch andere Größere Schulden die mir zu dieser zeit schwer im Nacken sasen auch die konnte ich nicht zahlen, was aber jetzt nicht zur Sache gehört.

oliver

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Für eine Verurteilung muß man Ihnen den Vorsatz nachweisen. Wenn Sie aber keine Vorstrafen haben, stehen die Chancen nicht schlecht, daß das verfahren eingestellt wird.

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#4
 Von 
heidelberger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

das wäre doch schoneinmal was.Aufjedenfall egal was passiert ich habe wiedereinmal viel gelernt.

Wenn es aber zu einer Verurteilung kommen würde?und ich müste eine Geldstrafe zahlen. wäre ich dann vorbestraft?

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

nur wenn die Geldstrafe höher als 90 Tagessätze wäre. das ist aber bei ihnen kaum zu erwarten.

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#6
 Von 
Psychopath
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

1. Zahl die ****** Staubsauger Beutel.
2. Geh mit der Quittung zur Bullerei.
3. Ansonsten Klappe halten bei der Bullerei, das ist bezahlt und basta.
4.gerne genommen wird als einstellung der spruch zivil streit, weder zahlungsunfähigkeit noch unwilligkeit kann man dir vorwerfen !!!

fähig warst du weil du den job hattest.

es gibt acuh noch andere jobs als detektiv und wachmann so gut bezahltr ist das nächtliche herum sitzen nun auch wieder nicht

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#7
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

@Psychopath:
zu 1
so einfach ist das nicht. Eine berechtigte Forderung verursacht berechtigte Kosten, wenn sie nicht bezahlt wird.
zu 2
Und dann? Dort wird sie kopiert und zu den Akten gereicht, das Ermittlungsverfahren läuft ja schon. Die Polizei kann nicht einstellen.
zu 3
ob Aussagen gemacht werden oder nicht, sollten Sie dem Fragesteller überlassen.
zu 4
?

TE:

quote:
Ja ich habe den Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt bezüglich einer Einigung in dieser Sache. Habe aber nie eine Antwort erhalten. Jetzt kam die Vorladung der Polizei.


Das sind unterschiedliche Dinge, ich vermute, der RA ist mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt-->Zivilrecht
Anzeige Polizei und Ermittlungsverfahren-->Strafrecht

Die Forderung begleichen, oder Raten anbieten empfielt sich unabhängig von der Strafsache, das kommt einer möglichen Einstellung evt. zugute.

Gruß, L.

-- Editiert von lisann am 22.02.2007 11:28:59

-- Editiert von lisann am 22.02.2007 11:30:09

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#8
 Von 
heidelberger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

sorry habe keine nachtricht erhalten das noch jemand geantwortet hatt.

zu 3
ob Aussagen gemacht werden oder nicht, sollten Sie dem Fragesteller überlassen.
zu 4
?

Das verstehe ich jetzt nicht ganz , aber egal jetzt!
Die forderung würde ich ja bezahlen nur habe ich nie eine antwort von dem anwalt erhalten!

Ich werde auf jedenfall die Warheit sagen,ich vermute das man mir vorwerfen wird das ich es bewust nicht gezahlt habe, das muss ich abwähren irgendwie.

Ich weis auch nicht genau was passieren wird , mein kopf ist so voll mit diesen Sachen....

Was kann den passieren? bin ich dann vorbestraft?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie sollten unbedingt bei der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a hinarbeiten (das geht auch bei einem Offizialdelikt -so gut kennen Sie sich anscheinend doch nicht aus ;) ) .

Alles andere (Geldstrafe) hätte einen Eintrag ins BZR zur Folge (egal wie hoch die ist). Ins Führungszeugnis kommt zwar erst eine Erstbestrafung über 90 Tagessätze, aber als Wachmann brauchen Sie nicht nur ein sauberes Führungszeugnis, sondern auch ein sauberes BZR. ---> § 41, Abs. 1, Nr. 9 BZRG --> Bewachungsgewerbe

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 25.02.2007 22:20:37

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