Anzeige wegen Betrug als Österreicher

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug als Österreicher

Hallo Leute:

Kurz und knapp:
Ich bin Österreichischer Staatsbürger wohnhaft in Österreich und habe eine Anzeige von der Staatsanwaltschaft Stade wegen Betrug bekommen. Ich wurde bereits im September diesen Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt und davor im Jänner zu einer kleinstmöglichen Geldstrafe, wovon ein Teil davon zur Bewährung ausgesetzt wurde, deshalb im September direkt eine Haftstrafe. Das Verfahren um das es nun geht bildet denselben Straftatbestand, wurde aber außerhalb der Bewährung verzeichnet. Ich habe eigentlich damit gerechnet, eine gewisse Zeit im Jugendgefängnis verbringen zu müssen. Jetzt habe ich aber gelesen dass in diesem Fall meine Bewährung gar nicht widerrufen werden darf da die Straftat außerhalb dieser durchgeführt wurde sondern eine Gesamtstrafe gebildet werden kann.

Ich wohne zwar in Österreich, aber der Tatort befindet sich in Deutschland und dementsprechend werde ich ja nach deutschem Recht verurteilt, oder?

Falls das so sein sollte, kommt hier eine Gesamtstrafe in Betracht oder wird eine "neue" Strafe stattfinden?

Bekomme ich aufjedenfall unbedingt?

Zu mir:

Ich kann das Verhalten "begründen". Ich meine nicht rechtfertigen, denn das kann man nicht, sondern begründen mit Schulden, starke Finanzielle Probleme (auch durch Corona. Ich bin sonst strafrechtlich nie aufgefallen (Körperverletzung, Diebstahl, Drogen usw) und schon ein sozialer Mensch. Ich habe am Tag nach meiner Verurteilung die Prüfung zum Kellner erfolgreich absolviert und befinde mich seitdem in Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration (so heißt das glaube ich bei euch) an einer der größten Universitäten Österreichs. Ich hatte immer den Hintergedanken, dem Geschädigten das Geld zurückzuzahlen und dies auch meist innerhalb einer Woche getan. Oder ich habe mich mit ihm abgesprochen und es später zurückgezahlt. Hätte ich andere Mittel oder Wege gehabt, hätte ich diese natürlich genutzt. Auch das soll natürlich keine Rechtfertigung sein. Der Hauptgrund war meine Schulden, bei denen ich mich von den Inkassobüros unter Druck gesetzt haben lasse, anstatt nur soviel zu zahlen wie ich auch konnte. Seitdem ich bei der Schuldnerberatung bin und den Lockdown ohne Ausbildungsplatz bewältigen musste, hat es Klick gemacht. Endlich.

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich bin mir meiner Taten natürlich bewusst.


Sollte es zu einer unbedingten Freiheitsstrafe kommen (womit ich natürlich immer noch rechne) hätte ich diesbezüglich paar Fragen:

Weiß die Staatsanwaltschaft von meinem Vorstrafen Bescheid, auch von meiner bedingten Haftstrafe im September obwohl noch nichtmal ich selber ein Schriftstück dazu erhalten habe?

Müsste ich die Haftstrafe in Deutschland absitzen oder doch in Österreich?

Wie lange würde es nach der Verurteilung dauern, bis ich zur Haft antreten muss?

Im Brief stand etwas von einem Strafbefehlsverfahren. Da habe ich gelesen, dass das bei einer Haftstrafe nicht angewandt werden kann. Stimmt das? Und kommt das dementsprechend zu einer Hauptverhandlung? In Deutschland? Findet diese auch bei bedingt statt oder kann gar bei einer Geldstrafe stattfinden?


Ich weiß, dass sind erstmal viele Fragen, aber ich möchte einfach wissen was möglich ist und was nicht, was aufjedenfall passieren wird (z.B. unbedingt, Hauptverhandlung) und mir auch einfach keine falschen Hoffnungen machen, die gar nicht sind.


Ich danke euch vielmals.

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16 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von hagestolz123):
Ich wohne zwar in Österreich, aber der Tatort befindet sich in Deutschland und dementsprechend werde ich ja nach deutschem Recht verurteilt, oder?


Gute Frage. Im deutschen Jugendrecht gilt eigentlich das Wohnortprinzip. Möglicherweise gibt es irgendwelche bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich diesbezüglich, keine Ahnung.

Wie alt bist du denn genau bzw wie alt warst du zum Tatzeitpunkt? Schon 18? Dann wäre es zumindest möglich, dass ein Strafbefehl erlassen wird, nach Erwachsenenrecht.

Zitat (von hagestolz123):
Falls das so sein sollte, kommt hier eine Gesamtstrafe in Betracht


Nein, zwischen deutschen Verurteilungen und ausländischen Verurteilungen ist keine Gesamtstrafenbildung möglich.

Zitat (von hagestolz123):
Bekomme ich aufjedenfall unbedingt?


Nein, bevor man in Deutschland "unbedingt" bekommt, muss man schon einiges mehr anstellen.

Zu den restlichen Fragen bzgl. Haftstrafe kann man nichts weiter sagen, da bisher völlig unklar ist, welches Gericht zuständig sein wird und welches Recht angewendet wird.

Zitat (von hagestolz123):
Da habe ich gelesen, dass das bei einer Haftstrafe nicht angewandt werden kann. Stimmt das?


Ja, ausser man ist anwaltlich vertreten und dann nur "bedingt".

Zitat (von hagestolz123):
Und kommt das dementsprechend zu einer Hauptverhandlung?


Bei einem Strafbefehl gibt es keine Hauptverhandlung. außer du legst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Dann wäre die Verhandlung in Deutschland, ja. Für einen Strafbefehl musst du aber mindestens 18 Jahre alt sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Ich wohne zwar in Österreich, aber der Tatort befindet sich in Deutschland und dementsprechend werde ich ja nach deutschem Recht verurteilt, oder?


Gute Frage. Im deutschen Jugendrecht gilt eigentlich das Wohnortprinzip. Möglicherweise gibt es irgendwelche bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich diesbezüglich, keine Ahnung.

Wie alt bist du denn genau bzw wie alt warst du zum Tatzeitpunkt? Schon 18? Dann wäre es zumindest möglich, dass ein Strafbefehl erlassen wird, nach Erwachsenenrecht.


Ich war zum Tatzeitpunkt 19 oder sehr frische 20, weiß das genaue Datum nicht. Das Ding ist, ich habe von der Staatsanwaltschaft Stade einen Brief erhalten mit der Möglichkeit mich innerhalb zwei Wochen zu äußern. Keine Vorladung von der örtlichen Polizei, nichts und auch paar Anwälte haben gemeint "ich kenne mich leider mit dem deutschen Recht nicht aus" und dementsprechend dachte ich es geht nach dem deutschen Recht.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Falls das so sein sollte, kommt hier eine Gesamtstrafe in Betracht


Nein, zwischen deutschen Verurteilungen und ausländischen Verurteilungen ist keine Gesamtstrafenbildung möglich.


Würde also hier eine extra Strafe dazukommen und wie könnte die ausfallen? Wird diese auch an meinen Vorstrafen gemessen?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Bekomme ich aufjedenfall unbedingt?


Nein, bevor man in Deutschland "unbedingt" bekommt, muss man schon einiges mehr anstellen.

Zu den restlichen Fragen bzgl. Haftstrafe kann man nichts weiter sagen, da bisher völlig unklar ist, welches Gericht zuständig sein wird und welches Recht angewendet wird.


Gehen wir Mal von Worst Case aus (Amtsgericht, Erwachsenenrecht) womit muss ich rechnen?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Da habe ich gelesen, dass das bei einer Haftstrafe nicht angewandt werden kann. Stimmt das?


Ja, ausser man ist anwaltlich vertreten und dann nur "bedingt".


Ich bin nicht anwaltlich vertreten da der Streitwert von 150 Euro einfach viel zu niedrig ist als dass sich das lohnen würde, außerdem weiß ich nichtmal ob das bei einem Strafbefehl was bringt zumal im Brief stand dass es dazu kommen wird falls die Voraussetzungen erfüllt sind und wenn ich das verstanden habe darf dafür keine Haftstrafe in Betracht kommen. Aber bedingt schon ?


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Und kommt das dementsprechend zu einer Hauptverhandlung?


Bei einem Strafbefehl gibt es keine Hauptverhandlung. außer du legst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Dann wäre die Verhandlung in Deutschland, ja. Für einen Strafbefehl musst du aber mindestens 18 Jahre alt sein.


Ich bin mindestens 18 Jahre alt, der Strafbefehl wurde wie bereits erwähnt im Brief auch als Möglichkeit genannt.

Bezüglich Wohnortprinzip:
Heißt das, es wurde schon das Erwachsenenrecht festgelegt?


Danke dir!

-- Editiert von hagestolz123 am 13.10.2020 20:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von hagestolz123):
Ich war zum Tatzeitpunkt 19 oder sehr frische 20,


Dann kann es sein, dass die deutsche StA und das deutsche Gericht es sich einfach machen und einen Strafbefehl raushauen. Das wäre dann ein schriftliches Urteil, ohne Verhandlung, das auf Geldstrafe lautet. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass der Betrugsvorwurf halbwegs überschaubar ist, es also nicht um 20 Fälle mit einem Gesamtschaden von 10.000 € -oder sowas in der Richtung- geht.

Zitat (von hagestolz123):
ich habe von der Staatsanwaltschaft Stade einen Brief erhalten mit der Möglichkeit mich innerhalb zwei Wochen zu äußern.


Ja, das ist grds. nicht unnormal. Auch wenn Du ein in Deutschland wohnender Deutscher wärst (wobei dann eher die Polizei der Absender wäre).

Zitat (von hagestolz123):
und dementsprechend dachte ich es geht nach dem deutschen Recht.


Ist ja auch gut möglich, aber halt nicht 1100%ig.

Zitat (von hagestolz123):
Würde also hier eine extra Strafe dazukommen und wie könnte die ausfallen?


Ohne zu wissen, was genau Dir vorgeworfen wird, kann man dazu natürlich rein gar nichts sagen.

Zitat (von hagestolz123):
Wird diese auch an meinen Vorstrafen gemessen?


Ja, wenn ein deutsches Gericht entscheiden würde und dem die Vorstrafen bekannt wären, dann ja.

Zitat (von hagestolz123):
Gehen wir Mal von Worst Case aus (Amtsgericht, Erwachsenenrecht) womit muss ich rechnen?


siehe zwei Absätze höher ...

Zitat (von hagestolz123):
Ich bin nicht anwaltlich vertreten da der Streitwert von 150 Euro


Ah, 150,00 EUR Schaden also. Das gibt bei Anwendung von Erwachsenenrecht eine kleine Geldstrafe, im worst case eine mittlere, wenn das deutsche Gericht von den Vorstrafen aus Ö weiß. Ein Strafbefehl wird also immer wahrscheinlicher.

Zitat (von hagestolz123):
und wenn ich das verstanden habe darf dafür keine Haftstrafe in Betracht kommen. Aber bedingt schon ?


Ja, per Strafbefehl sind nur bedingte Haftstrafen (bis 1 Jahr) möglich, aber wie gesagt auch nur dann, wenn man einen Anwalt hat. Von einer Haftstrafe bist Du aber soweit entfernt wie die Erde vom Mars, bei 150,00 EUR Schaden. Wenn Du nochmal ein paar Leute um jeweils 150,00 EUR betrügen würdest, kämen wir der Sache schon näher, aber im Moment noch nicht.



Zitat (von hagestolz123):
der Strafbefehl wurde wie bereits erwähnt im Brief auch als Möglichkeit genannt.


Das steht da immer (mit dem Zusatz "...wenn die Voraussetzungen vorliegen"). Bei Dir liegen sie aber vor.

Zitat (von hagestolz123):
Bezüglich Wohnortprinzip:
Heißt das, es wurde schon das Erwachsenenrecht festgelegt?


Nein.

In Deutschland ist es so, dass wenn ein Erwachsener (ab 21) der in München wohnt in Hamburg eine Straftat begeht, ist die Verhandlung im absoluten Regelfall in Hamburg (Tatortprinzip). Wäre er 18 (oder 17, 16, 19 ...) wäre die Verhandlung in München (Wohnortprinzip).

Wie es nun aber bei österreichischen Jugendlichen ist, die in Österreich wohnen, also keinen Wohnsitz in Deutschland haben, weiß ich wie gesagt nicht. Möglicherweise gibt es da entsprechende Abkommen zw. D und Ö, wie dann verfahren wird. Ich weiß es nicht.

Bei Dir ist es aber so (da Du zw. 18 und 20 bist, also "Heranwachsender" im Sinne des deutschen Rechts, kein Jugendlicher mehr), dass entweder Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet werden kann. Da Du bereits eigenes Geld verdienst und eine Ausbildung abgeschlossen hast, spricht einiges für Erwachsenenrecht. Vorteil für die deutsche Justiz ist halt auch, dass sie es sich -ich wiederhole mich- einfach machen kann und einfach einen Strafbefehl erlassen (was bei einem Jugendlichen, unter 18, nicht ginge). Dieser Strafbefehl ergeht dann also nach Erwachsenenrecht, denn im Jugendrecht gibt es keine Strafbefehle.

Auch für Dich wäre ein Strafbefehl ja die unkomplizierteste Variante, um aus der Sache herauszukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Ich war zum Tatzeitpunkt 19 oder sehr frische 20,


Dann kann es sein, dass die deutsche StA und das deutsche Gericht es sich einfach machen und einen Strafbefehl raushauen. Das wäre dann ein schriftliches Urteil, ohne Verhandlung, das auf Geldstrafe lautet. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass der Betrugsvorwurf halbwegs überschaubar ist, es also nicht um 20 Fälle mit einem Gesamtschaden von 10.000 € -oder sowas in der Richtung- geht.


Es geht um einen Fall in Höhe von 130 Euro, die ich natürlich ich zurückgezahlt habe.

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Zitat (von hagestolz123):
Würde also hier eine extra Strafe dazukommen und wie könnte die ausfallen?


Ohne zu wissen, was genau Dir vorgeworfen wird, kann man dazu natürlich rein gar nichts sagen.


Naja "klassischer" Betrug halt, Ware auf eBay nicht abgeschickt

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Wird diese auch an meinen Vorstrafen gemessen?


Ja, wenn ein deutsches Gericht entscheiden würde und dem die Vorstrafen bekannt wären, dann ja.


Es kann also sein, dass denen meine Vorstrafen nicht bekannt sind? Lol

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Ich bin nicht anwaltlich vertreten da der Streitwert von 150 Euro


Ah, 150,00 EUR Schaden also. Das gibt bei Anwendung von Erwachsenenrecht eine kleine Geldstrafe, im worst case eine mittlere, wenn das deutsche Gericht von den Vorstrafen aus Ö weiß. Ein Strafbefehl wird also immer wahrscheinlicher.


Das wäre ein Wunder....

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
und wenn ich das verstanden habe darf dafür keine Haftstrafe in Betracht kommen. Aber bedingt schon ?


Ja, per Strafbefehl sind nur bedingte Haftstrafen (bis 1 Jahr) möglich, aber wie gesagt auch nur dann, wenn man einen Anwalt hat. Von einer Haftstrafe bist Du aber soweit entfernt wie die Erde vom Mars, bei 150,00 EUR Schaden. Wenn Du nochmal ein paar Leute um jeweils 150,00 EUR betrügen würdest, kämen wir der Sache schon näher, aber im Moment noch nicht.


Ich hoffe es......


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
der Strafbefehl wurde wie bereits erwähnt im Brief auch als Möglichkeit genannt.


Das steht da immer (mit dem Zusatz "...wenn die Voraussetzungen vorliegen"). Bei Dir liegen sie aber vor.


Welche sind das denn genau und kann es trotzdem zu einer Hauptverhandlung unbedingt kommen?


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Bezüglich Wohnortprinzip:
Heißt das, es wurde schon das Erwachsenenrecht festgelegt?


Nein.

In Deutschland ist es so, dass wenn ein Erwachsener (ab 21) der in München wohnt in Hamburg eine Straftat begeht, ist die Verhandlung im absoluten Regelfall in Hamburg (Tatortprinzip). Wäre er 18 (oder 17, 16, 19 ...) wäre die Verhandlung in München (Wohnortprinzip).

Wie es nun aber bei österreichischen Jugendlichen ist, die in Österreich wohnen, also keinen Wohnsitz in Deutschland haben, weiß ich wie gesagt nicht. Möglicherweise gibt es da entsprechende Abkommen zw. D und Ö, wie dann verfahren wird. Ich weiß es nicht.

Bei Dir ist es aber so (da Du zw. 18 und 20 bist, also "Heranwachsender" im Sinne des deutschen Rechts, kein Jugendlicher mehr), dass entweder Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet werden kann. Da Du bereits eigenes Geld verdienst und eine Ausbildung abgeschlossen hast, spricht einiges für Erwachsenenrecht. Vorteil für die deutsche Justiz ist halt auch, dass sie es sich -ich wiederhole mich- einfach machen kann und einfach einen Strafbefehl erlassen (was bei einem Jugendlichen, unter 18, nicht ginge). Dieser Strafbefehl ergeht dann also nach Erwachsenenrecht, denn im Jugendrecht gibt es keine Strafbefehle.

Auch für Dich wäre ein Strafbefehl ja die unkomplizierteste Variante, um aus der Sache herauszukommen.


Das auf jeden Fall! Außerdem bezweifle ich auch stark, dass sie mich eher als einen Jugendlichen als einen Erwachsenen einkategorisieren....in den Fall wäre das anscheinend sogar ein Vorteil....

Aber da fällt mir noch was ein: Im Brief stand, dass mit Ablauf der Frist ein Urteil einhergehen wird. Die haben aber auch keine Dokumente a la Prüfungszeugnis (dass ich die Ausbildung bestanden habe) von mir verlangt.....und ich Dummerchen hab nur eine Überweisungsbestätigung hingeschickt.....

-- Editiert von hagestolz123 am 13.10.2020 22:07

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von hagestolz123):
Es kann also sein, dass denen meine Vorstrafen nicht bekannt sind? Lol


Ja kann. Was ist daran witzig? Wenn sich die Justiz eines europäischen Landes über alle Eierdiebereien eines Bürgers eines anderen EU-Landes haarklein informieren würde, hätte sie viel zu tun.

Zitat (von hagestolz123):
Welche sind das denn genau und kann es trotzdem zu einer Hauptverhandlung unbedingt kommen?


Sorry, es wird echt ermüdend mich ständig wiederholen zu müssen. Die Voraussetzung ist, dass es nur eine Geldstrafe gibt und Erwachsenenrecht angewendet wird.

Und streich doch bitte endlich deine unbedingte Haftstrafe aus deinem Kopf. Was ist denn an "...soweit entfernt wie die Erde vom Mars" uneindeutig gewesen? Für einen Betrug mit einem Schaden von 150 € bekommt man in Deutschland keine unbedingte Haftstrafe, wenn man nicht schon ein Dutzend Vorstrafen hat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.10.2020 23:27

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Es kann also sein, dass denen meine Vorstrafen nicht bekannt sind? Lol


Ja kann. Was ist daran witzig? Wenn sich die Justiz eines europäischen Landes über alle Eierdiebereien eines Bürgers eines anderen EU-Landes haarklein informieren würde, hätte sie viel zu tun.


Das ist nicht witzig, mich wundert es nur, sollte es so sein.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von hagestolz123):
Welche sind das denn genau und kann es trotzdem zu einer Hauptverhandlung unbedingt kommen?


Sorry, es wird echt ermüdend mich ständig wiederholen zu müssen. Die Voraussetzung ist, dass es nur eine Geldstrafe gibt und Erwachsenenrecht angewendet wird.


Dann hab ich das eh richtig verstanden, ich dachte da gibt es noch andere.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und streich doch bitte endlich deine unbedingte Haftstrafe aus deinem Kopf. Was ist denn an "...soweit entfernt wie die Erde vom Mars" uneindeutig gewesen? Für einen Betrug mit einem Schaden von 150 € bekommt man in Deutschland keine unbedingte Haftstrafe, wenn man nicht schon ein Dutzend Vorstrafen hat.


Naja, ein Unschuldslamm bin ich aber leider auch nicht. Immerhin wurde ich bereits zweimal verurteilt. Im schlimmsten Fall werde ich wohl leider in Berufung gehen und dann nach DE fliegen müssen :(


Ich danke dir vielmals für deine ausführlichen Antworten!

-- Editiert von hagestolz123 am 13.10.2020 23:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit:

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Hauptverfahrens beim Amtsgericht Rendsburg beantragt. Da die Distanz ja doch sehr weit ist, ich finanziell nicht wirklich die Mittel dazu habe und bei uns in Österreich ein 2. Lockdown ausgesprochen wurde, kann ich eine mündliche Aussage (Hauptverhandlung) verhindern?

Und mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

Im Brief wurden mir zwei Wochen Zeit gegeben, mich zu äußern. Danach wird entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Wie sieht es mit einem Strafbefehl aus?


LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Im Brief wurden mir zwei Wochen Zeit gegeben, mich zu äußern. Danach wird entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Das ist aber nur eine Formalie. Die Äußerung können Sie sich eigentlich sparen.
Denn alles was mit der Tat an sich zu tun hat, wird im Hauptverfahren geklärt. Die jetzige Äußerung ist nicht dafür da, zur Tat Stellung zu nehmen.
Es geht darum abzufragen, ob dem Hauptverfahren irgendwelche formalen Hindernisse entgegen stehen.
Wenn Sie meinen, dass die Tat verjährt wäre, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, das mitzuteilen (nur so als Beispiel).
Wenn Sie wollen, dass noch irgendwelche Zeugen befragt werden, von denen Sie wissen, dass sie noch nicht befragt wurden, wäre es jetzt auch ein guter Zeitpunkt, das mitzuteilen.

Zitat:
Wie sieht es mit einem Strafbefehl aus?

Die Staatsanwaltschaft will offenbar keinen Strafbefehl, sonst hätte sie nicht die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt.
Warum die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl will, darüber kann man nur spekulieren. Vielleicht meint die Staatsanwaltschaft, dass ein Strafbefehl nicht zulässig wäre (weil evtl. noch Jugendrecht in Betracht kommt). Vielleicht meint die Staatsanwaltschaft auch, dass ein Strafbefehl einfach nicht das richtige Mittel ist. Das ist aber nur Raterei.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht meint die Staatsanwaltschaft, dass ein Strafbefehl nicht zulässig wäre (weil evtl. noch Jugendrecht in Betracht kommt). Vielleicht meint die Staatsanwaltschaft auch, dass ein Strafbefehl einfach nicht das richtige Mittel ist. Das ist aber nur Raterei.


Also im Brief war ja auch die Anklageschrift dabei und ich habe "Jugendrichter" gelesen und beim Zeichen steht auch "jug." Heißt das jetzt, dass das Jugendstrafrecht angewandt wird? Und wenn ja, heißt das, dass eine mündliche Aussage (Hauptverhandlung) in Stein gemeißelt ist?


Gerade bei der Distanz, meiner finanziellen Situation und der Corona-Situation bei uns in Ö (wir sind anscheinend wieder Weltmeister) möchte ich zumindest eine Hauptverhandlung vermeiden.

-- Editiert von hagestolz123 am 16.11.2020 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Heißt das jetzt, dass das Jugendstrafrecht angewandt wird? Nein. Das heißt, dass Jugendstrafrecht angewandt werden könnte - deshalb auch die Anklage zum Jugendrichter. Und der wird dann entscheiden, ob er Jugendstrafrecht anwendet oder nicht.
Und wenn ja, heißt das, dass eine mündliche Aussage (Hauptverhandlung) in Stein gemeißelt ist? Ja - das hat drkabo Ihnen ja schon deutlich mitgeteilt.
Gerade bei der Distanz, meiner finanziellen Situation und der Corona-Situation bei uns in Ö (wir sind anscheinend wieder Weltmeister) möchte ich zumindest eine Hauptverhandlung vermeiden. Sie möchten lieber verhaftet werden und dann D so quasi von Untersuchungsgefängnis zu Untersuchungsgefängnis kennenlernen, da Sie ja von der Südgrenze weit nach Norden müssen (was wochenlang dauern wird)? Genau darauf läuft Ihre Weigerung nämlich hinaus...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sie möchten lieber verhaftet werden und dann D so quasi von Untersuchungsgefängnis zu Untersuchungsgefängnis kennenlernen, da Sie ja von der Südgrenze weit nach Norden müssen (was wochenlang dauern wird)? Genau darauf läuft Ihre Weigerung nämlich hinaus...


Ich möchte mich nicht weigern. Wenn ich hin muss, dann ist es halt so, ich wollte nur wissen ob es noch eine Möglichkeit gäbe, das zu verhindern.

Wie sieht es denn bezüglich der Strafe aus? Ich bin schon auf Bewährung verurteilt (2 Monate) aber in Österreich, hab seitdem nichts gemacht, bei dem Verfahren jetzt geht es um eine Tat die ich drei Monate VOR meiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung begangen habe....

-- Editiert von hagestolz123 am 17.11.2020 10:07

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich möchte mich nicht weigern. Wenn ich hin muss, dann ist es halt so Das wollte ich Ihnen ja nur klar machen.
Wie sieht es denn bezüglich der Strafe aus? Na, oben wurde eine kleinere bis mittlere Geldstrafe prognostiziert - das sehe ich genauso. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht gäbe es eher Sozialstunden, wobei es da kaum möglich wäre, eine Nichtableistung der Stunden grenzübergreifend zu sanktionieren - das Gericht kann zwar in dem Fall (Sozialstunden nicht gemacht) Jugendarrest verhängen, aber der verjährt schon nach einem Jahr. Und ausgeliefert wird man deshalb nicht.
Übrigens hängen auch die Verfahrenskosten von der Frage ab, welches Strafrecht angewandt wird - im Jugendstrafrecht zahlt üblicherweise die Staatskasse die Verfahrenskosten, im allg. Strafrecht natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Das mit den Verfahrenskosten wusste ich nicht, ist aber schön zu wissen.

Weiß ich denn bevor ich die weite Reise auf mich nehme, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird?

Sollte es doch zu einer Haftstrafe kommen (davor hab ich halt Panik) muss ich diese in Deutschland oder hier in Österreich absitzen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Weiß ich denn bevor ich die weite Reise auf mich nehme, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird?

Nein. Denn es ist (unter anderem) Zweck der Gerichtsverhandlung, genau das zu entscheiden.

Zitat:
Sollte es doch zu einer Haftstrafe kommen (davor hab ich halt Panik)...

Ja, das merkt man. Wenn ich Ihnen sage, dass Sie da keine Panik haben müssen, glauben Sie es ja sowieso nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hagestolz123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ja, das merkt man. Wenn ich Ihnen sage, dass Sie da keine Panik haben müssen, glauben Sie es ja sowieso nicht.


Naja, ich bin ja doch schon auf Bewährung (auch wenn die Tat Monate vor der Verurteilung war)...

Wie sieht es denn eigentlich mit einer sog. Gesamtstrafe aus?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(668 Beiträge, 454x hilfreich)

Da jetzt offenbar nur noch Fragen wiederholt werden, die schon beantwortet wurden, mache ich hier mal zu.

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Und jetzt?

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