Anzeige wegen Betrug erhalten.Wie verhalten ?

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
tbkhfc85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug erhalten.Wie verhalten ?

Hi

Ich hatte heute von der Polizei eine Einladung im Briefkasten weil mir vorgeworfen wird Geld für etwas erhalten zu haben und die Ware nicht ausgliefert zu haben. Das stimmt ich habe die 70€ erhalten aber keine Ware verschickt...
Da dies aber schon ein wenig her ist weiss ich zwar, dass ich dem Käufer das Geld zurück geben wollte (womit dieser auch einverstanden war) aber ich habe es einfach ganz vergessen und in das Mail-Postfach welches ich nutze um mit dem Käufer zu schreiben habe ich nach meinem Umzug auch nicht mehr benutzt... Auf Deutsch: Ich wollte ihm das Geld zurück überweisen aber habs einfach vergessen :-(

Wie mach ich das jetzt am besten ? Ich habe nur den Namen des Käufers aber keine Adresse und keine Daten... So kann ich dem nicht das Geld zurück überweisen... Soll ich wenn ich in ca. 2 Wochen die Anhöhrung habe die Beamten bitten mir die Daten zu geben damit ich das wieder gut machen kann oder womit kann ich jetzt rechnen ???

Welche Strafe kann ich erwarten ?

Danke

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2215
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Darf man bei einer Strafanzeige selbst (ohne Anwalt) die Sache klären bzw. sich selbst verteidigen ?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2215
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

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#5
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Du hast keine Daten vom Käufer und kannst ihn auch nicht ausfindig machen. Du hast nur den Namen, sonst nichts. Sage das der Polizei. Nichts mit vergessen und so weiter. Die Polizei gibt Dir die Anschrift des Anzeigenerstatters und Du gibst ihm das Geld am Besten persönlich. Dann bittest Du ihn recht höflich die Anzeige zurückzuziehen. Das ganze kannst Du aber bei der Polizei schon klären. Denke daran: Du konntest nicht bezahlen, weil Du keine Daten hattest.

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#6
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2215
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

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#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

@ratet mal wer ich bin

quote:
Wenn Du der Polizei sagst, dass Du das vergessen hast, hast Du den objektiven Tatbestand schon gestanden

Das stimmt natürlich so nicht. Etwas vergessen zu haben, hat mit Betrug ja noch nix zu tun:
Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Betrug setzt Vorsatz voraus, mindestens den bedingten. Es kann durchaus eine Verteidigungsstrategie sein, glaubhaft zu versichern, daß man die Zahlung schlicht vergessen hat. Passieren kann so etwas ja tatsächlich mal.
Wegen 70,- und ohne Vorstrafen würde ich im Übrigen keinen Rechtsanwalt bemühen, weil hier wahrscheinlich mit einer Verfahrenseinstellung zu rechnen ist und die möglichen Folgen die Rechtsanwaltsgebühren nicht rechtfertigen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tbkhfc85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi

thx für die antworten ! Anwalt wollte ich nicht beauftragen weil ich auch nicht versichert bin usw...

naja ich wollte halt die Wahrheit sagen und frag mich jetzt ob die mir die Daten vom Kläger auf jeden Fall geben müssen oder ob die auch sagen können "joa pech gehabt jetzt ist zu spät"...

Mit welche Strafe kann ich denn ca. rechnen wenn die mich doch für schuldig sprechen ? Ka.. Fände es schon hart wegen 70€ in den Bau zu wandern....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Zu spät ist es sowieso. Sie machen den Betrug - wenn es denn einer war - nicht dadurch rückgängig, daß Sie das Geld nachträglich noch bezahlen. Es kommt immer auf den Zeitpunkt an, zu dem das Rechtsgeschäft / der Verkauf getätigt wurde. Das nachträgliche Bezahlen kann sich höchstens noch positiv auf die Fage auswirken, wie Sie bestraft werden sollen.
Wie ich schon schrieb: Ohne Vorstrafen ist es am wahrscheinlichsten, daß das Verfahren - eventuell gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage - eingestellt wird.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#11
 Von 
tbkhfc85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen dank !!
Und wie sieht es mit den Daten aus ? Werde ich diese auf jeden Fall bekommen oder muss die Polizei mir die Daten nicht geben ?

Nach dem Termin kommt dann ein Brief was das ganze ergeben hat oder muss man zum Gericht ??

Thx

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

---Mit welche Strafe kann ich denn ca. rechnen wenn die mich doch für schuldig sprechen ? Ka.. Fände es schon hart wegen 70€ in den Bau zu wandern....--

Schuldig wird vermutlich dabei herauskommen. Im Internet etwas anbieten, den Kaufpreis kassieren....was eventuell überhaut nicht zum Verkauf vorhanden vor....


Im Normalfall 'wandert' Keiner deshalb in den 'Bau'. Es sei denn, ....
a) eine Bewährung läuft,
b) die Auskuft aus dem Bundeszentralregister sagt aus, dass schon mehrmals
wegen Betrugsverfahren Verurteilungen erfolgt sind.

Dann könnte es 'eng' werden.

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