Anzeige wegen Betrug - etwas gekauft, Ware nicht bekommen, Geld auch nicht zurück

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
coupe_monk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug - etwas gekauft, Ware nicht bekommen, Geld auch nicht zurück

Person A kauft etwas Privat bei Person B.
Person A überweist 400€ an Person B und bittet diesen das Paket so schnell es geht zu liefern.

Nach ca. 1 Monat hin und her, sagt Person B "sorry hat nicht geklappt ich würde dir gern dein geld zurück geben".

Nach ca. 2 Wochen hat Person A immernoch nicht das Geld wieder.
Nun will Person A Person B anzeigen auf Betrug.

Was hat person B für eine Strafe zu erwarten ?
Geldstrafe ? Wenn diese nicht gezahlt werden kann automatisch Knast ?

Bis jetzt habe ich 2 Meinungen dazu.
Die eine Person sagt "400€ ist ne Kleinigkeit das gibt auf keinen Fall Bau" und die andere Person sagt "400€ ist ne Mänge das gibt wenn keine Geldstrafe geleistet werden kann auf jeden Fall Knast bis zu 5 Jahren".

Was wird passieren ?

Vielen Dank

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Was hat person B für eine Strafe zu erwarten
Das kommt auf den genauen Sachverhalt an, mithin auf den Grund der Nichtrückzahlung. Desweiteren kommt es darauf an, sofern eine Strafbarkeit bejaht werden sollte, ob der Täter bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Und zudem lässt sich ein Urteil diesbezüglich nicht progostizieren.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
coupe_monk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke für ihre Antwort !

Person B hat wohl nicht zurückgezahlt da sie wusste das sie die Ware nicht hat aber das Geld brauchte...

Vorbestraft ist die Person in keinster Weise...

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Unterstellt man eine Strafbarkeit, so kann man bei einem Täter, welcher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, mit einer Geldstrafe rechnen. Handelt es sich um einen Jugendlichen oder Heranwachsenden, welcher nach dem Jugendstrafrecht geahndet wird, so sind jugendgesetzspezifische Ahndungen möglich. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Erst mal wäre zu prüfen, ob überhaupt Betrug nachgewiesen werden kann.

Handelt es sich um einen Einzelfall und einen Ersttäter, wird wohl allenfalls ein Strafbefehl, also Geldstrafe ergehen.

Haft ohne Bewährung keinesfalls.

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#5
 Von 
coupe_monk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Täter wäre in diesem Fall 22 Jahre alt.
Das soll heissen: Entweder Geld oder Bewährung aber nicht in den Bau ?

Frage nur nochmal weil ich glaube es so verstanden zu haben mir aber nicht sicher bin.

Danke

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Dann wäre Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Eine Haftstrafe auf Bewährung ist nicht zu erwarten. Eine Geldstrafe hingegen schon. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe (s.o.).

Aber nur unter der Voraussetzung, dass eine Strafbarkeit überhaupt gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

-- da sie wusste das sie die Ware nicht hat aber das Geld brauchte...--

wenn dies das Ermittlungsergebnis ist, dann wird der 263 aber schon erfüllt sein...

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#8
 Von 
coupe_monk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry das ich dazu noch einmal eine dumme Frage habe.

Soll heissen: Der Täter bekommt keine Bewährung sondern eine Geldstrafe.

Kann er diese nicht zahlen kommt er auch keine Bewährung sondern kommt in den Bau ?

Oder wird dann anstatt der Geldstrafe je nach Mass eine Bewährung ausgesätzt ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Es gibt mindestens 5 Möglichkeiten, wie solch ein Verfahren ausgehen könnte.
a)Einstellung ohne Auflagen, b)Einstellung mit Auflagen, c)Strafbefehl mit Geldstrafe, d)Strafbefehl mit Bewährung und Auflage, e)Strafbefehl mit Bewährung ohne Auflage ,Anklage.

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sie bringen hier was durcheinander. Der Täter wird zu einer Strafe verurteilt. Hier wäre es in der Regel eine Geldstrafe. Kann der Täter diese Geldstrafe nicht bezahlen, bekommt er nicht eine Bewährungsstrafe. Aber da der Täter ja zur Verantwortung gezogen werden muss, muss dieser bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe, diese 'absitzen' in Haft. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann durch freie Arbeit abgewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Hr. J. Rönner am 19.05.2008 13:43:12

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#11
 Von 
coupe_monk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, so habe ich das jetzt verstanden.
Nach was wird denn gehandelt ob Geldstrafe oder Bewährung ? Wie sicher ist eine Geldstrafe wenn das Gericht weiss, dass die auf keinen Fall gezahlt werden kann gegenüber einer Freiheitsstrafe ?

Oder häbgt das ganze einfach vom Richter bzw. vom Urteil ab ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Möglicherweise wäre in diesem Fall eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung sinnvoller. Als Bewährungsauflage könnte die Schadenswiedergutmachung auferlegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Nach was wird denn gehandelt ob Geldstrafe oder Bewährung ?


unter anderem:
- Umstände der Tat
- Relevante Einträge in den strafrechtlichen Registern des Täters
- Nachtatverhalten des Täters
- Verhalten des Täters während der Ermittlungen und des Prozesses
- Ermessen des Gerichts

quote:
Wie sicher ist eine Geldstrafe wenn das Gericht weiss, dass die auf keinen Fall gezahlt werden kann gegenüber einer Freiheitsstrafe ?
Es kommt nicht darauf an, ob der Täter die Geldstrafe zahlen kann, oder nicht. Sollte er dies nicht können, kann nicht einfach eine Bewährungsstrafe verhängt werden (s.o.).

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fehlerchen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

mal eine Frage zu der Geldstrafe von enm laien :
muss so eine Geldstrafe in einer Summe gezahlt werden oder geht das auch in Raten?

0x Hilfreiche Antwort

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