Anzeige wegen Betrug in 3 Fällen.

10. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nader123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug in 3 Fällen.

Hallo,

ich hätte da eine Frage unzwar ... hat jemand den ich kenne 3 Anzeigen wegen Betrug, dazu Falschaussagen bei der Polizei... Gesamtwert, ca. 1500€

Meine Frage, was hat er zu befürchten?

Zu ihm : Er ist 20 Jahre alt, und Schüler, nicht Vorbestraft.

Aufgefallen, nur als er mal besoffen nach der Disco auf nen Parkplatz geschifft hat und erwischt wurde. Ich denk aber nicht das das Maßgebend ist.

Er weiss im moment sogut wie garnicht was er machen soll, deswegen dacht ich mir ich frag hier mal nach, vielleicht weiss hier jemand was ihn eventuell erwartet.

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, Schiffen aufm Parkplatz fällt nicht ins Gewicht :)
Er hat vermutlich schon eine eeetwas härte Strafe zu erwarten als nur die Ableistung von Sozialstunden. Denkbar wäre hier ein Arrest oder eine Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe zur Bewährung. Knast auf keinen Fall und damit auch keine Vorstrafe. Vorausgestzt, es gibt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Sollte es Erwachsenenstrafrecht werden, würde es wohl schon eine empfindliche Geldstrafe im Bereich von 90-120 Tagessätze werden.

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#2
 Von 
Nader123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Was heisst denn genau Arrest? Darf er dann, z.b. die Stadt nicht verlassen? Oder muss er in nen Jugend"knast"?

Da gibts aber noch ein Problem, er ist Ausländer.. jedoch hier geboren, und hat einen Deutschen Personalausweis, also Deutsche Staatsangehörigkeit.. die Frage klingt etwas dahergeholt, aber kann die möglichkeit bestehen das er abgeschoben wird?

Wenn er zugibt das alles stimmt, und es bereut, könnten dann alle Punkte gegen ihn fallengelassen werden? Wenn er auch alles zurückzahlt? Den kompletten Schaden?

Danke für die Hilfe bisher, der macht sich voll verrückt, hab ihm auch gesagt das er schon nicht ins Gefängnis kommt, höchstens Gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafe..

Was ich noch fragen soll, was mich ehrlich gesagt aber auch interessieren würde.... hat er eine Hausdurchsuchung zu befürchten? Dürfen die das? Wenn er noch bei seinen Eltern wohnt?

MfG

-- Editiert von shubididu am 10.08.2008 23:01:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, da sollte er sich selbst fragen, ob es irgendwas bringen würde, wenn es ne HD gibt... Bei Betrug wohl eher unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich.
Arrest bedeutet, zwischen einem Wochenende und 4 Wochen in einer Arrestanstalt inhaftiert zu sein. Das ist aber noch was anderes als Knast. Vor allem versaut es nicht das Führungszeugnis...
Die Taten einzräumen, bringt IMMER einen Strafrabatt, auch wenn es nicht unbedingt dazu führt, daß alles so fallen gelassen wird. Ist der Sachverhalt eindeutig, ist aber immer zu einem Geständnis zu raten. Is dann ja eh nix mehr zu retten... Und auch Schadenswiedergutmachung ist ein Hochoffizieller Strafmilderungsgrund, ja.
Und die Staatsangehörigkeit kann ihm nicht wieder aberkannt werden, da braucht er sich ÜBERHAUPT keine Sorgen machen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

auch bei Geständnis und kompletter Schadenswiedergutmachung ist hier keine Verfahrenseinstellung zu erwarten, aber zumindest Strafrabatt (siehe Bewährungshelfer).

Gruß vom mümmel

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