Anzeige wegen Betrug kurz vor Verjährung

22. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Suspekt123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug kurz vor Verjährung

Hallo,
Person X hat eine Vorladung erhalten wegen Warenbetruges aus dem Jahr 2017. Die Verjährungsfrist ist noch nicht eingetreten da noch einige Monate "offen".

X hat die Beamtin Angerufen und gefragt ob es sich um einen Scherz handelt. Wer erstattet über 2,5 Jahre nach dem Geschäft eine Anzeige und behauptet den Artikel nicht erhalten zu haben ( Wert 120€ ). Die Beamtin sagte sie könne da nichts machen und müsste das bearbeiten und X solle alle Nachweise eines Versandes beibringen.

Natürlich hat X keinen Versandschein mehr und wüsste auch gar nicht mit welchem Dienstleister er das damals verschickt haben könnte. In 2,5 Jahren passiert in einem Menschenleben soviel das der Versand eines Paketes beileibe nicht das wichtigste wäre.

Mit welcher Argumenation könnte man in die Vorladung gehen? Ist es Sinnvoll im gleichen Atemzug eine Anzeige wegen Betrug bzw. Verleumdung gegen diese Person zu erstatten? Für X macht es absolut keinen Sinn das jemand nach einer so langen Zeit eine Anzeige erstattet. Jegliche Versuche des Nachweises sind für den Verkäufer nach diesen Jahren doch mehr als schwierig bzw. unmöglich.

Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Suspekt123):
Natürlich hat X keinen Versandschein mehr

Was bitte ist daran "natürlich"?



Zitat (von Suspekt123):
Mit welcher Argumenation könnte man in die Vorladung gehen?

Man könnte mal fragen welche Nachweise für die Schuld es denn gibt.
Denn im Strafrecht muss erst mal die Schuld beweisen werden - auf wenn es generell mehr als empfehlenswert ist, seine Unschuld beweisen zu können



Zitat (von Suspekt123):
Ist es Sinnvoll im gleichen Atemzug eine Anzeige wegen Betrug bzw. Verleumdung gegen diese Person zu erstatten?

Nein.



Zitat (von Suspekt123):
Für X macht es absolut keinen Sinn das jemand nach einer so langen Zeit eine Anzeige erstattet.

Absolut irrelevant was für den Verdächtigen Sinn macht.



Zitat (von Suspekt123):
Jegliche Versuche des Nachweises sind für den Verkäufer nach diesen Jahren doch mehr als schwierig bzw. unmöglich.

Aber nur wenn man seine Buchhaltung nicht ordentlich macht ...



Zitat (von Suspekt123):
Die Verjährungsfrist ist noch nicht eingetreten da noch einige Monate "offen".

Das sind durchaus mehr als "einige Monate" ... 5 Jahre beträgt die Verjährung bzw. die absolute Verjährung tritt nach 10 Jahren ein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Unabhängig von den uns unbekannten, tatsächlichen Abläufen macht Person X einen eher unglaubwürdigen Eindruck.

Das meine ich nicht böse, im Gegenteil: Ich kann mir vorstellen, dass auch bei tatsächlicher Unschuld es der Person X passieren kann, sich bei der Polizei in Widersprüche verwickeln zu lassen, und damit um Kopf und Kragen zu reden.

Deshalb würde ich Person X empfehlen, keine Angaben zur Sache zu machen, und einen Anwalt mit der Kommunikation zu beauftragen.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 22.08.2020 22:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Falscher Knopf :(

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 22.08.2020 22:17

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Suspekt123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Unabhängig von den uns unbekannten, tatsächlichen Abläufen macht Person X einen eher unglaubwürdigen Eindruck.

Das meine ich nicht böse, im Gegenteil: Ich kann mir vorstellen, dass auch bei tatsächlicher Unschuld es der Person X passieren kann, sich bei der Polizei in Widersprüche verwickeln zu lassen, und damit um Kopf und Kragen zu reden.

Deshalb würde ich Person X empfehlen, keine Angaben zur Sache zu machen, und einen Anwalt mit der Kommunikation zu beauftragen.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 22.08.2020 22:18


Woran macht man an der oben getätigten Aussage fest das Person X Unglaubwürdig wäre?

Weder hatte X zum Zeitpunkt des Geschäftes Geldsorgen noch hat er diese. X Arbeitet seit Jahren in der gleichen Firma, hat einen gut bezahlen Job, Haus Frau und Kind.

Die Frage ist doch ehr:

Wieso erstattet jemand nach 2,5 Jahren Anzeige wegen einem Angeblich nicht gelieferten Artikel? Einfach mal weil man dachte ach jetzt mache ich das doch?

X ist weder Vorbestraft noch Strafrechtlich in Erscheinung getreten. Wieso macht X also einen Unglaubwürdigen Eindruck? Weil er keinen Versandschein hat von vor 2,5 Jahren? Gibt es eine Gesetzliche Frist? Nein!

Einen Anwalt beauftragen bei einem Streitwert von 120€ nach 2,5 Jahren? Das würde X nichtmal im Traum einfallen da paar Hundert Euro für einen Anwalt auszugeben der dann das gleiche sagt wie X

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Suspekt123):
wegen Warenbetruges aus dem Jahr 2017. Die Verjährungsfrist ist noch nicht eingetreten da noch einige Monate "offen"


Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre und wurde durch die Ladung unterbrochen. Verjährung also 2025.

Zum Rest kann man wenig sagen, ohne das genaue Anzeigevorbringen zu kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Suspekt123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Suspekt123):
Natürlich hat X keinen Versandschein mehr

Was bitte ist daran "natürlich"?



Zitat (von Suspekt123):
Mit welcher Argumenation könnte man in die Vorladung gehen?

Man könnte mal fragen welche Nachweise für die Schuld es denn gibt.
Denn im Strafrecht muss erst mal die Schuld beweisen werden - auf wenn es generell mehr als empfehlenswert ist, seine Unschuld beweisen zu können



Zitat (von Suspekt123):
Ist es Sinnvoll im gleichen Atemzug eine Anzeige wegen Betrug bzw. Verleumdung gegen diese Person zu erstatten?

Nein.



Zitat (von Suspekt123):
Für X macht es absolut keinen Sinn das jemand nach einer so langen Zeit eine Anzeige erstattet.

Absolut irrelevant was für den Verdächtigen Sinn macht.



Zitat (von Suspekt123):
Jegliche Versuche des Nachweises sind für den Verkäufer nach diesen Jahren doch mehr als schwierig bzw. unmöglich.

Aber nur wenn man seine Buchhaltung nicht ordentlich macht ...



Zitat (von Suspekt123):
Die Verjährungsfrist ist noch nicht eingetreten da noch einige Monate "offen".

Das sind durchaus mehr als "einige Monate" ... 5 Jahre beträgt die Verjährung bzw. die absolute Verjährung tritt nach 10 Jahren ein.


Ok die Beamtin am Telefon sagte es wären 3 Jahre gewesen.

Was für eine Schuld spricht erfährt X dann bei der Vorladung. Vorher wollte die Beamtin am Telefon keine Angaben machen.

Dann wird man wohl abwarten müssen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Suspekt123):
Die Frage ist doch ehr:

Wieso erstattet jemand nach 2,5 Jahren Anzeige wegen einem Angeblich nicht gelieferten Artikel?

Die Frage ist genau wie die Antwort irrelevant, denn bei der Verteidigung hilft es einem nicht.



Zitat (von Suspekt123):
Einfach mal weil man dachte ach jetzt mache ich das doch?

Das wäre eine Möglichkeit. Oder man hat es einfach vergessen und sich nun wider daran erinnert.



Zitat (von Suspekt123):
Gibt es eine Gesetzliche Frist? Nein!

Man kann wichtige Unterlagen jederzeit entsorgen. Nur muss man sich dann halt mit den negativen Folgen der Entscheidung herumschlagen.

Die Fristen für eine empfehlenswerte Aufbewahrung finden sich in #1.



Aber mit etwas Glück hat man in der Gegend bei der Justiz wichtigeres zu tun und es wird eingestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Suspekt123):
Woran macht man an der oben getätigten Aussage fest das Person X Unglaubwürdig wäre?


Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass Person X mit seinem Vorbringen einen eher unglaubwürdigen Eindruck macht, und dass dieser Eindruck möglicherweise falsch sein kann. Er entsteht häufig, wenn man als unschuldiger Mensch Angst hat, dass einem nicht geglaubt wird.

Es gibt ein fantastisches Video auf YouTube, wo dir erkärt wird, warum du nicht mit der Polizei reden solltest. Das ist schon 8 Jahre alt und auf Englisch, aber ungemein überzeugend.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Was für eine Schuld spricht erfährt X dann bei der Vorladung.
Das kann ich Herrn X jetzt schon sagen und mich dabei auf Ihre Schilderungen hier stützen:

Der Herr X hat sich an die Polizei gewendet und dieser mitgeteilt, dass er damals etwas bestellt und bezahlt, aber nie erhalten hat. Dieses Vorbringen ist bisher auch undiwdersprochen. Daran wird sich auch nur kaum etwas ändern, da Bestellung und Bezahlung wohl durch Herrn X bestätigt werden dürften. Den Nichterhalt des Paketes kann Herr X nicht wirklich bestreiten. Oder hat er Wissen darüber, dass der Käufer das Paket damals auch ganz sicher erhalten hat?

Die eigentliche Frage ist natürlich, ob Herr X das Paket damals abgeschickt hat. Aber wenn der Käufer dieses nie erhalten hat, ist das natürlich ein erster Hinweis darauf, dass Herr X dies nie getan hat.

Dass erst so viele Jahre später Strafanzeige erstattet wurde, ist vielleicht ungewöhnlich. Aber es ist noch nicht weiter verdächtig. Der Käufer wird wohl darauf ansgesprochen werden und dann wird er dazu wohl eine Antwort geben. Dann kann mein weiter sehen. Es gibt so viele denkbare (und verständliche) Gründe für die späte Anzeigeerstattung, dass es keinen SInng ergibt, sich darüber hier den Kopf zu zerbrechen.

Herr X hat eigentlich wenig Grund sich zu beschweren. Der lange zeitliche Abstand kann sich nur zu seinen Gunsten auswirken. Mit dem Zeitverstreich sinkt das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Tat. Insbesondere dann, wenn Herr X in den letzten 3 Jahren völlig unauffällig gelebt hat.

Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne weiteres einstellt.

Zitat:
Mit welcher Argumenation könnte man in die Vorladung gehen?
Was meinen Sie mit Argumentation? Das wird keine Diskussion werden. Der Herr X erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Herr X stand durchgehend in einem Arbeitsverhältnis, hat keine finanziellen Sorgen und kein besonderes Motiv für einen Betrug. Der Herr X hat damals das Paket ordnungsgemäß abgesendet. Den Beleg dafür hat er leider zwischenzeitlich entsorgt. Er ist davon ausgegangen, diesen nicht mehr zu benötigen, da er davon ausging, dass der Käufer das Paket bereits erhalten hat und zufrieden ist. Das hat der Herr X so insbesondere deshalb angenommen, weil der Käufer sich damals nicht bei ihm gemeldet hat, obwohl ausreichend Kontaktmöglichkeiten bestanden. Oder?

Dann kann der Herr X das doch so der Beamtin mitteilen. Das geht auch schriftlich. Dann muss man nichtmals unbedingt zur Vorladung erscheinen (außer im Fall einer förmlichen Vorladung).

Zitat:
Natürlich hat X keinen Versandschein mehr und wüsste auch gar nicht mit welchem Dienstleister er das damals verschickt haben könnte. In 2,5 Jahren passiert in einem Menschenleben soviel das der Versand eines Paketes beileibe nicht das wichtigste wäre.
Können Sie das genauer erklären? Wann und warum hat der Herr X den Versandschein denn entsorgt bzw. irgendwie verloren?

Um was für einen Artikel handelte es sich? Verkauft der Herr X öfters?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Der Herr X hat sich an die Polizei gewendet und dieser mitgeteilt, dass er damals etwas bestellt und bezahlt, aber nie erhalten hat.

Nein, das hat Herr X sicher nicht gemacht.
Eventuell Herr Y oder Herr Z ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Genau der gleiche Sachverhalt ist doch erst vor wenigen Tagen hier irgendwo aufgetaucht, leider finde ich den Beitrag nicht mehr...

MacBook verkauft, und kurz vor Verjährung kommt die Anzeige wegen Betrug.

Wird das jetzt eine neue Masche?

0x Hilfreiche Antwort

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