Anzeige wegen Betrug - unschuldig!!!

2. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tanja Grotheer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug - unschuldig!!!

Hallo,

mein Mann und ich sind nun völlig verzweifelt.

Vor einer Woche bekam mein Mann einen Brief von der Kriminalpolizei, in dem stand, er wäre wegen Betruges angezeigt worden und solle sich bitte in 2 Wochen zur Anhörung bei der Polizei melden.

Er sofort dort angerufen, um zu erfahren, um was es sich eigentlich handelt, da er sich keiner Schuld bewust war und auch den auf dem Brief angegebenen Namen noch nie gehört hatte. Der ´nette` Beamte am anderen Ende fühlte sich auch sogleich verpflichtet, meinen Mann erstmal runterzumachen, nach dem Motto: wir wissen alles, leugnen zwecklos. Es verhielt sich also so, daß sich eine Dame einen Audi A6 kaufen wollte, daß Geld überwiesen und den Wagen nie bekommen hat. Natürlich hat sie Anzeige gegen unbekannt erstattet, die Polizei hat ermittelt und es ergab sich, daß das Konto angeblich meinem Mann gehören sollte, also ist er der Täter.

Nun war er beim Anwalt, einem der sich auf Betrug spezialisiert hat und der hat uns alle Illusionen genommen. Wir waren nämlich bis dato der festen Überzeugung, unsere bzw seine Unschuld beweisen zu können. Er sagt uns, daß wir nur eine 50 %ige Chance hätten und das es auf jeden Fall vor Gericht gehen würde, da die Polizei ihr Gesicht waren muß. Sie haben jetzt einen Täter und sind sich sicher, den richtigen zu haben.

Sollte jemand ein Konto auf den Namen meines Mannes eröffnet haben und die Bank evtl. versäumt haben, sich den Ausweis geben zu lassen, haben wir keine Chance. Die Bank würde nie zugeben, das vergessen zu haben. Es ist zum verzweifeln. Was sollen wir bloß tun? Wie ich unser Glück kenne, wird mein Mann unschuldig hinter Gitter gebracht.

Ich bin für jede Hilfe dankbar. Vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt.

Gruß
Tanja

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Ehrlich gesagt, hört sich das alles sehr seltsam an. Sicher gibt es keine Anwälte, die sich auf Betrug spezialisiert haben. Und die ganze Geschichte ist - pardon - schlicht unsinnig. Entweder haben Sie da alles durcheinander gebracht oder Ihr Anwalt hat keine Ahnung oder beides.

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#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Abgesehen davon hat die Polizei nicht zu bestimmen, ob etwas vor Gericht geht. Das macht immer noch die Staatsanwaltschaft. Von wegen Gesicht waren...
Und die Sache mit der Bank... Also bitte!

Troll.

-----------------
"><(((º> "

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Die Sache mit dem Bankkonto ist in der Tat mehr als merkwürdig. Die Bank muß bei der Kontoeröffnung die Personalien anhand amtlicher Ausweise feststellen bzw. das durch die Post erledigen lassen. Dann müssen aber auch Informationen über das vorgelegte Ausweisdokument in den Bankunterlagen sein, also Ausweisart, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum. Hier wäre eine Täuschung nur möglich, wenn der Ausweis irgendwann gestohlen und von Unbefugten verwendet worden wäre.

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo,

ich denke für einen Betrug muß es noch mehr als nur eine Kontonummer als Beweis geben, sonst könnte ja jeder alles mögliche behaupten. Für einen Autokauf ist es ja schon irgendwie notwendig, dass auf irgendeinem Weg dieser Kauf vereinbahrt wurde und dazu muß es einen Kontakt zwischen dem vermeintlichen Verkäufer und der Käuferin gegeben haben. Wie auch immer, solange die Ermittlungen bei der Polizei liegen sind die Möglichkeiten der Einflußnahme sehr gering. Wenn die Akte bei der Staatsanwaltschaft landet, kann man jedoch über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und dies schließt dann auch die Informationen über alle vorliegenden Beweismittel ein. Vorher sollte auch ein Anwalt, der in solchen Strafsachen Erfahrung hat, kaum eine sichere Aussage über die Aussichten machen können.

Ich hätte bei diesem Vorwurf übrigens eher eine Hausdurchsuchung oder vorläufige Festnahme als erste sichtbare Polizeimaßnahme erwartet und nicht einen Brief, aber solche Maßnahmen bedürfen schon eines gewissen Tatverdachts. Denn durch einen Brief würde der Täter ja nur dazu gedrängt, schnell noch Beweise zu beseitigen.

Gerade, wenn die Polizei für andere Methoden nicht genügend Beweise hat, ist es für sie vielleicht die einzige Möglichkeit zu Ermittlungsfortschritten, einen möglichen Täter durch Einschüchterung zu einem Geständnis zu bringen.

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#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

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