Anzeige wegen Betrug von der Ex Freundin

28. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Garrus1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug von der Ex Freundin

Mir wird unterstellt das ich meine Ex Freundin um Geld betrogen habe. Es geht darum das ich damals ihr Konto verwaltet habe und für ein Spiel Geld von ihren Konto gebucht habe. Das war aber nicht für mich sondern für sie aber ebend leider auf mein spielkonto. Sie wusste aber darüber bescheid und behauptet aber nun das sie nix davon wusste weil sie ja wie sie auch nachweisen kann in der zeit arbeiten war. Nun hab ich eine mitspielerin von uns die auch bestätigen kann das sie darüber bescheid wusste und auch das die sachen für das spiel für sie waren. Sie würde dann als Zeuge aussagen. Ich weiss das sie heute Strafanzeige bei der Polizei gestellt hat wegen Betrug. Nun die Frage wie soll ich mich verhalten und was erwartet mich?

Sry wegen Rechtschreibung ich schreibe gerade von einem Handy.

Würde mich über Antworten freuen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun die Frage wie soll ich mich verhalten und was erwartet mich? Nun, zunächst mal warten Sie ab. Woher wissen Sie denn das mit der Anzeige? In gewissen Kreisen ist es total üblich, Anzeigen anzukündigen, die man dann doch nicht macht. Insofern warten Sie erst mal ab, ob überhaupt eine Anzeige erfolgt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Garrus1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil mir Bilder gezeigt wurden wo von ihrer Bank Geld zurückgebucht wurde und mit Unterschrift bestätigt wurde das ein Betrugfall vorliegt. Von ihren Freunden weiss ich das sie das Geld aber erst kriegt wenn Strafanzeige erstattet wird.Genau das ist in den letzten Tagen oder heute geschehen.

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-- Editiert Garrus1984 am 28.09.2013 16:20

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na, dann wird wohl ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung folgen und da können Sie dann Ihre Sicht der Dinge darstellen. Um wieviel geht es denn?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Garrus1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zwischen 400-700 Euro und muss ich z.b mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nö. Welchen Zweck sollte die denn haben? Und falls Sie mit dem Gedanken spielen, einen Anwalt zu mandatieren - auf dessen Kosten werden Sie fast mit Sicherheit sitzenbleiben, deswegen ich zumindest im Moment davon abraten würde.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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