Anzeige wegen Betruges aufgrund von Rückbuchungen

19. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Siegurd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betruges aufgrund von Rückbuchungen

Hallo, ich habe vor einiger Zeit zwei Abbuchungen je ca. 100 Euro auf meinem Konto gehabt von einer Firma, von der ich noch nie gehört habe. Bei google habe ich einige Einträge gefunden von Leuten, denen es ähnlich ging. Ich habe die Bank angewiesen, die Beträge zurückzubuchen, weil ich mir 100% sicher bin, dass ich auch nicht versehentlich irgendwas im Internet angeklickt habe, für das man zahlen muss. Die Bank hat mir damals geraten Anzeige zu erstatten, was ich aber nicht getan habe. Nun kam eine Vorladung der Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Betruges gegen eben diese Firma. Was habe ich zu erwarten? Muss ich jetzt schon einen Anwalt einschalten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Nein, wozu denn?
Sie sind, wenn ich richtig verstehe, als Zeuge geladen. Machen Sie Ihre Aussage, also wie hier geschildert und das könnte es gewesen sein.
Für das Durchsetzen eines etwaigen zivilrechtlichen Anspruchs gegen die Firma könnte ein Anwalt helfen - aber Ihnen ist ja aktuell kein Schaden entstanden, da Sie sich selbst erfolgreich geholfen haben.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was habe ich zu erwarten?
Vermutlich nichts, das scheint reines Zivilrecht zu sein.

Ich würde mir in dem Fall sogar zutrauen der Vorladung nachzukommen.

Was ist denn das für eine Firma? Hast du mal den Namen? (gerne per PM)

Stefan

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo nochmal,

hatte ich überschnitten.

Zitat:
Sie sind, wenn ich richtig verstehe, als Zeuge geladen.
Achso, ja das kann natürlich auch sein.
Möglich wäre ja z.B. auch ein Dreiecksbetrug, und die TS ist eine Beteiligte.

Ich hatte es jedenfalls so verstanden, dass die Firma Anzeige erstattet hat, und darauf bezog sich dann meine Antwort.

Stefan

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nun kam eine Vorladung der Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Betruges gegen eben diese Firma


Wenn die Anzeige "gegen" die Firma erstattet wurde, sind Sie ja wahrscheinlich als Zeuge geladen und nicht als Beschuldigter ???!!

Falls Sie sich nur ungeschickt ausgedrückt haben und doch Beschuldigter sind, ist es möglich, dass Ihre Kontodaten mißbraucht wurden, wenn Sie selbst tatsächlich nichts damit zu tun haben.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.12.2018 15:11

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von Siegurd):
Was habe ich zu erwarten?

Das sollte sich aus der Vorladung ergeben - dor pflegt drin zu stehen, als was man geladen wurde.

Im Zweifel mal den Wortlaut der Vorladung hier reinstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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