Hallo, ich habe vor einiger Zeit zwei Abbuchungen je ca. 100 Euro auf meinem Konto gehabt von einer Firma, von der ich noch nie gehört habe. Bei google habe ich einige Einträge gefunden von Leuten, denen es ähnlich ging. Ich habe die Bank angewiesen, die Beträge zurückzubuchen, weil ich mir 100% sicher bin, dass ich auch nicht versehentlich irgendwas im Internet angeklickt habe, für das man zahlen muss. Die Bank hat mir damals geraten Anzeige zu erstatten, was ich aber nicht getan habe. Nun kam eine Vorladung der Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Betruges gegen eben diese Firma. Was habe ich zu erwarten? Muss ich jetzt schon einen Anwalt einschalten?
Anzeige wegen Betruges aufgrund von Rückbuchungen
19. Dezember 2018
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Frage vom 19. Dezember 2018 | 13:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 13:44
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 29x hilfreich)
Nein, wozu denn?
Sie sind, wenn ich richtig verstehe, als Zeuge geladen. Machen Sie Ihre Aussage, also wie hier geschildert und das könnte es gewesen sein.
Für das Durchsetzen eines etwaigen zivilrechtlichen Anspruchs gegen die Firma könnte ein Anwalt helfen - aber Ihnen ist ja aktuell kein Schaden entstanden, da Sie sich selbst erfolgreich geholfen haben.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 14:02
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
Vermutlich nichts, das scheint reines Zivilrecht zu sein.Zitat:Was habe ich zu erwarten?
Ich würde mir in dem Fall sogar zutrauen der Vorladung nachzukommen.
Was ist denn das für eine Firma? Hast du mal den Namen? (gerne per PM)
Stefan
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 14:06
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo nochmal,
hatte ich überschnitten.
Achso, ja das kann natürlich auch sein.Zitat:Sie sind, wenn ich richtig verstehe, als Zeuge geladen.
Möglich wäre ja z.B. auch ein Dreiecksbetrug, und die TS ist eine Beteiligte.
Ich hatte es jedenfalls so verstanden, dass die Firma Anzeige erstattet hat, und darauf bezog sich dann meine Antwort.
Stefan
#4
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Nun kam eine Vorladung der Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Betruges gegen eben diese Firma
Wenn die Anzeige "gegen" die Firma erstattet wurde, sind Sie ja wahrscheinlich als Zeuge geladen und nicht als Beschuldigter ???!!
Falls Sie sich nur ungeschickt ausgedrückt haben und doch Beschuldigter sind, ist es möglich, dass Ihre Kontodaten mißbraucht wurden, wenn Sie selbst tatsächlich nichts damit zu tun haben.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.12.2018 15:11
#5
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119570 Beiträge, 39743x hilfreich)
ZitatWas habe ich zu erwarten? :
Das sollte sich aus der Vorladung ergeben - dor pflegt drin zu stehen, als was man geladen wurde.
Im Zweifel mal den Wortlaut der Vorladung hier reinstellen.
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