Anzeige wegen Betruges bekommen.

5. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen Betruges bekommen.

Hallo, ich habe vor knapp 6 monaten ein Handy über Ebay kleinanzeigen verkauft.

Dieses (als es neu war 800) habe ich nach 2 jahren für 160 euro verkauf.

Der käufer war nicht aus meinem ort und bestand darauf das ich ihm dieses zusende was ich auch getan habe. (Somit ohne es vor orr zu besichtigen)

In meinem inserat waren fotos usw. Das handy war meines erachtens nach in einem einwandfreien zustand. Kein kratzer, nichts war an diesem handy zu bemängeln. Jedenfalls dachte ich das. Obwohl ich mir sicher bin das ich hier betrogen werde.

Nun denn, der käufer schrieb mir 1 woche nach erhalt des telefons und behauptete das display wäre beschädigt bzw die tastatur so wie apps hätten sich in das Display eingebrannt. Ein phänomen was mir bis dahin garnicht bekannt war. Ich wusste nicht mal das es soetwas gibt. Jedenfalls schrieb er mir direkt mit der drohung eines anwalts.

Ich fand das alles sehr dreist. Er sendete fotos vom handy mit dem eingebranten bild auf dem display. Ich kann zu 100000000% sagen, das das handy als ich es noch besaß NICHT solche streifen o.a hatte.

Jedenfalls ignorierte ich diese drohung und sagte, das mir dieses problem nicht bekannt sei und ich auch im inserat selbst schrieb, keine rücknahme oder gewährleistung für irgendwas.

Wer kann mir denn bitte beweisen das er nicht irgendein anderes handy zeigt.. naja.

Jetzt, besser gesagt heute, kam ein brief von der polizei das ich zu einer anhörung solle, da mir vorgeworfen wird diesen jemand betrogen zu haben.

Ich finde das alles überhaupt nicht lustig. Er hat ein 800 euro handy für 160 euro bekommen und kommt dann plötzlich mit einer sache die zu dem zeitpunkt als ich das handy noch hatte niemals da war

Ich habe nicht betrogen oder gelogen. Ich habe ein handy verkauft was ohne jeglichen mangel war...

Was jetzt? Muss ich mit einer strafe rechnen?

-- Editiert von Lutnix am 05.02.2020 01:25

-- Editiert von Moderator am 05.02.2020 09:01

-- Thema wurde verschoben am 05.02.2020 09:01

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Lutnix):
Dieses (als es neu war 800) habe ich nach 2 jahren für 160 euro verkauf.
Zitat (von Lutnix):
Das handy war meines erachtens nach in einem einwandfreien zustand.


Warum verkauft man ein Smartphone in einwandfreiem Zustand nach 2 Jahren für 20% des urspr. Preises?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Lutnix):
Wer kann mir denn bitte beweisen das er nicht irgendein anderes handy zeigt

Der Käufer.



Zitat (von Lutnix):
Ich habe ein handy verkauft was ohne jeglichen mangel war...

Das lag die ganzen 2 Jahre orignal verpackt in der Schublade?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ob das Handy, welches er fotografiert hat, das ist was du ihm verkauft hast, lässt sich ja an der IMEI Nummer feststellen. Ansonsten erzählst du bei der Polizei halt dasselbe, was du hier geschrieben hast und dann kann man nur abwarten, wie es weitergeht.

Zitat (von guyfromhamburg):
Warum verkauft man ein Smartphone in einwandfreiem Zustand nach 2 Jahren für 20% des urspr. Preises?


Weil Smartphones einem rasanten Preisverfall unterliegen. Das Teil das ich habe ist auch vor rund zwei Jahren neu auf den Markt gekommen mit einer UVP von 899 €. Bei eBay und Co. geht das aktuell für 200 €, teilweise noch weniger, über den Tisch.

1x Hilfreiche Antwort





#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das Teil das ich habe ist auch vor rund zwei Jahren neu auf den Markt gekommen mit einer UVP von 899 €. Bei eBay und Co. geht das aktuell für 200 €, teilweise noch weniger, über den Tisch.
Ups ... okay. Ich hab an die "Apfel"-Produkte gedacht ... da ist der Preisverfall nicht so enorm.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Wurde die IMEI des verkauften bzw. versendeten Gerätes notiert?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Wurde die IMEI des verkauften bzw. versendeten Gerätes notiert?


Leider nicht. Naiv wie ich war, ging ich nicht von solchen folgen aus.

Zitat (von harry van sell):
Das lag die ganzen 2 Jahre orignal verpackt in der Schublade?


Natürlich nicht. Es war in nutzung, jedoch in einer fullcase hülle d.h jeder fitzel des handys war umschlossen. Selbst wenn ein auto drüber gefahren wäre wäre damit nix passiert.



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tatortreiniger):
Zitat (von Lutnix):
Ich habe nicht betrogen oder gelogen. Ich habe ein handy verkauft was ohne jeglichen mangel war...

Was jetzt? Muss ich mit einer strafe rechnen?



Per überweisung.

Kein paypal o.a.

Er schrieb mir damals per ebay das er daa geld zurück wolle usw.

-- Editiert von Moderator am 05.02.2020 16:50

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#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Das wird hier zäh. Wurde das Gerät direkt vor dem Versand noch einmal überprüft oder beruhten die Angaben auf der letzten Erfahrung vor zwei Jahren? Wie genau wurde auf die "Reklamation" (nachweisbar) reagiert? Gibt es eine Möglichkeit, das Gerät zu identifizieren? Z.B. werden Apple-Gerät mit der Apple-ID verknüpft, da könnte man die IMEI ggf. noch herausfinden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Das wird hier zäh. Wurde das Gerät direkt vor dem Versand noch einmal überprüft oder beruhten die Angaben auf der letzten Erfahrung vor zwei Jahren? Wie genau wurde auf die "Reklamation" (nachweisbar) reagiert? Gibt es eine Möglichkeit, das Gerät zu identifizieren? Z.B. werden Apple-Gerät mit der Apple-ID verknüpft, da könnte man die IMEI ggf. noch herausfinden.


Das handy war bis knapp 1 woche vor verkauf noch in nutzung. War ein vertragshandy, neuer vertrag mit neuem gerät wurde geschlossen und ohne unterbrechung übernommen.

D.h als ich dieses handy nicht mehr mit der nummer nutzen konnte gab ich es direkt zum verkauf. Er meldete sich3 tage später am tag darauf hab ichs abgesendet.

Die probleme und bilder die er mir geschickt hat treffen nicht auf den zustand des gerätes zu als ich es das letzte mal nutzte und auch versendete.

Habe leider keine emei nummer, aber in zukunft werde ich dies immer haben.

Auf seine "ich will mein geld wieder" forderung bin ich eingegagen mit das mir dieses problem nicht bekannt ist und das gerät dieses "eingebrannte" im display nicht hatte als ich es verkaufte.

Ich sagte ihm das er kein geld wieder bekommt. Im inserat stand keine gewährleistung keine rücknahme.

Auch habe ich ihm vor dem kauf gesagt er solle zur besichtigung kommen, was er ablehnte.

D.h selbst wenn dieses problem bestanden hätte, ich dieses nicht wahrgenommen habe da ich nicht mal wusste das es sowas gibt (man muss sehr genau hinsehen un diese eingebrannten stellen überhaupt zu sehen) dann hätte er mich datauf hinweisen können bei besichtigung und ich hätte ihm definitiv einen preisnachlass gewährt.

ABER da er dies ablehnte und das handy direkt kaufte.. er kann mir doch sonst was für ein handy zeigen..

-- Editiert von Lutnix am 05.02.2020 16:29

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#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Der Schriftwechsel sollte aufgehoben werden. Der spricht eher für den Verkäufer. Natürlich würde ein eingebranntes Display nicht mehr den Anforderungen eines einwandfreies Zustands gerecht werden. Gibt es Dokumente oder Zeugen, die den Zustand bestätigen würden?

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#16
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Der Schriftwechsel sollte aufgehoben werden. Der spricht eher für den Verkäufer. Natürlich würde ein eingebranntes Display nicht mehr den Anforderungen eines einwandfreies Zustands gerecht werden. Gibt es Dokumente oder Zeugen, die den Zustand bestätigen würden?


Ja zeugen, eltern, bruder, freundin.

Dokumente, habe von ebay kleinanzeigen das Inserat bekommen trotz das es schon entfernt war. Somit habe ich auch 1 zu 1 das inserat vorliegen.

Leider ist das handy auf den bildern nicht eingeschaltet weshalb man nicht sieht, das diese eingebrannten stellen nicht da waren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Wie alt ist man denn und gibt es (einschlägige) Vorstrafen?

Mein Problem an der Sache: der Käufer müsste ja davon ausgehen, dass das betroffene Gerät eindeutig identifizierbar wäre und er sich in den Bereich der falschen Verdächtigung begibt.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Wie alt ist man denn und gibt es (einschlägige) Vorstrafen?

Mein Problem an der Sache: der Käufer müsste ja davon ausgehen, dass das betroffene Gerät eindeutig identifizierbar wäre und er sich in den Bereich der falschen Verdächtigung begibt.


So. Wir haben damals auch an einen anderen interessenten ein fotos des eingeschalteten handys verschickt. Wir fragen jetzt bei ebay an ob man den chat wiederherstellen kann damit wir das foto wieder haben. Dort ist eindeutig zu sehen das es keine schäden hatte.

Hoffe das klappt.

Ansonstenn 26 keine vorstrafen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von Lutnix):
Wir fragen jetzt bei ebay an ob man den chat wiederherstellen kann
Vielleicht ließe sich das Foto ja auch auf demjenigen Gerät, mit dem es gefertigt wurde, wiederherstellen. Sowohl in straf- als auch zivilrechtlicher Hinsicht sehe ich jedenfalls bislang keine großen Schwierigkeiten. Man könnte durchaus in Erwägung ziehen, den Termin wahrzunehmen und sich dort oder alternativ schriftlich wie im Rahmen dieses Themas hier einzulassen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lutnix
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Zitat (von Lutnix):
Wir fragen jetzt bei ebay an ob man den chat wiederherstellen kann
Vielleicht ließe sich das Foto ja auch auf demjenigen Gerät, mit dem es gefertigt wurde, wiederherstellen. Sowohl in straf- als auch zivilrechtlicher Hinsicht sehe ich jedenfalls bislang keine großen Schwierigkeiten. Man könnte durchaus in Erwägung ziehen, den Termin wahrzunehmen und sich dort oder alternativ schriftlich wie im Rahmen dieses Themas hier einzulassen.


So. Habe nachrichten von ebay erhalten.

Fotos des handys sind enthalten. Dort sind diese eingebrannten sachen nicht zusehen womit ich beweisen kann das es nicht in diesem zustand an ihn verkauft wurde.

Man, macht dieser typ mich wütend..

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von Lutnix):
Fotos des handys sind enthalten.
Gratuliere! Das war nicht selbstverständlich. Oftmals bedarf es einer Anordnung, und selbst dann kann es noch zu Problemen kommen.

Zitat (von Lutnix):
Man, macht dieser typ mich wütend..
Man sollte sich erstmal auf das lfd. Verfahren konzentrieren. Im nächsten Schritt möchte man sicherlich in Erfahrung bringen, was den Käufer wohl bewogen hat. Darauf kann man dann wiederum entsprechend reagieren.

-- Editiert von DeusExMachina am 05.02.2020 18:24

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