Guten Abend
Ich wurde vor ca.6 Monaten wegen Volkverhetzung zu einer Bewährungstrafe von 2 Jahren verurteilt. Nun holt mich meine Vergangenheit ein, da ich heute einen Brief von der Polizei im Briefkasten hatte(wegen Computerbetrug) Wert der Ware ca 500 Euro.
Das ist allerdings vor meiner Bewährung begangen worden. Wird die Bewährung dennoch widerrufen, was kommt auf mich zu?
Danke im Voraus
-- Editier von Vin123mitglied am 23.05.2017 21:25
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Notfall oder generelle Fragen?
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Ich gehe mal davon aus, dass du davon ausgehst, dass du des Computerbetrugs (C.) nicht nur angezeigt wurdest, sondern auch verurteilt wirst. Dann wirds eng. Es wird nachträglich für die Volksverhetzung und den C. eine Gesamtstrafe gebildet. Und über Bewährung wird neu entschieden, aber: Sollte die Freiheitsstrafe auch nur 1 Tag höher ausfallen als 2 Jahre ist keine Bewährung mehr möglich, da diese die Obergrenze für Aussetzung zur B. sind.
-- Editiert von cfunke am 23.05.2017 22:12
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Bezüglich der Volksverhetzung:
Ist da das Strafmaß = 2 Jahre, oder die Bewährungszeit?
Wenn das Strafmaß: Geht es da nur um eine einzelne Tat oder wurde schon in dem Urteil (weil es mehrere Taten waren) eine Gesamtstrafe gebildet?
Wenn nur eine Tat (also keine Gesamtstrafe) ist für Bewährung eigentl. kein Raum mehr, wenn es die für den Betrug eine Freiheitsstrafe gäbe. Denn die -nun- zu bildende Gesamtstrafe ist unter Erhöhung der höchsten Einzelstrafe zu bilden. Wenn die jedoch bereits 2 Jahre beträgt, würde eine Erhöhung bedeuten, dass es zwangsläufig über 2 Jahre geht und damit Bewährung nicht mehr möglich ist.
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