Guten Tag,
ich habe momentan eine Anzeige wegen Diebstahl am laufen obwohl ich es nicht war!
Die Beweislage ist auch sehr dünn und ich hatte die Chance bei der Jugendgerichtshilfe 10 Arbeitsstunden zu machen und fertig. Das habe ich aber abgeschlagen weil ich es nicht einsehe zu arbeiten obwohl ich es nicht war.
...
Meine Frage ist wie groß die Chance ist das die Anzeige erfolgreich für die Anklage ist!?
Es geht um ein Portemonaite was ich im Zug in meinem Rucksack gefunden habe. Die Schaffnerin hat mich gesehen und keine Ahnung warum verdacht geschöpft das ich es geklaut hätte und die Bundespolizei gerufen und mein Ausweis einkasiert und meine Personalien aufgenommen.
Die Polizei
hat dann den Sachverhalt aus meiner Sicht aufgenommen und das Portemonaite eingezogen, ich habe für nichts irgendein Zettel bekommen! (Müsste ich da nicht was bekommen?)
Es hat nichts gefehlt an Geld oder sowas. Des weiteren hat niemand gesehen wer es geklaut hat.
Sprich es gibt nur meine Aussage und die der Schaffnerin die nur gesehen hat das ich ein Portemonaite was nicht mir gehört habe!
Wie groß ist also die Chance das es überhaupt zu einer Verhandlung kommt und wenn es zu einer kommt wie wahrscheinlich ist es das ich verklagt werde? Ich bin 17 sprich Jugendstrafrecht!
MfG
-----------------
""
-- Editiert am 03.06.2010 18:18
Anzeige wegen Diebstahl - kommt es überhaupt zu einer Verhandlung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
was ich im Zug in meinem Rucksack gefunden habe
Und wie ist es da rein gekommen? Der Schaffner war nicht zufällig David Copperfield?
quote:
Sprich es gibt nur meine Aussage und die der Schaffnerin die nur gesehen hat das ich ein Portemonaite was nicht mir gehört habe!
Wieso "nur"? Du bist im Besitz eines fremden Portemonnaies, dessen Herkunft du offenbar nicht glaubhaft erklären kannst. Und ein neutraler Zeuge hat dich mit dem Portemonnaie gesehen. Das ist dann zumindest schon mal ein hinreichender Anfangsverdacht - entweder für einen Diebstahl oder eine Fundunterschlagung.
Wie soll ein Außenstehender das denn nun werten? Du findest in *deinem* Rucksack ein völlig fremdes Portemonnaie? Wenn du wenigstens gesagt hättest, du hättest es gefunden und wolltest es am Zielbahnhof abgeben, aber so...
-----------------
""
Also es ist erstens nicht das Portemonnaie von irgendwem sondern von einer Mitschülerin. Die Schule habe ich zu dem Zeitpunkt erst seit ca. 20min verlassen! Dann war meine Aussage das ich es am nächsten Tag in der Schule ihr dann direkt gegeben hätte weil ich sie öffters in der Schule sehe und auch kenne.
Denn wenn ich es am Bahnhof abgegeben hätte hätte sie es noch später bekommen.
Außerdem gilt soweit ich weiß: Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn es das Portemonnaie einer Mitschülerin ist, solltest du das auch so aussagen, insbesondere wenn du schlüssig erklären kannst, wie es den Weg in deinen Rucksack fand. Wenn dann noch besagte Mitschülerin deine Version stützen kann, ist mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen.
-----------------
""
Das habe ich auch so ausgesagt! Und bei den weiteren Ermittlungen hat sich dies auch bestätigt. Leider waren unsere Rucksäcke alle in einer Ecke und wir nicht immer in der Nähe.
...
Es gibt eine sinnvolle Idee aber es gibt nichts was etwas beweisen kann, weder den Diebstahl, noch irgend etwas anderes.
Die Idee wäre eine Verwechselung der Rucksäcke.
-----------------
""
Hallo.
Wie sieht die Mitschülerin den Sachverhalt, gerade bzgl. der Theorie der Verwechslung der Rucksäcke?
Wenn ich mir die Titel der anderen von Ihnen verfassten Threads durchlese, dann kommen mir doch erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt Ihrer Geschichte...
-----------------
""
quote:
insbesondere wenn du schlüssig erklären kannst, wie es den Weg in deinen Rucksack fand.
Das hat er jedenfalls hier noch nicht schlüssig erklärt.
quote:
Wenn ich mir die Titel der anderen von Ihnen verfassten Threads durchlese, dann kommen mir doch erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt Ihrer Geschichte...
Mir auch, obgleich wohl bisher noch nichts einschlägiges dabei ist. Es ist zumindest auffällig, dass er zwar lang und breit um den heißen Brei rumredet, nicht jedoch auf den Kern des Problems eingeht, nämlich wie das Portemonnaie in den Rucksack gekommen ist...

-----------------
"justice"
-- Editiert am 05.06.2010 10:13
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten