Anzeige wegen Drohung möglich?

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
CoE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Drohung möglich?

Hallo.
Mein Ex-Freund hat mich mit einer anderen Frau betrogen und ich habe ihn dabei erwischt. Nun habe ich auf www.wer-kennt-wen.de eine Gruppe eröffnet, die lautet : " Gegen VERARSCHER". Jeder meiner Freunde weiß natürlich, wer damit gemeint ist. Ursprünglich waren seine Initialien darin vermerkt, was ich allerdings wieder entfernt habe.
Nun droht er mir, dass, wenn ich diese Gruppe nicht heute entferne, bzw. lösche, er zu meiner Chefin gehen wird und ihr über mich Lügen verbreiten möchte (z.b. dass ich in ihrem Laden klaue, etc.). Außerdem hat er mir unter anderem Sachen gemailt wie: "wirst sehen, was kommt..." , "wkw...freitag oder mir egal was passiert..." "glaub mir kleine, ich mach keinen spaß...ich mein es bitter ernst!", " ah, mir egal...wirst dann sehen.bye", " die gruppe weg....ansonsten...."

Kann ich was dagegen tun?
Lg, CoE

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

§ 186 StGB oder § 187 StGB könnten in Frage kommen, je nachdem was ihr Ex genau tut. Die "Drohungen" fallen m.E. nach nicht in den strafbaren Bereich.
Ihre Verärgerung kann man wohl nachvollziehen, aber Sie sollten sich vielleicht doch bei Gelegenheit überlegen, ob und wie lange Sie sich und Ihr Umfeld dieser Art von Real-GZSZ aussetzen möchten, besonders weil solch ein Verhalten auch Sie unter Umständen etwas unreif aussehen lassen kann.

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#2
 Von 
CoE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich habe bereits im wkw die Gruppe so verändert, dass er nicht angesprochen wird. Es ist also eine allgemeine Gruppe, gegen niemanden direkt gerichtet.
Derartige Gruppen sind dort zahlreich vorhanden, wobei nirgends Namen erwähnt oder genannt werden.
Vielleicht sollte ich erstmal abwarten, ob er seine "Drohungen" in die Tat umsetzt und mich bei meiner Chefin "schwärzt", bzw mir öffentlich Sachen unterstellt?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

Richtig. Strafrechtlich kann er nur belangt werden, wenn er sich auch etwas zu Schulden kommen lassen hat. Falls Sie irgendwelche Verwicklungen mit Ihrer Chefin vermeiden möchten, könnte es auch helfen Ihren Ex darauf hinzuweisen, dass er sich strafbar macht und Sie durchaus gewillt sind ihn im Falle des Falles anzuzeigen.

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Hier ist bereits durch die Drohungen der Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Wenn er es tatsächlich in die Tat umsetzt, kommt noch Üble Nachrede hinzu. Sie sollten ihn einfach mal darauf aufmerksam machen, daß er gerade im Begriff ist, sich strafbar zu machen. Einen Anspruch auf Löschung der Gruppe hat er unter den von Ihnen geschilderten Umständen selbstverständlich nicht.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
CoE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke vielmals für die Anworten. Werde ihm klar machen, dass er sich bei der Umsetzung seiner Vorhaben strafbar macht. Mal gespannt, wie es weitergeht und was er macht. Ich warte erst einmal ab. Danke nochmals für die Hilfe!
Lg, CoE

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#6
 Von 
CoE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile sieht es nun so aus, dass ich ihn ignoriert habe, sogar auf ein "Hallo" habe ich nicht reagiert. Am Folgetag habe ich eine SMS bekommen, dass er mich wegen "schwerem Cyber-Mobbing" angezeigt hat. Ist sowas überhaupt möglich ( da einst nur Initialien drin standen, aber keine Namen) ?
Am darauffolgenden Tag habe ich erneut eine SMS bekommen, mit den Worten: "du tust mir jetzt schon leid, du arme polnische Nutte".
Habe eigentlich kein Bedürfnis danach, dieser Sache weiter nachzugehen und möchte lediglich in Ruhe gelassen werden.
Da ich jedoch keine RSV habe, mache ich mir Sorgen, ob er damit tatsächlich etwas bewirken kann.
Darum meine 2 Fragen:
Kann er damit was bewirken, bzw. kann die Anzeige vollzogen werden, ohne direkt Anrede?
Könnte ich ihn mittels der SMS im schlimmsten Falle wegen Beleidigung anzeigen?

LG, CoE

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#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Könnte ich ihn mittels der SMS im schlimmsten Falle wegen Beleidigung anzeigen?

Ja, können Sie.
quote:
dass er mich wegen "schwerem Cyber-Mobbing" angezeigt hat.

Es gibt keinen Straftatbestand "Mobbing", geschweige denn "Cyber-Mobbing". Für mich ist nicht erkennbar, daß Sie sich in irgendeiner Form falsch verhalten haben. Sie können getrost abwarten, was da noch so kommt - und es gibt ja das Forum hier ;) Entsprechend müssen Sie sich über eine fehlende Rechtschutzversicheurng auch keine Gedanken machen - die bei Strafverfahren allerdings sowieso nicht zahlt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
CoE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Puh... da bin ich nun aber beruhigt.
Ich danke Ihnen vielmals für die Antwort.
Bisher ist noch nichts in meinem Briefkasten eingetroffen.
Ich warte einfach mal geduldig ab.
MfG, CoE


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-- Editiert am 04.03.2010 13:30

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