Anzeige wegen Ebay-Betrug (bin unschuldig!)

21. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
PeggyM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen Ebay-Betrug (bin unschuldig!)

Hallo,
ich versuch es hier noch mal..belastet mich doch schon.
Letztens flatterte eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte ins Haus wegen Betrug bei einer Ebay-"Geschichte".
Es steht nichts weiter in dieser Vorladung. Ich handle nicht über Ebay, habe noch nie (wissentlich..) dort etwas ge- oder verkauft. Ich überlege die ganze Zeit, ob ich doch irgendwann mal was gekauft haben sollte und vergessen habe, zu bezahlen, oder so ähnliches. Ich kaufe schon über Internet, meine mich aber nicht zu erinnern, dass dies bei Ebay geschehen ist. Mahnschreiben wegen fehlenden Rechnungsbegleichung hab ich auch nicht bekommen. Keine Ahnung! Morgen werde ich mich nochmals bei Polizei erkundigen, was jetzt Sache ist.
Trotzdem, wie soll ich mich verhalten?Es ist noch fast 2 Wochen hin bis zur Vernehmung und ich möchte doch schon vorher mal erfahren, wie es zu diesem Fall kommen konnte? WER klagt wieso? Kann ich Beweise des Klägers vor meiner Aussage/Vernehmung einsehen?
Wer zahlt Entschädigung für Verdienstausfall? Lt. Schreiben der Polizei hab ich da wohl erstmal keinen Anspruch als Beschuldigte.
Wenn ich mir das alles so überlege, geht mir schon der Hut hoch. Wo leben wir denn? Wieso kann jemand einfach unschuldige Menschen anzeigen. Ich habe jetzt Ärger und Aufwand. In welcher Art und Weise kann ich hier "entschädigt" werden? Kann ich eine Anklage wegen Verleumdung o.ä. gegen diese Person einreichen? Ich habe eigentlich keinen Bock auf Trouble, aber ich bin stinkesauer auf diese Person, die mir mit dieser Anzeige soviel Ärger bereitet. Aus lauter Verzweiflung wegen dieser Betrugsgeschichte zeigt er Unschuldige an, weil er nicht weiß, wie er sonst den Schuldigen finden soll. (Er hat wohl meinen Nachnamen in der passenden Stadt im Telefonbuch gefunden, das ist ausreichende Beweislage, oder wie?)
Ich habe genug mit Job um die Ohren, bin ein ehrlicher Mensch und muss mich jetzt mit so einer Sch.. rumschlagen. Ich fasse es nicht!!!
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen. Habe ich vor der Aussage meinerseits die Möglichkeit, die Anklage- und Beweispunkte gegen mich einzusehen bzw. zu erfahren?
Was hab ich zu erwarten?
Und kann ich gegen diesen Idioten (sorry..Kläger) klagen wegen Verleumdung oder so?
Help! Ich hyperventiliere gleich..ja, ich bin echt sauer. Sowas geht doch nich..

Merci für Antwort und Beistand :) Danke, Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Mal ganz langsam, liebe Peggy,
derjenige, der Sie angezeigt hat, muss gar nicht der Bösewicht sein, sondern womöglich derjenige, der, wenn das stimmt, was sie sagen, ihre Personalien verwendet hat.

Sie werden einer Straftat beschuldigt, müssen deshalb nicht zur Polizei gehen und brauchen auch keine Angaben gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen.
So, wie sie es schildern, könnten sie aber selber das Opfer eines Straftäters sein. Dies spricht dafür, zur Polizei zu gehen und dort zu klären, was eigentlich passiert ist. Wenn sie zu dem Entschluss kommen, die Sache zusammen mit der Polizei zu klären, sollten sie sich vorher einige Sachen überlegen:
Was haben sie selber mit ebay zu tun?
Haben sie dort schon einmal Waren angeboten oder erworben?
Wer kennt ihre genauen Personalien?
Wo im Internet haben sie ihre Personalien angegeben?
Wer aus ihrem Bekanntenkreis könnte ihnen etwas "an das Zeug flicken" wollen? Hierbei aber Vorsicht! Es geht darum, dass sie kritisch prüfen, ob es in ihrem Bekanntenkreis ungewöhnlichen Stress gibt. Kommen sie dabei aber bitte nicht auf die Idee, wild zu spekulieren oder gar "aus dem Bauch heraus" irgend jemand ohne richtigen Grund zu verdächtigen.

Ich hoffe, ihnen etwas geholfen zu haben!

Grüße vom CyberFahnder

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeggyM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber CyberFahnder,
allerbesten Dank für Ihre Antwort.
Ich werde auf jeden Fall zur Polizei gehen, um die Sache zu klären! Der "Anzeiger" hatte vor WOchen schon mal bei uns (meinem Freund) angerufen und auf unmögliche Art und Weise uns mit seinem Anliegen quasi belästigt. Wir haben ihm dargelegt, dass wir nicht über Ebay handeln und damit Schluß. Meine Adresse bzw. TelefonNr. hat er aus dem Telefonbuch gegriffen.
Jetzt liegt nach dem Telefonat eine Anzeige gegen mich vor. Ich bin schon empört und fühle mich genötigt, erpresst, belästigt (mit Abstand betrachtet vielleicht übertrieben..)..ich bin einfach genervt von so Typen, die auf rechthaberische Weise zu ihrem Gunsten das "erstbeste Ding" knallhart durchziehen (i.d. Falle Anzeige). Für mich scheint es nicht so, dass er meine vollständige Adresse von Ebay hat. Dort gab es eine Übereinstimmung mit meinem Namen, weiteres hat er mit dem Telefonbuch festgelegt (nämlich mich als Beschuldigten).
Wie kann man gegen sowas vorgehen? Wie im wilden Westen.
Na, ich bin auf jeden Fall gespannt, was bei Polizei gegen mich vorliegt. Einfach aus der Luft gegriffen. Lächerlich!

Nochmals VIELEN DANK!
Liebe Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...hier geht es doch eigentlich darum bei Betrug:

a) Ware geliefert und kein Geld erhalten

b) Geld überwiesen, keine Ware geliefert

zu a) unwahrscheinlich, da meist Vorkasse
verlangt wird

zu b) Vorkasse geleistet (vom Anzeigenden)
auf welches Konto ??? Und da hätten
wir den vermutl. Nutznießer, auch
wenn der Name vom Kontoinhaber
in der Überweisung abweicht.
Wer ist Kontoinhaber. Diese Frage
stellt sich auch die Polizei.

Sollte es Dein Konto sein, hätte es Dir auffallen müssen, denke ich. Weiterhin müßtest Du Dir die Frage stellen, wer hat
Zugang zu meinem Konto.

Die Sache ist letztlich zu klären.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
afu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir der gleiche Fall (Warenbetrugsvorwurf, aber gar kein ebay-Konto vorhanden): Sollte man vor dem Vorladungstermin bei der Polizei einen Anwalt aufsuchen bzw. diesen gleich mitnehmen?

Besten Dank schon mal!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Da besteht eigentlich keinerlei Grund zur Aufregung, auch nicht gegen den Anzeigenden. In beiden Fällen scheint es doch so zu sein, daß jemand bei Ebay betrogen worden ist, und zwar durch eine Person, die dort mit falschen Personalien auftritt. Wenn man selber bei Ebay nicht angemeldet ist, und das muß man ja wohl wissen, würde ich auf jeden Fall zur Polizei gehen und das im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung mitteilen. Mehr gibt es da ja dann wohl auch nicht zu sagen. Und dafür braucht man auch keinen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

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