Anzeige wegen Erstellung eines fremden Datingprofils

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Erstellung eines fremden Datingprofils

Moin moin,

es geht darum, dass meine Schwester vom einen Ex angezeigt wurde, da dieser behauptet, sie hätte mit seinen Fotos und seinem Namen ein Profil in einer DatingApp erstellt.

Meine Schwester war dies aber nicht. Sie hatte nie Fotos von ihm auf dem Handy, da sie lediglich eine Affäre hatten. Angeblich stammen die Fotos von Facebook. Also könnte doch jeder diese auch verwenden. Warum er gerade meine Schwester deswegen anzeigt, weiß ich nicht. Dabei hat er selbst bei der Polizei zugegeben, dass er es nur vermutet und nicht sicher weiß.

Man muss dazu sagen, dass der Typ kein Kind von Traurigkeit ist. Er hatte neben meiner Schwester eine feste Freundin und war vorher bereits in einer DatingApp angemeldet. Dies hat sie auch schriftlich, da er mit ihr mal darüber geschrieben hat.

Das Profil wurde angeblich auch wieder gelöscht. Ich frage mich jetzt, inwieweit wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten oder ermitteln? Wie will er ihr das Nachweisen? Ich denke, er hat das Profil selbst erstellt, um meine Schwester dies anzuhängen, da sie damals seine Affäre hat auffliegen lassen.
Außerdem wird ihr ja nur vorgeworfen das Profil erstellt zu haben. Es gibt keinerlei Hinweise, dass er dadurch irgendeinen Schaden erlitten hat, also bzgl. Geld und Rufschädigung etc.

Inwiefern kann dieser Typ hier direkt 1 Person anzeigen? Ist dies rechtens? Oder kann meine Schwester eine Gegenanzeige machen wegen falschen Anschuldigungen?

-- Editiert von Moderator am 28.12.2017 19:11

-- Thema wurde verschoben am 28.12.2017 19:11

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich frage mich jetzt, inwieweit wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten oder ermitteln? Sicher - die Veröffentlichung fremder Fotos ist strafbar.
Wie will er ihr das Nachweisen? Wieso er? Das Nachweisen ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Läßt sich kein Täter ermitteln, wird das Verfahren eingestellt.
Inwiefern kann dieser Typ hier direkt 1 Person anzeigen? Ist dies rechtens? Er hat ja offenbar eine Straftat angezeigt und dazu erwähnt, wer vermutlich ein Motiv hätte. Das darf er natürlich.
Oder kann meine Schwester eine Gegenanzeige machen wegen falschen Anschuldigungen? Nö (siehe letzte Antwort). Abgesehen davon: Woher weiß die Schwester eigentlich von der Existenz der Anzeige?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil meine Schwester heute einen Anruf von dem Polizisten, der in dieser Angelegenheit ermittelt, angerufen wurde.
Sie hat einen Termin zur Aussage gemacht.
Man muss dazu sagen, dass der Ex sie vorher bereits wegen etwas anderen angezeigt hat, die Anzeige aber fallen gelassen wurde und da der selbe Polizist sich diesmal auch wieder darum kümmert und die Vorgeschichte kennt, hat er ihr auch gesagt, dass er keine Chance für ihn sieht, da es überhaupt nicht ersichtlich ist, wer dieses Profil erstellt hat. Die Fotos stammen wie gesagt von Facebook, waren also bereits öffentlich zugänglich für alle. Es könnte also jeder gemacht haben und da der typ erweislich mehrere Frauen mit seiner Liebe beglückt, verstehe ich nicht, warum gerade sie.

Und wie gesagt, das Profil ist anscheinend gelöscht. Wie kann man dann beweisen , wer es war. Weil ich denke wirklich er war es selbst.

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#3
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es eigentlich nicht normal, dass man erfährt , wenn man angezeigt wird?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ist es eigentlich nicht normal, dass man erfährt , wenn man angezeigt wird?

Ja, warum nicht?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja denke ich ja auch. Aber muemmel hatte so überrascht nachgefragt.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ja denke ich ja auch. Aber muemmel hatte so überrascht nachgefragt.


Man erfährt nicht von der Anzeige, sondern vom Ermittlungsverfahren. Muemmel hat überrascht nachgefragt, weil es in der Ausgangsfrage so aussah, als sei noch gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das stellt sich aber nach Antwort#2 anders dar.

Je nachdem, wie lange es her ist, dass das Datingprofil erstellt wurde, ist es aber durchaus denkbar, dass die Polizei über die IP-Adresse herausfindet, wer das Profil erstellt hat. Sollte der Ex das selbst gewesen sein, so kommt auf ihn ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat zu.

-- Editiert von hh am 28.12.2017 23:55

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#7
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das Profil besteht ja laut Polizei nicht mehr. Das heißt sie können nicht mehr darauf zugreifen.
Aber vllt ist das auch eine Frage für einen IT Experten.

Mich würde noch viel mehr interessieren (auch weil ich Jura studiere) inwiefern macht sich die Polizei die Mühe den Ersteller herauszufinden, da ja keine schwerwiegende Straftat vorliegt, denn der Typ hat weder einen finanziellen noch einen rufschädigenden Schaden davon getragen. Außerdem besteht dieses angebliche Profil nicht mehr. Laut meinem Stand ist Identitätsdiebstahl keine Straftat solange keine schwerwiegende Straftat damit begonnen wurde. Oder sehe ich das falsch?
Nicht das ich es gut finde, Profile in fremden Namen zu erstellen, auf gar keinen Fall. Dies interessiert mich jetzt nur aus ausbildungstechnischen Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lavida123):
Aber das Profil besteht ja laut Polizei nicht mehr. Das heißt sie können nicht mehr darauf zugreifen.

Es reicht, wenn der Anbieter das kann.



Zitat (von Lavida123):
Laut meinem Stand ist Identitätsdiebstahl keine Straftat solange keine schwerwiegende Straftat damit begonnen wurde. Oder sehe ich das falsch?

Ja, das sieht man falsch.



Zitat (von Lavida123):
Mich würde noch viel mehr interessieren (auch weil ich Jura studiere) inwiefern macht sich die Polizei die Mühe den Ersteller herauszufinden, da ja keine schwerwiegende Straftat vorliegt,


Kommt auf die Auslastung an.
Und es muss immer auch eine gewisse Anzahl an "Kleinkram" bearbeitet werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Die Mühe, die Schwester für eine Aussage zu laden, hat man sich jedenfalls gemacht.
Warum sollte man nicht herausfinden können, welche IP hinter einem bestimmten Profil steckt? Der Betreiber der App wird das schon noch haben.

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#10
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT WEGEN URHEBERRECHTSVERLETZUNG]

 
1. hat durch die Erstellung kein Betrug stattgefunden.

2. denke ich auch, dass die Daten nur schwer herausgegeben werden.

3. hat bereits der Polizist gesagt, dass es keinen Beweis gibt, wer das Profil erstellt hat und das Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt wird.

4. kennt der Polizist die Vorgeschichte und meinte er wird seinen Kommentar dazu schreiben.

Wie viel Gewicht hat dies alles?

Ich glaube meiner Schwester, sie hat es nicht erstellt, dennoch ist sie total fertig, da sie wiederholt als Kriminell dargestellt wurde.

-- Editiert von Moderator am 29.12.2017 11:44

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lavida123):
1. hat durch die Erstellung kein Betrug stattgefunden.

Und? Das StGB enthält durchaus nicht nur Betrug.



Zitat (von Lavida123):
2. denke ich auch, dass die Daten nur schwer herausgegeben werden.

Die sind durchaus kooperativ wenn der Staatsanwalt entsprechend anklopft. Insbesondere im letzen Jahr hat sich das Verhalten gebessert.



Zitat (von Lavida123):
3. hat bereits der Polizist gesagt, dass es keinen Beweis gibt, wer das Profil erstellt hat und das Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt wird.

Mag sein oder auch nicht. Entscheiden tut er das jedenfalls nicht.



Im übrigen: findet man es nicht bedenklich als Jurastudent eine strafrechtlich relevante Urheberechtsverletzung zu begehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

1. hat durch die Erstellung kein Betrug stattgefunden. Nö, aber ein (strafbarer) Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

2. denke ich auch, dass die Daten nur schwer herausgegeben werden. Ein sonderbares Argument - die Schwester ist doch unschuldig. Da könnte ihr völlig egal sein, ob die Daten herausgegeben werden.

3. hat bereits der Polizist gesagt, dass es keinen Beweis gibt, wer das Profil erstellt hat und das Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt wird. Was der so alles erzählt, während er eigentlich bloß einen Termin vereinbaren wollte... Und auch da wieder die Frage: Die Schwester sollte doch hoffen, es wäre zu ermitteln, wer das Profil erstellt hat. Irgendwie scheint sie aber auf das Gegenteil zu hoffen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen: findet man es nicht bedenklich als Jurastudent eine strafrechtlich relevante Urheberechtsverletzung zu begehen?


Wenn Sie aufmerksam gelesen haben, wüssten Sie, dass es nicht um mich geht, sondern um meine Schwester, die keine Jurastudentin ist und auch nichts gemacht hat. Aber schön wie hier alles verdreht wird, führt nur nicht zur Beantwortung meiner Frage.


Zitat (von muemmel):
Was der so alles erzählt, während er eigentlich bloß einen Termin vereinbaren wollte... Und auch da wieder die Frage: Die Schwester sollte doch hoffen, es wäre zu ermitteln, wer das Profil erstellt hat. Irgendwie scheint sie aber auf das Gegenteil zu hoffen.


Er hat angerufen, um ihr von der Anzeige zu berichten und wenn sie möchte, darf sie kommen, sie muss aber nicht. Zusätzlich hat er sie daraufhin gewiesen, dass sie auch Rechte hat und sich wehren darf, da er wie bereits erwähnt, die ganze Vorgeschichte ja bereits kennt. Und meine Schwester geht hin weil sie nichts gemacht hat und die Wahrheit sagen möchte.

Die Frage, ob und inwiefern versucht wird den Ersteller zu finden, interessiert insbesondere mich, da ich sonst mehrfach auch schon gelesen habe, dass man sich bei solch kleinen Delikten nicht die Mühe macht. Vor allem nicht, wenn das Profil bereits geschlöcht wurde, wenn es noch bestehen würde, wäre dies wieder was anderes.
Und ich betone erneut, dass heißt nicht, dass ich solch ein Verhalten gut finde oder dass ich nicht möchte, dass man es versucht, hersuszufinden wer dies gemacht hat. Bevor hier wieder alles verdreht wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Mag sein oder auch nicht. Entscheiden tut er das jedenfalls nicht.


Aber er gibt auch seine Meinung zu dem Fall ab und ich denke nicht, dass der Staatsanwalt, diese gänzlich außer Acht lässt.

-- Editiert von Lavida123 am 29.12.2017 05:25

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lavida123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von Lavida123 am 29.12.2017 05:23

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Die Frage, ob und inwiefern versucht wird den Ersteller zu finden, interessiert insbesondere mich, da ich sonst mehrfach auch schon gelesen habe, dass man sich bei solch kleinen Delikten nicht die Mühe macht. Vor allem nicht, wenn das Profil bereits geschlöcht wurde, wenn es noch bestehen würde, wäre dies wieder was anderes.

Doch, die Mühe macht man sich schon. Denn die Mühe ist nicht sonderlich groß, meist nur eine Email oder ein Fax des Staatsanwalts. Ob die Mühe dann auch erfolgreich ist, bzw. man sich noch weitere Mühen macht, wenn die Email bzw. das Fax uneantwortet bleibt, das steht auf einem anderen Blatt. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft möchten sich nicht vorwerfen lassen, nichts gemacht zu haben - deshalb werden Ermittlungsmaßnahmen, die wenig Arbeit verursachen und wenig kosten auch bei Bagatellen gemacht. Und eine Anfrage per Mail/Fax beim Datingportal gehört dazu.
Was hier viel eher ein Faktor für eine Einstellung wäre, ist der Hintergrund der Angelegenheit. Es geht ja offenbar um eine Art Rosenkrieg zwischen einem ehemaligen Paar. Und die Bereitschaft von Polizei / Staatsanwaltschaft, sich in Beziehungsstreitigkeiten hineinziehen zu lassen, ist - sagen wir mal - gering.

Ansonsten wurde ja schon festgestellt, dass Identitätsdiebstahl an und für sich nicht strafbar ist, sondern erst, wenn damit weitere Taten begangen werden, z.B. Betrug. Ein Betrug liegt hier nicht vor, aber durch die Verwendung der fremden Bilder ein Verstoß gegen das KunstUrhG. Hätte de/dier Ersteller/in des Profils die Bilder weggelassen, hätte er/sie jetzt keine Sorgen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lavida123):
Wenn Sie aufmerksam gelesen haben, wüssten Sie, dass es nicht um mich geht, sondern um meine Schwester, die keine Jurastudentin ist und auch nichts gemacht hat. Aber schön wie hier alles verdreht wird, führt nur nicht zur Beantwortung meiner Frage.

Ich meinte das, was der Admin inzwischen gelöscht hat ... hat wohl kaum die Schwester verfasst, oder?

Bedauerlich wenn ein Jurastudent fremde Texte kopiert, als seine eignen ausgibt und das noch nicht einmal merkt.
Dabei sollte das doch eigentlich seit Guttenberg auch den Nicht-Juristen bekannt sein ...


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