Hallo,
ich brauche Eure Hilfe bei folgendem Fall:
A ist beim Heimfahren von einer Party in das Auto von B gefahren und hat dabei einen Schaden hinterlassen. A hat sich daraufhin vom Unfallort entfernt. B hat am nächsten Tag Anzeige erstattet. Da sich A und B kennen und A am nächsten Tag davon erzählt hat, möchte B nun die Anzeige zurückziehen. Meine Frage ist nun, ob dies möglich ist?
Vielen Dank für eine Antwort!
Chris
Anzeige wegen Fahrerflucht zurückziehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, daß ist nicht möglich. § 142 StGB
ist ein Offizialdelikt und wird unabhängig vom Willen des Geschädigten verfolgt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Vielen Dank für Ihre Antwort. Müsste B der Polizei mitteilen, dass A der Täter ist? Was ist wenn diese sich bereits außergerichtlich geeinigt haben und A für den Schaden aufkommt. Hätte A trotzdem mit einer Strafe seitens der Staatsanwaltschaft etc. zu rechnen?
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Nein, B muß es der Polizei nicht mitteilen.
Schadenswiedergutmachung schliesst eine Strafe für die Straftat dennoch nicht aus.
Dazu mein 'beliebtes' Bankraub-Beispiel :
Wenn Sie eine Bank überfallen nützt es auch nichts, daß Sie das Geld zurückgeben, wenn man Ihnen auf der Spur ist. Die Strafe für den Raub kommt trotzdem.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo
und noch einmal vielen Dank
Es reicht also wenn B einfach der Polizei mitteilt, dass der Schaden bezahlt wurde. Was ist, wenn nun der Staatsanwalt ermittelt. Könnte es sein dass B als Zeuge den Namen nennen muss?
Könnte A noch irgendwie da ungestraft davonkommen?
Wenn B mitteilt, daß der Schaden bezahlt ist, kann es natürl. sein, daß er als Zeuge aussagen muß, wenn A als Beschuldiger ermittelt wird. Auch geht er am Rande einer Strafbarkeit wegen Strafvereitelung 'spazieren'.
Nur wenn er sich gar nicht (mehr) bei der Polizei melden würde, wäre das nicht so, da es sich dann um ein reines 'Unterlassen' handeln würde. Und Strafvereitelung durch Unterlassen ist in diesem Fall nicht strafbar.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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