Anzeige wegen Falschaussage - zu Unrecht!

19. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ovi123
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Falschaussage - zu Unrecht!

Hallo zusammen,

in unserer Familie hat sich im letzten Jahr sehr viel abgespielt und nun stehen wir vor ziemlich großen Problemen.
Ich erzähle kurz die Geschichte (so wie ich sie gehört und gesehen habe):

Meine Schwester und ihr Freund (beide 20 Jahre alt) waren auf einer Jugendheimparty zum Abschied von einer Freundin. Auf der Party waren auch eine Gruppe junger Burschen, die sie nicht gekannt haben. Plötzlich an dem Abend kam einer dieser Burschen mit einem verbeulten Nummernschild in den Partyraum und beschuldigte den Freund meiner Schwester, dies angerichtet zu haben. Außerdem forderte er ihn auf mit hinaus zu kommen. Nach ein paar Minuten draußen kam ein Mädchen völlig aufgelöst herein und schrie meine Schwester an "Deinen Freund haben sie, komm raus!". Danach wurde mir von einer wilden Prügelei geschildert, bei der der Freund meiner Schwester arg zugerichtet wurde. Er hatte danach zwei ausgeschlagene Zähne, diverse Prellungen, blaue Flecken und Schürfwunden, außerdem hat er sich vor Todesangst in die Hose gemacht. Meine Schwester hatte einen ganzen Fuß in grün und blau. Fotos davon liegen auf, danach ist meine Mutter mit den beiden sofort ins Krankenhaus gefahren. Die zuständige Polizeidienststelle konnte an dem gleichen Abend nicht mehr ins Jugendheim fahren, da die zwei Polizisten im Dienst anderswo im Einsatz waren. Es wurden am gleichen Tag (noch in der Nacht am Polizeirevier) Aussagen gemacht und Fotos geschossen. Der Freund meiner Schwester erhob Anzeige gegen einen der Gruppe (der ihm den Zahn ausgeschlagen hat) und konnte durch die Einladungsliste auf Facebook auch alle Beteiligten identifizieren.
Das Verfahren gegen die Beteiligten wurde eingestellt.
Dafür bekam der Freund meiner Schwester eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung von der Gegenseite aufgebrummt - und zwar von mehreren aus der Gruppe, die eine aufgeschlagene Lippe hatten.
Vor Gericht waren plötzlich wichtige Beweise verschwunden (Fotos der Polizei) und meine Schwester die einzige Zeugin, da sich die anderen Partygäste nicht zu der Sache äußern wollten und meine Mutter als Zeugin für die Verletzungen nicht zugelassen war. Die Gegenseite hatte dafür umso mehr Zeugen - Leute, die gar nicht auf der Party waren.
Der Freund meiner Schwester wurde zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe war der Staatsanwältin allerdings zu milde und so rollt sie das Verfahren noch einmal auf. Bisher hat die neue Gerichtsverhandlung noch nicht stattgefunden.
Dafür hat meine Schwester nun von der örtlichen Polizei erfahren, dass sie eine Anzeige wegen Falschaussage von der Staatsanwaltschaft bekommen hat und zu ihnen aufs Revier kommen muss.

Jetzt ist die Frage - wie sollen wir vorgehen? Einen neuen Anwalt haben wir bereits kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten. Was kann denn nun im schlimmsten Fall passieren? Und vor allem: können wir überhaupt noch irgendwie beweisen, dass das verdammt nochmal keine Falschaussage war und hier einfach nur alles komplett schief läuft?!

Danke und verzweifelte Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Vor Gericht waren plötzlich wichtige Beweise verschwunden (Fotos der Polizei) und meine Schwester die einzige Zeugin, da sich die anderen Partygäste nicht zu der Sache äußern wollten und meine Mutter als Zeugin für die Verletzungen nicht zugelassen war. Sorry, aber das ist total unglaubwürdig. Ob die sich äußern wollen oder nicht, spielt vor Gericht überhaupt keine Rolle. Und daß die Mutter nicht "zugelassen" war, ist ebenso unmöglich.
und zu ihnen aufs Revier kommen muss. Nö ,muß sie nicht.
Was kann denn nun im schlimmsten Fall passieren? 5 Jahre Haft. Natürlich wird es die nicht geben, aber komischerweise fragt hier ja selten jemand nach einer realistischen Prognose, immer bloß nach dem "schlimmsten Fall"...

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Die Gegenseite hatte dafür umso mehr Zeugen - Leute, die gar nicht auf der Party waren. Und der Anwalt hat so gar nichts unternommen? Es ist schwer, ein Geschehen zu schildern, welches man nicht gesehen hat - da hätte er die Zeugen ja in der Luft zerreißen können... Kurzum - das ist alles arg unglaubwürdig.

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#3
 Von 
Ovi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, toll, ich finde das auch komplett unglaubwürdig. Ich weiß, dass es wohl das Foto noch gab - das wurde aber anscheinend 100fach kopiert in schwarz-weiß und man hat einfach nichts mehr darauf erkennen können. Original gabs nicht mehr. In Zeiten von digitalen Fotoapparaten! Also für mich ist es "verschwunden worden".
Natürlich spielt das eine Rolle. Die Damen und Herren haben behauptet nichts, aber auch gar nichts von der Auseinandersetzung mitbekommen zu haben und daher auch nichts sagen können. Also haben sie die Aussage verweigert. So jetzt habe ich mich hoffentlich besser ausgedrückt.
Die Mutter wurde gar nicht geladen, mit der Begründung, dass sie nichts zum Verfahren beitragen könne.
Was wäre denn realistisch? Der schlimmste Fall ist ja für uns sowieso schon eingetreten...

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Was wäre denn realistisch? Der schlimmste Fall ist ja für uns sowieso schon eingetreten... Die Schwester hat keine Vorstrafen? Nun, die Mindeststrafe liegt bei 3 Monaten, worüber man mangels Geständnis vermutlich hinausgehen würde. Insofern wären es so 4 oder 5 Monate Haft, die gemäß § 47 StGB dann durch 120 bis 150 Tagessätze Geldstrafe zu ersetzen wären.
Warum hat der Anwalt sich nicht all die falschen Zeugen vorgenommen? Könnten Sie das gelegentlich noch beantworten?

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#5
 Von 
Ovi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt hatte sich anscheinend sehr gut vorbereitet. Er hat sogar ausgerechnet wie die Stellung des Mondes zu der "Tatzeit" war und dass man dort vor Ort ohne Licht überhaupt nicht erkennen hätte können, wer das Auto ruiniert hat (denn das war ja der Ausgangspunkt). Aber im Verfahren-hat meine Schwester berichet- ist er eingeknickt wie eine dürre Blume, weil er nicht zu Wort kam. Er hat dann auch vorbereitetes Material gar nicht zur Sprache gebracht, was meine Schwester natürlich geärgert hat.
Es ist echt schwer, das alles zu verstehen. Ich war nicht dabei, aber natürlich glaube ich den beiden - schließlich habe ich die Fotos gesehen und die Verletzungen! Das kann man doch nicht einfach übersehen.

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#6
 Von 
Ovi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

Warum hat der Anwalt sich nicht all die falschen Zeugen vorgenommen? Könnten Sie das gelegentlich noch beantworten?


Was ich erzählt bekommen habe ist, dass die Zeugen alle genau dasselbe berichtet haben. Ein wenig abgewandelt, aber dasselbe. Und die Polizei war ja am selben Abend nicht mehr vor Ort zwecks Personalien usw. Also kann niemand beweisen, wer dort war. Facebook gilt nicht.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Nachtrag: Da der Freund der Schwester nicht rechtskräftig verurteilt ist, kann man das alles ja - ggf. mit einem neuen Anwalt - noch richtig stellen. Denn in der Berufung gibt es am Landgericht eine neue Beweisaufnahme.

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#8
 Von 
Ovi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nachtrag: Da der Freund der Schwester nicht rechtskräftig verurteilt ist, kann man das alles ja - ggf. mit einem neuen Anwalt - noch richtig stellen. Denn in der Berufung gibt es am Landgericht eine neue Beweisaufnahme.


Das habe ich ihnen auch geraten! Die Frage ist nur, welcher 20-jähriger sich diverse Gerichtsverhandlungen leisten kann, wenn man nicht einmal sicher sein kann, dass man irgendwann gewinnt. Ich weiß, dass die Gegenseite wohl sowohl mit Polizei als auch mit irgendjemandem im Gericht in einem sehr guten Bekanntenverhältnis steht. Aber ich will einfach nicht glauben, dass so etwas bei uns möglich ist!

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ich weiß, dass die Gegenseite wohl sowohl mit Polizei als auch mit irgendjemandem im Gericht in einem sehr guten Bekanntenverhältnis steht. Na ja - mit so Verschwörungstheorien macht man sich hier nicht eben beliebt. By the way ist das Landgericht ja ein anderes Gericht - hat die Gegenseite da auch wieder so tolle Kontakte? Und was die Verhandlung Nr. 1 anbelangt: Es ist ausgesprochen schwierig, eine "korrekte" Falschaussage zu machen. Insofern ist es recht schwer zu glauben, daß x Leute eine Falschaussage machen und der Anwalt so gar nichts tun konnte.

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#10
 Von 
Ovi123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich weiß, dass die Gegenseite wohl sowohl mit Polizei als auch mit irgendjemandem im Gericht in einem sehr guten Bekanntenverhältnis steht. Na ja - mit so Verschwörungstheorien macht man sich hier nicht eben beliebt.

Nur ein Zweifel, ich glaube nicht daran.
Zitat (von muemmel):
By the way ist das Landgericht ja ein anderes Gericht - hat die Gegenseite da auch wieder so tolle Kontakte? Und was die Verhandlung Nr. 1 anbelangt: Es ist ausgesprochen schwierig, eine "korrekte" Falschaussage zu machen. Insofern ist es recht schwer zu glauben, daß x Leute eine Falschaussage machen und der Anwalt so gar nichts tun konnte.

Das heißt ja nicht, dass er nichts gemacht hat. Aber anscheinend zu wenig - sonst wäre der Freund meiner Schwester nicht verurteilt worden.
So viel ich weiß, muss er zur nächsten Instanz alleine kommen. Also keine Zeugen, nichts mehr. Neuerungsverbot oder wie heißt das? Und freigesprochen kann er ja sowieso nicht mehr werden, wenn im vorherigen Verfahren ein Urteil gesprochen wurde. Oder lieg ich falsch?

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

So viel ich weiß, muss er zur nächsten Instanz alleine kommen. Also keine Zeugen, nichts mehr. Neuerungsverbot oder wie heißt das? Völliger Unfug - es erfolgt eine neue Beweisaufnahme.
Und freigesprochen kann er ja sowieso nicht mehr werden, wenn im vorherigen Verfahren ein Urteil gesprochen wurde. Oder lieg ich falsch? Na sicher liegen Sie da falsch.

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Die Damen und Herren haben behauptet nichts, aber auch gar nichts von der Auseinandersetzung mitbekommen zu haben und daher auch nichts sagen können. Also haben sie die Aussage verweigert. So jetzt habe ich mich hoffentlich besser ausgedrückt


Nicht wirklich, da sie eben nicht die Aussage verweigert haben, sondern ausgesagt haben, nichts gesehen zu haben. :) was rechtlich ein Riesen-Unterschied ist. Aber wir wissen natürlich, was Sie meinen.

Die Mutter wurde nicht gehört, weil dass was Sie hätte aussagen können vermutlich als wahr unterstellt wurde, also dass der Freund Verletztungen hatte. Woher er die hatte hätte die Mutter aber ohnehin nicht sagen können, oder ob sie ihm ggf. in Notwehr zugefügt wurden.

Was die Bilder angeht: Selbst wenn es die nicht mehr gibt, muß es ja Arztberichte geben.

Zitat:
So viel ich weiß, muss er zur nächsten Instanz alleine kommen. Also keine Zeugen, nichts mehr. Neuerungsverbot oder wie heißt das? Und freigesprochen kann er ja sowieso nicht mehr werden, wenn im vorherigen Verfahren ein Urteil gesprochen wurde. Oder lieg ich falsch?


Das kommt drauf an, wer genau welche Art der Berufung eingelegt hat. Das oben beschriebene träfe zu, wenn nur die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. In dem Fall wäre es eine Strafmaßberufung der StA, weil sie ihr erstes Ziel, einen Schuldspruch, bereits erreicht hat. Es wäre natürl. mega-dusselig von der Angeklagtenseite, wenn sie nicht ebenfalls Berufung eingelegt hätte um sich die Chance auf einen Freispruch oder ein geringeres Strafmaß offenzuhalten. Und so dumm ist kein(!) Anwalt. Wenn es nicht getan wurde, gab es Gründe dafür.

Neuerungsverbot ist übrigens ein Begriff aus dem österreichischen Zivilrecht. Wir reden hier aber schon über einen Fall aus Deutschland, oder ???

Zitat:
aber natürlich glaube ich den beiden -


Das ehrt Sie. Aber lassen Sie sich bitte eines von mir sagen: Ich arbeite seit vielen, vielen Jahren im Bereich des Strafrechts. Mit Beschuldigten, Angeklagten und auch deren Angehörigen. Sie glauben nicht, wie oft Angeklagte ihren Angehörigen irgendeinen Mist erzählen, der weit von der Wirklichkeit entfernt ist. Dahinter steckt nicht unbedingt böser Wille, sondern oft auch Scham und oft genug ist es auch so, dass sie Leute sich die Sachen selbst schön reden und einfach verdrängen, was wirklich war. Möglicherweise hat auch der Freund der Schwester die Schlägerei angefangen (unabhängig davon, ob er das mit dem Kennzeichen war, oder nicht) und dann halt den Kürzeren gezogen. Das wäre rechtlich eine völlig andere Ausgangslage.

Ist er eigentl. nach Jugend- oder Erwachsenenrecht verurteilt worden?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Unabhängig davon sollte noch mal allgemein festgestellt werden:
Für einen Staatsanwalt muß schon wesentlich mehr passiert sein als "die einen sagen so, die anderen so", damit er wegen Falschaussage anklagt.
Ansonsten wäre nach jedem Zivilprozeß die unterliegende Partei oder nach jedem Strafprozeß die Entlastungszeugen des Verurteilten oder die Belastungszeugen gegen den Freigesprochenen "dran".
Es müßte also schon sehr viel für eine klare Falschaussage sprechen, nicht bloß "die Zeugen der Gegenseite sagen was anderes als meine, und das waren mehr".

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