Anzeige wegen Körperverletzung, habe ich selber Konsequenzen zu befürchten?

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.09.2018 21:00:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung, habe ich selber Konsequenzen zu befürchten?

Mein Exfreund ist mir fremd gegangen. Dabei hat er mir leider ein Geschenk hinterlassen.

Er weigert sich, sich untersuchen zu lassen. Die Ärztin bei der er war meinte das macht keinen Sinn solange er keine Symptome hat.

Daraufhin hat er angefangen mir zu drohen, weil er der Meinung ist ich denke mir das ganze nur aus.

Leider bin ich auf seine Provokationen eingegangen. Daraufhin hat er mich bei Whatsapp blockiert. Ich habe ihm trotzdem immer wieder SMS geschrieben und ihn angerufen, Briefe geschickt und stand vor seiner Haustür. Er will mich nun wegen Stalking anzeigen. Bisher ist nichts passiert.

Ich leide an Depressionen. Nehme noch zusätzlich andere Medikamente ein die auf die Psyche gehen. Leider auch die Tabletten die ich wegen meiner Geschlechtskrankheit nehmen muss. Zusätzlich Schmerztabletten. Ich war auch oft alkoholisiert wenn ich ihm geschrieben habe.

Wenn ich ihn jetzt anzeige, habe ich selber ein Strafverfahren zu befürchten?

Mein Ex hat mir Genital Herpes hinterlassen. Das Problem ist ich kann mich schon vor Jahren angesteckt haben oder den Virus die ganze Zeit schon im mir tragen und er bricht jetzt erst aus. Macht dann eine Untersuchung bei ihm überhaupt Sinn? Ich weiß ja gar nicht ob es von ihm kommt.

Leider weiß ich auch noch nicht genau was ich habe. Die genauen Ergebnisse erfahre ich noch. Am 02.07. habe ich leider erst den nächsten Termin. Soll ich solange warten? Wie schnell wird eine Anzeige bearbeitet?

Mein Ex schläft sich jetzt weiter fröhlich ohne Kondom durch die Gegend, weil er ja gesund ist. Wäre das nicht bereits eine Straftat, weil er um die Erkrankung weiß?

Ich habe mit ihm erst nachdem Test ohne Kondom geschlafen. Aber ich kann ja nicht ahnen das er mir fremd geht.

-- Editiert von Moderator am 26.06.2018 13:20

-- Thema wurde verschoben am 26.06.2018 13:20

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Muschelperle ):
Ich habe mit ihm erst nachdem Test ohne Kondom geschlafen. Aber ich kann ja nicht ahnen das er mir fremd geht.


Sie haben nach ihren Testergebnissen (positiv auf eine übertragbare Geschlechtslrankheit) unverhütenderweise mit ihrem Freund geschlafen?
Daraus wäre in der Tat eine Körperverletzung zu konstruieren.

Zitat (von Muschelperle ):
Aber ich kann ja nicht ahnen das er mir fremd geht.

Das ist sein gutes Recht. Eine moralische Straftat gibt es nicht. Auch wenn ihr Freund der treueste Mensch auf diesem Planeten wäre, gibt es Ihnen nicht das Recht ihn mit einer Krankheit anzustecken.

Zitat (von Muschelperle ):
Mein Ex schläft sich jetzt weiter fröhlich ohne Kondom durch die Gegend, weil er ja gesund ist. Wäre das nicht bereits eine Straftat, weil er um die Erkrankung weiß?


Wenn der Ex in der Tat um eine ansteckende Geschl.Krankheit weiß und eine Ansteckung in Kauf nimmt, wäre auch das eine Körperverletzung.

-- Editiert von Guruhu am 25.06.2018 17:12

-- Editiert von Guruhu am 25.06.2018 17:15

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#2
 Von 
guest-12325.09.2018 21:00:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein wir waren beide gesund bevor wir auf das Kondom verzichteten.

Ich bin krank geworden kurz nachdem er fremd gegangen ist. Ohne Kondom.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Hallo Muschelperle,

Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht so ganz, worauf Sie (in strafrechtlicher oder medizinischer Hinsicht bezogen auf Sie selber) hinaus wollen, wenn Sie darauf hinweisen, dass er "fremd gegangen" ist. Das Risiko, sich mit einer Geschlechtskrankheit zu infizieren, steigt natürlich mit der Zahl der Sexualpartner (und dann natürlich auch für die jeweils anderen Sexualpartner). Aber so wie ich Sie verstehe, scheint gar nicht klar zu sein, wie lange es nun her ist, dass er oder Sie sich infiziert haben. Oder wer sich zuerst infiziert hat. Oder ob Sie sich überhaupt beide infiziert haben. Kann es nicht auch sein, dass das mit dem "Fremdgehen" gar nichts zu tun hat?

Sie wünschen sich offenbar, dass der Exfreund sich medizinisch untersuchen lässt und Ihnen dann das Ergebnis mitgeteilt wird. Sie haben aber nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, so eine Untersuchung bei ihm zu erzwingen; in diesem konkreten Fall sehe ich leider erstmal gar keine Möglichkeit. Und wenn er sich (freiwillig) untersuchen lässt, dann bedeutet das auch noch nicht, dass er Ihnen auch das Ergebnis der Untersuchungs mitteilen muss. Ich gehe aber sowieso davon aus, dass seine Untersuchung allenfalls für ein (von Ihnen anscheinend gewünschtes) Strafverfahren gegen den Exfreund nützlich sein könnte. Was Ihre eigene (medizinische) Behandlung angeht, so würde ich vermuten, dass die Ärtze hierfür auch oder sogar besser) die Befunde heranziehen können, sie sich aus Ihrer eigenen Untersuchung ergeben.

Was das gewünschte Strafverfahren gegen den Exfreund wegen einer Körperverletzung Ihnen gegenüber angeht, bin ich wenig überzeugt. Ich vermute, dass Sie ihm zum Vorwurf machen wollen, dass er Ihnen die Erkrankung (die Sie anscheinend bisher nur bei ihm vermuten) verschwiegen und Sie dann beim (ungeschützten) Geschlechtsverkehr angesteckt hatte. Das setzt aber schon voraus, dass er nicht nur tatsächlich erkrankt war, sondern auch davon und von der Ansteckbarkeit wusste. Das scheint aber jeweils zweifelhaft zu sein, oder?

Dann sprechen Sie davon, dass Sie nach einem Text ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm hatten. Wenn Sie Kenntnis von so einem Test und damit zumindest von dem bestehenden Verdacht einer solchen Erkrankung gehabt haben sollten, dann hätten Sie aber auch Kenntnis von dem Risiko einer Ansteckung gehabt haben müssen. Sollten Sie sich trotz dieser Kenntnis noch auf (ungeschützten) Geschlechtsverkehr mit ihm eingelassen haben, dann ist er für einer tatsächlich erfolgende Ansteckung nicht mehr oder weniger verantwortlich als Sie selber. Das bedeutet: Wenn alle Betiligten die Gefahren kennen, dann kann sich keiner wegen einer Körperverletzung strafbar machen.

Was ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegenüber den anderen Frauen angeht: Auch diese kann er nur begehen, wenn er tatsächlich erkrankt ist und er davon weiß, was aber wieder jeweils zweifelhaft ist, oder? Außerdem wissen wir doch gar nicht mit Sicherheit, ober er nicht doch ein Kondom verwendet. Und wiederum kann er sich nicht strafbar machen, wenn er den anderen Frauen von dem Risiko erzählt haben sollte und diese sich trotz des bekannten Risikos auf (ungeschützten) Geschlechtsverkehr mit ihm einlassen. Außerdem würde ich vermuten, dass die Staatsanwaltschaft mögliche Körperverletzungen zu Lasten der anderen Frauen nur dann verfolgen würde, wenn auch diese anderen Frauen ihn anzeigen.

Auf jeden Fall möchte ich Ihnen dringend raten, nicht diese anderen Frauen zu kontaktieren! Und sehen Sie auch unbedingt davon ab, die Behauptung zu verbreiten, dass er (möglicherweise) mit einer Geschlechtskrankheit infiziert ist. Wenn Sie andere Frauen vor einer Ansteckung schützen wollen, dann ehrt Sie das. Sie sollten sich aber hier zunächst auf Ihre eigene Gesundheit konzentrieren und auch gut aufpassen, dass Sie sich keine rechtlichen Probleme einhandeln.

Sie tuen sich auch einen großen Gefallen damit, wenn Sie weitere Kontaktversuche unterlassen. Nehmen Sie keinen Kontakt mehr zu dem Exfreund oder seiner Ärztin auf. Ansonsten könnte Ihnen das wirklich Ärger wegen Nachstellung ("Stalking") einbringen. Vertrauen Sie lieber weiter auf Ihre eigenen Ärzte.

Wenn Sie jetzt den Kontakt endgültig einstellen, dann sehe ich auch gute Chancen dafür, dass Sie selber hier überhaupt keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.09.2018 21:00:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren beide gesund. Haben uns auf alles testen lassen.

Der Ausbruch der Krankheit erfolgte vor 3 Wochen.

Wenn ich nun eine andere meldepflichtige Erkrankung haben sollte stehen meine Chancen dann besser ihn anzuzeigen?

Ich stand unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss, zudem leide ich an einer psychischen Erkrankung. Hätte ich da nicht die Chance das ich unzurechnungsfähig bin?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nun eine andere meldepflichtige Erkrankung haben sollte stehen meine Chancen dann besser ihn anzuzeigen?
Aber wegen was denn? Wegen Körperverletzung Ihnen gegenüber? Dazu müssten drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Er hat sich nach dem Test irgendwo angesteckt.
2. Sie haben sich von ihm angesteckt.
3. Er muss das gewusst haben (Vorsatz).

Dass er sich bei einer anderen Frau angesteckt hat, ist gut möglich, aber erstmal nur eine Vermutung. Seine Untersuchungsergebnisse bekommen SIe nicht ohne weiteres und eine Zwangsuntersuchung ist kaum vorstellbar. Sowieso würde er dann behaupten, dass er von seiner Erkrankung nichts gewusst hat. Wegen des negativen Tests vorher (der ist schon fast übervorsichtig, nicht jeder macht so einen) dürfte man ihm das dann auch ohne weiteres glauben. Dann fehlte ihm das Wissen von seiner (ansteckenden) Erkrankung und damit der Vorsatz. Eine (vorsätzliche) Körperverletzung scheidet dann aus.

Allein das Wissen (das er Ihnen gegenüber natürlich verheimlich hat), dass er in der Zwischenzeit ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer anderen Frau hatte (wenn es denn überhaupt so was) und er sich dabei ganz theoretisch angesteckt haben könnte, reicht nicht aus, um Vorsatz anzunehmen.

Die Frage, ob er wegen fahrlässiger Körperverletzung (also ohne Vorsatz) strafbar sein könnte, würde ich auch recht deutlich verneinen. Dazu müsste er eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Aber ungeschützter geschlechtsverkehr ohne vorherigen Test auf Geschlechtskrankheiten scheint mir nicht sorgfaltspflichtwidrig zu sein. Ganz einfach, weil es nach der allgemeinen Anschauung so eine Pflicht nicht gibt. Dass Sie beide unter sich verabredet hatten, dass ein Test notwendig sein soll (und natürlich kein Geschlechtsverkehr mit einer anderen Frau erfolgen soll), ändert meines Erachtens nichts an dieser allgemeinen Anschauung, auf die es meines Erachtens hier ankommt.

Und:
Wenn ich Sie dirchtig verstanden habe, ist noch völlig unklar, ob Sie diese Erkrankung auch wirklich von ihm haben (auch wenn das wahrscheinlich sein mag).

Zitat:
Ich stand unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss, zudem leide ich an einer psychischen Erkrankung. Hätte ich da nicht die Chance das ich unzurechnungsfähig bin?
Sie meinen für den Fall, dass man Ihnen nun Nachstellung (Körperverletzung scheidet recht offensichtlich aus) vorwerfen will? DIese Umstände würden dann wohl (zumindest) schuldmindernd und damit auch strafmindernd berücksichtigt werden. Darauf würde ich aber nicht jetzt schon setzen. Ich würde lieber dafür sorgen, dass sich diese Fälle nicht wiederholen. Und dazu würde ich trotz psychischer Probleme und Medikamenten/Alkohol an eine funktionierende Vermeidungsstrategie denken. Wenn Sie für den Fall, dass Sie wirklich angezeigt werden, dann nachweisen können, dass Sie sich Mühe geben und sich bessern wollen, dann ist das in Verbindung mit einer "Entschuldigung" viel wert.

Zu Ihrer Beruhigung: "Nachstellung" (also Stalking) ist kein besonders schwerwiegendes Delikt. Die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren also womöglich selbst dann einfach einstellen, wenn dessen Tatbestand hier wirklich erfüllt sein sollte (das ist leider nicht ganz klar, solange man nicht alle Einzelheiten kennt).

Meiner Meinung nach sollten SIe diese Angelegenheit nicht weiter verfolgen und jeglichen Kontakt zu ihm abbrechen. Dass das schwer sein kann, insbesondere wenn man psychisch angeschlagen ist, glaube ich Ihnen sehr gerne. Aber ich glaube wirklich, dass Sie sich einen großen Gefallen damit tun, wenn Sie sich auf das Überstehen der (körperlichen wie psychischen) Erkrankung konzentrieren und die Sache im Übrigen versuchen zu vergessen.

Ich wünsche Ihnen dabei alles Gute.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Es gibt übrigens auch andere Wege, sich mit Herpes (auch in der Genitalregion) zu infizieren. Da schwankt dann schon die Begründung "andere Frau".

Abgesehen davon können auch Sie sich angesteckt und dann IHN infiziert haben. Ich glaube nicht, daß Sie den Nachweis erbringen können, daß er der "Schuldige" ist.

Ich stimme Zuckerberg auf ganzer Linie zu - Sie werden sich in keiner Weise einen Gefallen tun, wenn Sie verfahren, wie Sie es anscheinend planen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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