Hallo,
ich bin Busfahrer in Norddeutschland und ein jugendlicher Fahrgast beschuldigt mich der Körperverletzung ...bzw. sein Erziehungberechtigter hat Anzeige erstattet.
:Er behauptet ich hätte ihm die Hand weggeschlagen und auf den Fuss getreten.
Dem ist nicht so...es kam zu keinerlei Berührung zwischen mir und dem Fahrgast. Er blockierte die Tür im Fahrzeug in dem er eine Fuss in die Lichtschranken stellte um die Tür aufzuhalten, damit seine Freunde die noch weit weg waren mitfahren konnten. Ich bin zur besagten Tür und habe ihm mitgeteilt das es so nicht geht und schon eine Verkehrsbehinderung (rückwärtiger PKW Stau) vorlag. Als ich an die Tür heantrat kann es sein das sich unsere Füss (Schuhe berührt haben)...mehr aber nicht. Geschlagen habe ich Ihn nicht. Warum auch? Er wurde von mir von der Mitfahrt ausgeschlossen...er befand sich während des ganz Vorfalles ausserhalb des Fahrzeuges. Der Vorfall war gegen 16:00 Uhr....Anzeige erstattete sein Erziehungsberechtigter gegen
19:30 Uhr als erwieder zu Hause war...er war noch im Schwimmbad. Dann gingen sie noch zum Arzt für ein Attest. Lt. Aussage des Polizeibeamten ohne Befund....kann ja auch nicht..es kamm ja auch nicht zur Berührung meinerseits.
Er hat seine Freunde...(KInder) als Zeugen angegeben.....ich stehe leider alleine da. Kann ich mich gleich verbschieden ode rhabe ich eine Chance auf Einstellung des anlaufenden Verfahrens....?....ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflickt geraten und diese Anzeige macht mir Sorgen, weil ich mich nicht wehren kann. Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Anzeige wegen Körperverletzung - Kann ich mich gleich verbschieden oder habe ich eine Chance
9. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 9. August 2009 | 19:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung - Kann ich mich gleich verbschieden oder habe ich eine Chance
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. August 2009 | 01:41
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
Na die "Zeugen" wird man ja vernehmen - und Kinder sind nun wirklich die schlechtesten falschen Zeugen, die es gibt.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
33 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten