Anzeige wegen Körperverletzung und Diebstahl

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519654-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung und Diebstahl

Guten Abend, leider ist mir vor 4 Wochen ein großer Fehler passiert, ich war stark betrunken (2,3 Promille) und kann mich an den gesamten Abend kaum bis gar nicht mehr erinnern. Laut einem kleinen Zeitungsbericht, habe ich einem Herren einen Schlag ins Gesicht verpasst. Zum Glück hat er sich nicht schwerer verletzt und „nur" eine Prellung abbekommen. Außerdem soll ich Ihm eine Uhr entwendet haben, die dann später in meiner Hosentasche gefunden wurde, plus meine eigene Uhr, aus welchen Gründen auch immer. Meine Uhr wurde schließlich als Beweismittel mitgenommen, zum Glück hab ich dafür genügend Beweise und Belege, die eindeutig darauf hinweisen, dass es meine ist. Ich bin nicht weggerannt und habe mich laut Polizei stets kooperativ verhalten. Das alles ereignete sich auf unserer Kerwa, wo absoluter Ausnahmezustand ist, wird sowas berücksichtigt? Ich hatte zuvor nie Vorstrafen. Ich kann mich leider nicht erinnern wieso, warum und weshalb es so eskaliert ist.. den Großteil dieser Infos hab ich von der Polizei bzw. dem Bericht entnommen.

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von fb519654-84 am 10.07.2019 22:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Zum Glück hat er sich nicht schwerer verletzt


"Zum Glück habe ich ihn nicht schwer verletzt"... soll das wohl heißen

Zitat:
Das alles ereignete sich auf unserer Kerwa, wo absoluter Ausnahmezustand ist, wird sowas berücksichtigt?


Nicht wirklich, es sei denn es gehört bei euch irgendwie zum Brauchtum, anderen Leuten ihre Uhren zu klauen und sie nebenbei noch zu verprügeln.

So ne Nummer kann auch schnell als "Raub" gewertet werden, und spätestens dann wird es gar nicht mehr lustig. Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe.

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