Anzeige wegen Körperverletzung | was passiert , brauch ich einen Anwalt?

8. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung | was passiert , brauch ich einen Anwalt?

Hallo,

ich hatte gestern Abend/Nacht eine Auseinandersetzung mit meiner Untermieterin/ Mitbewohnerin die aber schon gekündigt hat, fristgerecht.

Jetzt war es so das ich in einer Bar ein paar Bier trinken war und sie zuhause Wein.
Da wir gerade ziemliche Probleme mit einander haben (welche ich bis heute nicht verstehe), sie auszieht, ich sie gebeten habe mehr Nebenkosten zu zahlen da sich diese im Hauptmietvertrag geändert haben und irgendwie alles schwierig ist.

Kam ich dann gestern nach Hause, ihre Zimmer Türe stand weit offen und ich sagte ihr das ich ganz schön enttäuscht bin etc.
Irgendwann schrieen wir uns an und streiten uns. Sie saß auf der Couch ich stand davor und dann.

Sie erhob ihren rechten Arm wollte aufstehen und ich habe aus Reflex den Arm gehalten und sie wieder auf die Couch geschubst.

Dann schrie sie mich an ich würde sie würgen, ich schüttelte mit dem Kopf ging ein schritt zurück.
Sie ging um den Couchtisch stand vor mir und wir schrieen uns wieder an.

Dann ging sie auf den Flur zur Eingangstür, ich stand am anderen Ende des Flurs und sie sagte ich sollte jetzt gehen sonst würde sie die Polizei rufen.

Darauf hin sagte ich solle sie doch machen und guckte sie fragend an.

Sie ging dann und war weg. Ich ging ins Bett.

Dann am nächsten morgen, rief die Polizei an das meine Mitbewohnerin Anzeige erstattet hätte wegen Körperverletzung ich hätte sie gewürgt.

Kollegen wären gestern Nacht noch bei mir gewesen nur hätte keiner die Türe aufgemacht.
(ich war am schlafen)

Dann kam die Frage ob ich zuhause wäre, da meine Mitbewohnerin ihre Sachen holen wolle und sie würden zwei Kollegen mit schicken und das ich bitte ruhe bewahren solle.

Daraufhin sagte ich nur, dass das kein Problem für mich wäre und das ich auch zu einer Befragung gleich kommen könne. Und das kein Anlass bestände das jemand Angst haben muss.

Darauf antwortet der Polizist, dass ich einschreiben bekommen würde und die Kollegen das dann alles mache und er nur gerade regelt das meine Mitbewohnerin ihre Sachen bekommt.

Sie war gestern Abend bei der Polizei, wo ihr dann aber gesagt wurden ist das sie den nächsten Tag bitte kommen solle wenn sie wieder nüchtern wäre, so der Polizist am Telefon zu mir.

Am ende kam sie mit zwei Freunden um ein Teil ihrer Sachen zu holen und ohne Polizei.

Nur was soll ich denn jetzt machen? Eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung?

Eine Kollegen meinte nur noch ich solle hoffen das sie jetzt nicht Würgemale hätte von jemanden anderen.

Ich stehe da gerade einwenig neben mir und bin Fassungslos.

für hilfreiche Antworten bin ich sehr dank bar

danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nur was soll ich denn jetzt machen?


Erst mal abwarten, was Dir genau vorgeworfen wird von der Polizei

Zitat:
Eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung?


Nein, dazu ist später immer noch Zeit - wenn dann. Das Verfahren würde sowieso erst mal ruhend gestellt, bis das Verfahren gegen Dich abgeschlossen ist.

Zitat:
Eine Kollegen meinte nur noch ich solle hoffen das sie jetzt nicht Würgemale hätte von jemanden anderen.


Naja, wo sollen die herkommen? Hat sie auf dem Weg zur Polizei jemand angesprochen:

Zitat:
"Entschuldigung, würden Sie mich bitte mal kurz aber heftig würgen, damit ich meinem Mitbewohner bei der Polizei falsch verdächtigen kann"


Zitat:
Ich stehe da gerade einwenig neben mir und bin Fassungslos.


Wie gesagt: Ruhe bewahren - Vorladung abwarten.

Zitat:
brauch ich einen Anwalt?


Wenn tatsächlich nicht mehr passiert ist, als Du beschreibst = nein. Bisher jedenfalls nicht.

Falls Du bei Deiner Vernehmung tatsächlich mit Bildern oder Attesten über Verletzungen Deiner Mitbewohnerin konfrontiert werden solltest, solltest Du allerdings keine Angaben zur Sache machen und ggf. dann doch einen Anwalt einschalten, wenn Du tatsächlich nicht der Urheber dieser Verletzungen bist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Eine Kollegen meinte nur noch ich solle hoffen das sie jetzt nicht Würgemale hätte von jemanden anderen.
Naja, wo sollen die herkommen? Hat sie auf dem Weg zur Polizei jemand angesprochen:


Sie hat ja nicht den Abend die Anzeige gemacht sondern heute Vormittag. Gestern Abend wurde es ja nur aufgenommen und sie sollte nüchtern wieder kommen. Und hat dann bei Freunden geschlafen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn tatsächlich nicht mehr passiert ist, als Du beschreibst = nein. Bisher jedenfalls nicht.
Nein ich hab sie nicht gewürkt :(

Falls Du bei Deiner Vernehmung tatsächlich mit Bildern oder Attesten über Verletzungen Deiner Mitbewohnerin konfrontiert werden solltest, solltest Du allerdings keine Angaben zur Sache machen und ggf. dann doch einen Anwalt einschalten, wenn Du tatsächlich nicht der Urheber dieser Verletzungen bist.


Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Erst mal abwarten, was Dir genau vorgeworfen wird von der Polizei


Körperverletzung sagte der Polizist am Telefon

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, Körperverletzung ist ein weiter Begriff. Es kann einfache oder gefährliche Körperverletzung sein. Und innerhalb der beiden Tatbestände gibt es ja auch noch zig Varianten oder "Intensitäten". Hör Dir halt an, was sie zu Ablauf des Abends ausgesagt hat. Dann kann man weitersehen



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.03.2019 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von sonunda):
Und hat dann bei Freunden geschlafen.


Und die Freunde haben sie dann gewürgt !?


Ganz ehrlich, ich könnte mir das zum Jetziegen Zeitpunkt echt vorstellen. Da in den letzten Wochen immer wieder Streit aufkam wegen Miete, und es vllt der Versuch ist schneller aus der Wohnung zu kommen ohne was zu bezahlen. Der Grund warum sie gekündigt hat ist auch nicht richtig ersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Selbst wenn es so wäre, was extrem unwahrscheinlich ist, lässt man die Freunde als Zeugen vernehmen und ihnen die Frage stellen, ob sie sich als "Auftragswürger" betätigt haben. Und allerspätestens bei einer gerichtlichen Vernehmung würden sie sich zieml. doll strafbar machen, wenn sie lügen. Auf Falschaussage stehen min. 3 Monate Freiheitsstrafe.

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