Anzeige wegen Nachstellung - Muss ich meine Unschuld beweisen?

12. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)
Anzeige wegen Nachstellung - Muss ich meine Unschuld beweisen?

Hallo
ich habe einen Brief von der Kripo bekommen. Eine Vorladung zu einer Vernehmung in der ich als Beschuldigter gelte in einer Anzeige wegen Nachstellung .
Ich weis wer mich angezeigt hat....was erwartet mich bei dieser Vernehmung. Muss ich meine Unschlud beweisen ?
Muss der "Anzeiger" meine Schuld beweisen oder kann er einfach so eine Anzeige veranlassen, ohne zu wissen, ob ich wirklich Schuld bin ?
Was passiert bei einer solchen Vernehmung, werden Fingerabdrücke genommen ?
Wie kann ich mich wehren ?
Ich vermute, das es um Telefonterror geht...jedenfalls hat er mich deswegen mal zu Hause abgefangen um mir das vorzuwerfen. Kann ich als beweis meinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen...reicht das ?
Muss der "Anzeiger" seine Anschuldigung beweisen bevor er anzeigt...sodas mir die Beweise dann präsentiert werden ?
Danke für die Antworten...

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Muss ich meine Unschlud beweisen ?


Natürlich nicht. Die Behörden müssten Ihre Schuld beweisen.

quote:
Muss der "Anzeiger" meine Schuld beweisen oder kann er einfach so eine Anzeige veranlassen, ohne zu wissen, ob ich wirklich Schuld bin ?


1. Teil der Frage: Siehe oben. 2. Teil: Ja, er kann zunächst anzeigen, wenn er einen Verdacht hat.

quote:
Was passiert bei einer solchen Vernehmung, werden Fingerabdrücke genommen ?


Das liegt sehr an den konkreten Vorwürfen.

quote:
Wie kann ich mich wehren ?


An Ihrer Stelle würde ich gar nicht hingehen und mir notfalls einen Anwalt nehmen.

quote:
Kann ich als beweis meinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen...reicht das ?


Wohl kaum. Sie könnten ja theoretisch von sonstwo aus angerufen haben.

quote:
Muss der "Anzeiger" seine Anschuldigung beweisen bevor er anzeigt...sodas mir die Beweise dann präsentiert werden ?


Beides nein.





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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antwort...einen Anwalt lässt sich so schnell nicht finden. Der Terimn steht innerhalb von zwei Werktagen...Freitag nachmittag kam der Brief und Dienstag früh ist der Termin. Worum es konkret geht weiß ich nicht.
Ich hab emich umgehört und erfahren das der Mensch der die Anzeige veranlasst hat mit Anrufen geqält wird ausserdem sollen auch Briefe bei ihm angekommen sein. Die Anrufe kann ich nur mit meinen Vebindungsnachweis wiederlegen...aber was passiert mit den Briefen ?
Ich weiss nicht mal was in den Briefen drin steht....werden mir die Briefe dann gezeigt ? Oder wird man mir Fragen zum Inhalt des Briefes stellen ?
Wir man mich erst vernehmen und dann nochmal einladen wegen der Fingerabdrücke oder wird man das Prozedere gleich von mir verlangen ?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich kann Ihnen nur eins raten: Gehen SIe da keinesfalls ohne Anwalt hin! Sagen Sie ab! Sie dürfen jedenfalls nicht, nur weil der Termin so kurzfristig anliegt, auf einen Anwalt verzichten!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo...heute war der Termin zur Vernehmung bei der Kripo...zwei Stunden hat das gedauert...
Man wirft mir folgendes vor.
Der Benachteiliigte bekommt ständige Anrufe seit März, zu jeder Tageszeit bis zu 5 mal am Tag. Er vermutet, das ich der Anrufer bin.
Dann hat er EINE zufällige Begegnung zur großen Sache gemacht. Ich war an einer Tankstelle in dessen Nähe seine Arbeit ist...dort wurde ich gesehen und nun wird behauptet ich hätte auf ihn gewartet und wäre ihm dann gefolgt.
Desweiteren nannte man mir EIN Datum an dem ich mich an sein Grundstück geschlichen haben soll und in Richtung seiner Wohnung gegukct haben soll.Das hat er sich scheinbar ausgedacht...
Ich kann ihm nicht das Gegenteil beweisen. Ich war wirklich an der Tankstelle aber zum tanken...aber an seinen Grundstück war ich nicht...Einzelverbindungsnachweise vom letzten halben Jahr wollte man nicht haben, weil man ja von überall aus anrufen kann...
Was kommt jetzt auf mich zu ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das klingt in meinen Augen doch sehr nach einer Verfahrenseinstellung, vermutlich nach §170 StPO . Wenn es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, daß SIE hinter den Anrufen stecken, ist die Beweislage doch äußerst dürftig.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Einzelverbindungsnachweise vom letzten halben Jahr wollte man nicht haben, weil man ja von überall aus anrufen kann...


Ach nee?! Wieso bitten Sie hier eigentlich um Rat, wenn Sie entweder die Antworten nicht lesen oder sowieso alles besser wissen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Ach nee?! Wieso bitten Sie hier eigentlich um Rat, wenn Sie entweder die Antworten nicht lesen oder sowieso alles besser wissen?

Entschuldigung....ja ich hatte um rat gefragt. Ich hatte bei der Vernehmung lediglich versucht meine Unschuld zu beweisen,was mich ja nicht zu einem schlechten Menschen macht...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, angenommen das Verfahren würde tatsächlich eingestellt werden. Kann ich mich im Nachhinein wehren ? Kann ich begründet auf die Anzeige den Anzeiger wegen Verleumndung oder wegen falschen Verdachts anzeigen und mich auf diese Sache berufen ? Wäre das aussichtsreich ?

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, das wäre nicht aussichtsreich. Der einzige Tatbestand, der in Betracht kommt, ist § 164 StGB . Dies setzt aber voraus, dass der Anzeigeerstatter vorsätzlich und wider besseren Wissens die Anzeige erstattet hat. Das äußern eines bloßen Verdachts ist ja nicht strafbar, sonst gäbe es bei der Suche nach Tätern gar keine Hinweise mehr aus der Bevölkerung.



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"justice"

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#10
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

woher weiß ich ob der Anzeigererstatter die Anzeige wieder besseren Wissens gemacht hat ? das wäre ja dann auch wieder nur ein Verdacht.
Irgendwie muss sich die Beschuldigte Person doch wehren können....was ist mit Rufmord oder übler Nachrede ? Die beschuldigte Person steht im öffentlichen Leben und es wird vermutet, das der "Anzeiger" bei Einstellung des Verfahrens wegen Nachstellung" sich irgendwas neues einfallen lässt, um der beschuldigten Person zu schaden ???

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#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ist eigentlich ganz einfach:
Die falsche Verdächtigung kommt in der Regel vor allem dann in Betracht, wenn es überhaupt keine Straftat gegeben hat. Wenn das Opfer also behauptet, es wäre durch nichtexistente Nachstellungen durch X belästigt worden. Analog, wenn das Opfer sich völlig sicher sein könnte, daß Y es gewesen ist, aber trotzdem X beschuldigt. Wenn das Opfer aber nur äußert: X war mal doof zu mir - es könnte gut sein, daß er es war, so ist das eben nur das straflose Äußern eines Verdachts.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Irgendwie muss sich die Beschuldigte Person doch wehren können....was ist mit Rufmord oder übler Nachrede ?


"Rufmord" gibt es nicht. "Üble Nachrede" wäre die juristische Übersetzung von dem, was umgangssprachlich schon mal als "Rufmord" bezeichnet wird.

Das liegt aber nicht vor, wenn man eine Anzeige erstattet und dabei einen Verdacht äußert - aus demselben Grund, den Jotrocken schon genannt hat.

Sie würden umgekehrt auch nicht wollen, daß Sie jemanden (aus Ihrer Sicht berechtigt) anzeigen und wenn man ihm dann dummerweise nichts nachweisen kann, bekommen Sie ein Strafverfahren wegen übler Nachrede?



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Heißt das, die Person muss das hinnehmen, das sie ungerechtfertigt angezeigt wurde ? Sie ist zwar unschuldig aber ihren Ruf hat sie ja trotzdem dadurch verloren....und der Anzeigenerstatter ist schadenfroh ohne irgendwelche Lehren daraus zu ziehen ? Dann könnt der Anzeigenerstatter munter weiter machen und die Person wieder wegen irgendetwas beschuldigen....???

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