Anzeige wegen Nachstellung - worauf sollte ich bei meiner Aussage bei der Polizei achten?

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
bobinutza
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen Nachstellung - worauf sollte ich bei meiner Aussage bei der Polizei achten?

Gegen mir liegt eine Anzeige wegen Nachstellens bei der Polizei vor und nun habe ich eine Vorladung bei der Polizei erhalten.

Ich kann nur vermuten wer diese Anzeige gemacht hat und es hat eigentlich keinen Sinn. Ich war in der letzten 3 Jahre mit einer Person befreundet (es war keine Liebesbeziehung einfach nur eine gute Freundschaft). Wir haben zusammen ganz viel an seiner Internetseite gearbeitet, zusammen mit anderen Freunden und Bekannte der Altstadt besucht oder zu verschiedene Freudentreffen sind wir zusammen gegangen. Außerdem arbeiten wir ganz in der Nähe, und über diese 3 Jahre ist zu Gewohnheit geworden bei der Arbeit fast jeden Tag zusammen zu Frühstücken oder Mittagspause zusammen zu machen.

Auf einmal irgendwann anfangs Februar hat dieser Freund sich nicht mehr gemeldet. Wie gewohnt habe ich mich zum Frühstück/Mittagsessen gemeldet, aber ein Paar Wochen hat er meine Meldungen einfach ignoriert. Wir trafen uns zufällig bei der arbeit ab und zu und hatte er mir auch nicht mehr „Hallo" gesagt. Die fragen die ich wegen die Arbeit bei der Internetseite hatte er auch nicht mehr geantwortet.

Ich habe mich natürlich gefragt was los ist und ich habe ihm dann ein Paar Mails geschrieben in den ich ihm gebeten habe sich eine halbe stunde zu nehmen um zu klären wo das Problem liegt, weil ich eine Freundschaft ungern verlieren möchte, und wenn ich sie verlieren soll dann möchte ich zumindest wiesen warum, oder was ich Falsch gemacht hätte.

Auf diese 2-3 Mails bekam ich auch keine Antwort zurück, also habe ich einen Tag ihm angerufen. Die gleiche Bitte habe ich ihm am Telefon mitgeteilt und die Antwort war: „Ich habe keine zeit heute, ich erkläre dir irgendwann was los ist".

Nach diese Geschichte hat er versucht über eine Dritte Person von mir bestimmte Dateien die ich für seine Internetseite erstellt hatte, zugeschickt zu bekommen. Ich habe dann dieser Dritte gesagt, wenn er die Dateien haben möchte soll sich mein Freund einfach direkt melden, und ich habe die Dateien nicht geschickt.

Kurz nachher habe ich die Vorladung bekommen. In der Brief steht dass wegen Nachstellung zwischen mitte Dezember 2009 und ende Januar 2010 sollte ich zu einen Termin bei der Polizei gehen.

Dummerweise Silvester habe ich bei dieser Freund gefeiert weil er mich dort (mit viele andere Freunden) eingeladen hat. Im Januar hatte ich wie gewohnt Nachrichten und sms von ihm bekommen in dem er fragte ob/wann wir Frühstücken, oder hatten wir uns wie in die letzten 3 Jahre ganz oft getroffen um fragen wegen der Arbeit bei der Internetseite zu klären.

Ich kann mich zum einen die Anzeige nicht erklären, zum anderen hätte ich gerne einen Rat,
wie ich mich am besten in solch einer Situation verhälten bzw. worauf ich bei meiner Aussage bei der Polizei achten sollte.

Vielen Dank für jeder Rat

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

na, erklären kann Ihnen das hier auch keiner. Aber wenn die Anzeige von dem Menschen kommt, den Sie in Verdacht haben, dürfte es doch jede Menge Beweise geben, daß er den Kontakt zu Ihnen gesucht hat. Falls Sie erwägen, einen Anwalt zu nehmen, weise ich mal vorsorglich darauf hin, daß der Ihr Geld kostet.
Übrigens muß die "Lebensgestaltung" des Betroffenen "schwerwiegend beinträchtigt" sein - sonst ist der Tatbestand ohnehin nicht erfüllt (§ 238 StGB ). Das sehe ich hier nun gar nicht...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bobinutza
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

Ich hatte (§ 238 StGB ) vorher auch gelesen. Das eizige wass ich mir vorstellen kann dass er sich denkt dass es zutrteffen könnte ist dass ich "1. seine räumliche Nähe aufsuche".

Das wäre nur wegen das zufällige Treffen bei der Arbeit. Ich kann aber nichts dagegen, ich arbeite in meiner Firma und ich benutze auch die kantine / cafeteria meiner Firma. Ich laufe rum in der Firma und in der Umgebung wann ich Meetings habe oder wann ich über die Strasse eine Pizza oder Brötchen zur Mittagessen essen möchte, und das werde ich weiter machen ohne dabei zu denken dass ich vielleicht wann ich rauskomme meien "Freund" treffen könnte.

Ich kann mir auch vorstellen dass anfangs Februar meine 2-3 Mails und den Anruf für ihm ganz nervig gewesen sind. Ich finde aber auch normal nach 3 Jahre gute Freundschaft nachzufragen warum er sich nicht mehr meldet.

Meine Frage ist, wenn ich die Beweise habe dass er den Kontakt zu mir gesucht hat, lohnt es sich einen Anwalt zu suchen oder sollte ich einfach mein Geld sparen und die Beweise bei der Polizeibesprechung allein zeigen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

einen Anwalt können Sie später immer noch einschalten. 2, 3 Mails und ein Anruf erfüllen nie den Tatbestand - wo ist denn da die "schwerwiegende Beeinträchtigung"?
Ein Anwalt kostet Sie lässig 400 bis 600 Euro, und die kriegen Sie nur bei einem Freispruch erstattet. Dazu müßte es aber einen Prozeß geben, und danach sieht es mir gar nicht aus - also bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Sollte es unwahrscheinlicherweise zu einer Anklage/einem Strafbefehl kommen, DANN ist es Zeit für einen Anwalt.

Gruß vom mümmel


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bobinutza
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank :o)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich schließe mich muemmel an. Ich kann hier ebenfalls kein strafbares Verhalten erkennen. Gehen Sie zur Polizei und schildern Sie den Verlauf aus Ihrer Sicht. Wenn Sie bei der Vernehmung auch noch ein paar gespeicherte SMS vorzeigen können, erleichtert das die Sache vielleicht noch. Es würde mich sehr wundern, wenn da was anderes als ne Verfahrenseinstellung (weil keine Straftat stattgefunden hat) rauskommen würde.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bobinutza
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

Ich habe also den Termin hinter mir und ich bin etwas beruhigt.

Was mir vorgeworfen wurde sind folgende Sachen:

dass ich in dezember/januar sms/mails ihm geschrieben habe. Ich konnte aber auch beweisen dass ich auch genau so viele sms/mails von ihm bekommen habe.

dass ich zu Betriebssport (von meine Firma) gehe wo er auch geht, das mache ich aber seit 3 Jahre. Ist eigentlich wo ich ihm vor 3 Jahre kennengelernt habe. Ich konnte also nicht wegen ihm zu Volleyball gehen wann ich ihm überhaupt nicht kannte. Ausserdem, er kommt noch zu unsere Betriebsmannschaft obwohl er nicht mehr in usere Firma arbeitet, was auch völlig ok ist gesehen dass er so lange mit uns gespielt hat. Es könnte aber auch andersrum interpretiert werden.

dass ich seine räumliche Nähe aufgesucht hätte, aber wie schon oben geschrieben ich arbeite in meine Firma und ich muss auch dort rumlaufen ...

und dass er mir gesagt hätte er wolle keinen kontakt mehr zu mir haben, was auch wie oben geschrieben: Bei dem leztem Gespräch den ich mit ihm gehabt habe seine aussage war „Ich habe keine zeit heute, ich erkläre dir irgendwann was los ist“. Niemals hat er mir gesagt er wollte kein kontakt mehr haben.

Was mir aber sehr überrascht hat ist:
Der Grund warum er die Entscheidung getroffen hat, die Anzeige zu machen ist weil seine Freundin, anonyme Mails bekommen hätte in dennen ihr zu kenntnis gegeben wird dass er fremd ginge.
Also, warum auch immer, er hat sich gedacht dass ich diese Mails seine Freundin geschickt hätte (was ich natürlich nicht gemacht habe).

Was folgt ist dass ich in 2-3 Monate einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen sollte, in der die Enscheidung stehen sollte ob es eine Verfahrenseinstellung sein wird oder nicht.

VG
bobinutza

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

das wird mit Sicherheit eingestellt.

Gruß vom mümmel

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