Anzeige wegen Nachstellung erhalten

6. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Marlene4455
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Nachstellung erhalten

Hallo Leute,
ich habe am Donnerstag eine Vorladung zur Polizei erhalten als Beschuldigte wegen Nachstellung. Der Brief wurde persönlich eingeworfen-komisch oder Normalfall?
Das vermeintliche Opfer ist der Ex-Mann meiner Freundin. Er hat Sie während der Schwangerwchaft unter tragischen Umständen verlassen. Meine Freundin kämpft bis heute. Wir haben uns über das Internet kennengelernt in einer Art Selbsthilfegruppe da auch mir schlimmes in der Vergangenheit passiert ist. Der Herr ist aus seinem früheren Wohnort ausgezogen und wohnt zufälligerweise nicht weit von mit entfernt. Meine Freundin wollte ihm einen Denkzettel verpassen da Sie überzeugt ist, dass seine neue Partnerin nicht weiss, dass er Vater ist und seine Vergangenheit nicht kennt. Ist so ein Außenseiter ohne Freunde und Familie. Es kamen zwei Nachrichten von meinem Handy an ihn innerhalb zwei Monaten.

Hi Marco

Ich war am 20 März am Abend bei dir jedoch warst du nicht zu Hause. Später war das Licht bei dir an jedoch war es zu spät um zu klingeln. Ich bin hin und wieder in Karlsruhe und werde es erneut versuchen. Irgendwann passt es bestimmt.

Gruß

Und:

Kann es sein dass Karen nichts bzw nicht alles von deiner Frau und deiner Tochter weiss? War deine Frau im Bilde dass ihr euch im Mai 22 kennengelernt habt? Das kann doch alles nicht sein ODER?!

Da der Herr unter seinem Nick viel im Internet unterwegs ist und da sein Leben teilt wissen wir, dass sein Briefkasten mit Rasierschaum besprüht wurde. Dann Bastelperlen drin waren, mal eine abgepackte Damenbinde und eine Zahnbürste umd Mumdspray. DAS WAR ICH NICHT allerdings denke ich mir, dass er mich im Nachhinein beschuldigt.

Anwalt ist eingeschaltet... der Termin bei der Polizei wird abgesagt und Akteneinsicht beantragt.

Was kann mir passieren?
Er wird definitiv viel auf seine Psyche schieben. Das macht er schon seit zwei Jahren und ist deshalb die ganze Zeit krankgeschrieben.

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Es kamen zwei Nachrichten von meinem Handy an ihn innerhalb zwei Monaten.

Aha ...



Zitat (von Marlene4455):
Was kann mir passieren?

Strafrechtliche Verurteilung
Zivilrechtliche Verurteilung



Zitat (von Marlene4455):
Er wird definitiv viel auf seine Psyche schieben

Nö, eher auf eure Psyche ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18226 Beiträge, 9901x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Was kann mir passieren?

Ganz realistisch: Dass man auf knapp 1000€ Anwaltskosten sitzen bleibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1858 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Da der Herr unter seinem Nick viel im Internet unterwegs ist und da sein Leben teilt wissen wir, dass sein Briefkasten mit Rasierschaum besprüht wurde. Dann Bastelperlen drin waren, mal eine abgepackte Damenbinde und eine Zahnbürste umd Mumdspray. DAS WAR ICH NICHT allerdings denke ich mir, dass er mich im Nachhinein beschuldigt.


Was würdest du denn an seiner Stelle denken?

Zitat (von Marlene4455):
Er wird definitiv viel auf seine Psyche schieben.


Was hat das mit seiner Psyche zu tun?

Der Mann fühlt sich belästigt und hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass du ihm nicht nur Nachrichten schreibst und ungebeten vor seiner Türe stehst, sondern auch etwas mit den anderen Vorkommnissen zu tun hast.

Zitat (von Marlene4455):
Das macht er schon seit zwei Jahren und ist deshalb die ganze Zeit krankgeschrieben.


Das ist für den Sachverhalt unerheblich.

Zitat (von Marlene4455):
Was kann mir passieren?


Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Anklage kommt, trotz allem würde ich dir raten, den Mann in Ruhe zu lassen.

Wenn deine Freundin noch was mit ihm zu klären hat, soll sie das selber machen.


-- Editiert von User am 7. Juli 2024 08:26

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marlene4455
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ganz realistisch: Dass man auf knapp 1000€ Anwaltskosten sitzen bleibt.


Ist eine Hausdurchsuchung möglich? Ich habe echt Panik vor solchen Situationen. Vllt würde man das Handy beschlagnahmen um an die Gespräche mit meiner Freundin zu gelangen oder nach Sachen bezüglich des Briefkastens suchen..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Ist eine Hausdurchsuchung möglich?

Klar.

Denn ohne Geständnis müssen die Ermittler ja irgendwie anders an Beweise kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18226 Beiträge, 9901x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Ist eine Hausdurchsuchung möglich?

Möglich: Ja
Sonderlich realistisch aber eher nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marlene4455
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Möglich: Ja
Sonderlich realistisch aber eher nicht.


Darf ich fragen warum eher nicht realistisch? Wie jemand hier schon geschrieben hat müssen die Ermittler ohne Geständniß irgendwie an Beweise kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37432 Beiträge, 6267x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Anwalt ist eingeschaltet... der Termin bei der Polizei wird abgesagt und Akteneinsicht beantragt.
Warte doch bitte ab, was der Anwalt dir nach der Akteneinsicht empfiehlt.
Ein *Geständnis* zu den beiden Nachrichten kannst du dann (bei Bedarf) immer noch ablegen.

Ich halte eine Hausdurchsuchung aufgrund deiner Schilderung und des Tatvorwurfs auch für wenig realistisch.

Da es relativ viele Ermittlungsmöglichkeiten gibt, werden hier auch mal solche wie Hausdurchsuchung genannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1763 Beiträge, 342x hilfreich)

Immer wieder schön, wenn Täter im Internet ihre Taten zugeben und das auch noch sehr reich an Details.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Immer wieder schön, wenn Täter im Internet ihre Taten zugeben und das auch noch sehr reich an Details.

Ist doch praktisch, die TS muss doch nur den Link zu dem Thread hier an die Polizei geben.
Das könnte dann die Notwendigkeit einer HD auch drastisch senken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18226 Beiträge, 9901x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Darf ich fragen warum eher nicht realistisch?

Wenn eine Durchsuchung stattfindet, dann im Regelfall vor(!) der Einladung zur Vernehmung.
Jetzt wissen Sie ja von den Ermittlungen und könnten ihr Handy verbrennen. Dann wäre eine Durchsuchung ja nicht mehr lohnenswert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1763 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist doch praktisch, die TS muss doch nur den Link zu dem Thread hier an die Polizei geben.
Das könnte dann die Notwendigkeit einer HD auch drastisch senken.
Noch einfacher. Der entsprechende Ermittler muss nur den Text der ersten Nachricht bei Google eingeben ... und landet direkt hier.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marlene4455
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn eine Durchsuchung stattfindet, dann im Regelfall vor(!) der Einladung zur Vernehmung.
Jetzt wissen Sie ja von den Ermittlungen und könnten ihr Handy verbrennen. Dann wäre eine Durchsuchung ja nicht mehr lohnenswert.


Danke. Hat mir so auch niemand gesagt. Mein Anwalt meinte sogar, dass wenn ich bei der Polizei wäre könnte ja man auch das Handy beschlagnahmen. Deshalb mein Kopfkino mit der Durchsuchung zu Hause. Ich verberge ja nichts. Mit dem Kram im Briefkasten habe ich nichts zu tun. Die Nachrichten ja von meiner Freundin an ihn jaaa die wurden von meinem Handy geschickt. Zu viel Wein, unsere gute Laune und ja es war unüberlegt, kindisch ist aber passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18226 Beiträge, 9901x hilfreich)

Zitat (von Marlene4455):
Mein Anwalt meinte sogar, dass wenn ich bei der Polizei wäre könnte ja man auch das Handy beschlagnahmen.

Das stimmt.
Vielleicht das Handy besser zu Hause lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marlene4455
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das stimmt.
Vielleicht das Handy besser zu Hause lassen.


Ich gehe da nicht hin weil mein Anwalt den Termin abgesagt hat. Deshalb mein Kopfkino die würden mich zu Hause aufsuchen...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.802 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.