Anzeige wegen Nötigung,Mittelfinger gegen Beamten

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
WaseinScheiß
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Nötigung,Mittelfinger gegen Beamten

Hallo.Ich hatte Streit mit meinem Mann,weshalb er mich aus der Wohnung aussperrte.Ich habe irgendwann die Polizei gerufen weil er mich nicht mehr rein lies.Die Beamten kamen zu zweit.Der Beamte ging zur Haustür,klopfte,klingelte sturm und sagte 1x hier ist die Polizei.Mein Mann war zu dem Zeitpunkt im Wohnzimmer was ich dem Beamten auch mitteilte.Mein Mann dachte das ich das wieder wäre und öffnete die Tür nicht.Der Beamte ging dann an die Rollläden und schiebte diese hoch um zu schauen ob er meinem Mann sieht.Dabei leuchtete er mit seiner Taschenlampe in das Fenster.Mein Mann stand davor und zeigte den Mittelfinger.Er dachte ich stehe vorm Fenster.Als er bemerkte das dort ein Beamter steht hat er sich sofort entschuldigt.Der Beamte rief nur:Das kannst du vergessen!Ich zeig dich an,das ist eine Straftat!Dann lies er den Rolladen fallen und sagte :"was für ein Spacko"!Heute 7 Wochen später kam eine Anzeige wegen Nötigung wegen dem Mittelfinger.Mein Mann hat 2 Wochen Zeit sich zu äußern.Wie sollte man am besten vorgehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Personalien angeben/bestätigen und Anhörungsbogen zurückschicken, ansonsten würde zumindest ich mich als Beschuldigter nicht zur Sache einlassen.

Akteneinsicht beantragen zu lassen, wäre auch nicht verkehrt. Das kann allerdings nur (s)ein Anwalt und kostet eine Kleinigkeit.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der Mittelfinger hat mit der Nötigung nichts zu tun. Der Mittelfinger ist Beleidigung. Nötigung ist die Aussperrung, oder irgendwas, was nicht genannt wurde.

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#3
 Von 
WaseinScheiß
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay wegen Nötigung kann aber nur ich ihn Anzeigen sagte der Polizist.Also im Grunde geht es nur um den Mittelfinger!?
Er hat 2 Wochen Zeit sich zu äußern,wenn er das nicht tut wird nach Aktenlage entschieden.Die Warheit sagen bringt wohl nicht viel.Was ist wenn er es einfach abstreitet?Aussage gegen Aussage?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nötigung ist ein Offizialdelikt, das kann jeder anzeigen, insbesondere auch die Polizei, was ja offenbar auch geschehen ist.

Was kam denn genau für ein Schreiben? Ein Anhörungsbogen oder eine Anklageschrift?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was ist wenn er es einfach abstreitet?Aussage gegen Aussage? Genau. Und dann raten Sie mal, wessen Aussage der Richter für gelogen und welche er für zutreffend erklären wird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
WaseinScheiß
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Nötigung ist ein Offizialdelikt, das kann jeder anzeigen, insbesondere auch die Polizei, was ja offenbar auch geschehen ist.

Was kam denn genau für ein Schreiben? Ein Anhörungsbogen oder eine Anklageschrift?


Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Nötigung,steht in der Überschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann ist es ein Anhörungsbogen

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