Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.06.2019 19:03:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert:

Die Tage standen die beiden Herren in Blau vor meiner Tür. Sie wollten den Fahrer meines Autos ermitteln. Ich sagte, dass ich das bin (von "Ich weiß nicht wer das sein könnte und wer alles mein Auto fährt"-Aussagen halte nicht nichts.)

Ich wäre angezeigt worden wegen Nötigung, Lichthupe & Beleidigung (Mittelfinger zeigen). Ob ich mich daran erinnern könnte. Konnte ich zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht, fiel mir erst ein paar Stunden später wie Schuppen von den Augen. Es ging um folgenden Sachverhalt:

Kurvige Auffahrt (einspurig) auf dann zweispurige Bundesstraße. Vor mir ein recht langsames Fahrzeug in der Kurve. Da ich die Kurve kenne, weiß ich das die niemand schneller als maximal 60 fährt. Habe also Platz gelassen, war mir auch nur recht, hatte nämlich 4 Winterreifen im Auto und meine neu aufgezogenen Reifen hatten noch keinen Luftdruck-Check. Dann kommt nach der Kurve die Gerade, es wird durch eine Spur die von links kommt zweispurig auf unbestimmte Zeit. Sehr übersichtliche Stelle. Nachdem es zweispurig ist und mein Vordermann immer noch nicht schneller fährt (dort ist 100 erlaubt, er fuhr so 60-70), gucke ich also, blinke, setze zum überholen an und befinde mich dann vollständig im Überholvorgang auf der linken Spur. Der zu Überholende findet das anscheinend doof. Zieht mir nämlich direkt vor das Auto (3-4m Abstand) und bremst, ich muss ebenfalls bremsen. Gebe einmal kurz Lichthupe. Vor uns erstmal keine Autos in naher Sicht, daher auch komplett unverständlich was er tut. Er fährt also vor mir,... Überholt dann irgendwann doch noch ein Auto und fährt anschließend auf die rechte Spur. Ich überhole ihn nun vorschriftsmäßig, schaue zu ihm rüber und gestikuliere mit meiner Hand nach dem Motto "was sollte das denn werden?". Ich hatte Mittelfinger, Zeigefinger und Daumen erhoben. Er grinst mich nur ganz breit an.

Das Ding ist, er hatte glaube ich eine/n Beifahrer/in neben dran. Ich war allein im Auto. Wie gehe ich nun weiter vor? Mache ich eine Aussage und sage hier, wie es wirklich war? Schweige ich und mache keine Angaben? Hole ich mir einen Anwalt (wobei ich hier noch eine SB von 150 € zu zahlen hätte). Ich denke ja immer, Ehrlichkeit siegt und ich würde gerne klarstellen, wie es wirklich war. Ggf. noch eine Gegenanzeige aufgeben.

Meiner Meinung nach war das wieder so ein Typ von Mensch, der einfach nur provozieren wollte und dann noch meinte er müsse mir eins rein drücken, weil ...keine Ahnung... Ich eine Frau bin, er ein Mann... Mein Auto schneller ist als sein? Ich weiß es nicht.

-- Editiert von fb485324-7 am 11.06.2019 14:33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb485324-7):
von "Ich weiß nicht wer das sein könnte und wer alles mein Auto fährt"-Aussagen halte nicht nichts.
Wäre aber vielleicht besser gewesen.

Zitat (von fb485324-7):
Hole ich mir einen Anwalt (wobei ich hier noch eine SB von 150 € zu zahlen hätte).
Nein, Du hättest die ganze Rechnung zu zahlen, weil die Rechtsschutzversicherung nicht für vorsätzliche Straftaten aufkommt. Die vorgeworfenen Straftaten (Beleidigung und Nötigung) kann man nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich begehen.

Zitat (von fb485324-7):
Ggf. noch eine Gegenanzeige aufgeben.
Was versprichst Du Dir davon?

Zitat (von fb485324-7):
Mache ich eine Aussage und sage hier, wie es wirklich war?
Das kannst und musst nur Du entscheiden. Machst Du eine Aussage, dann besteht die Gefahr, dass Du Dich selbst belastest und noch tiefer in die braune Masse reinreitest. Sagst Du nichts, dann sind eben nur die Aussagen des Anzeigeerstatters und seiner Beifahrerin vorhanden. Du könntest einen auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Akteneinsicht und einem anschließenden Beratungsgespräch beauftragen. Da sind die Kosten noch überschaubar.

Zitat (von fb485324-7):
meinte er müsse mir eins rein drücken, weil ...keine Ahnung... Ich eine Frau bin, er ein Mann... Mein Auto schneller ist als sein?
Ja, das wird's gewesen sein. Ob das die Staatsanwaltschaft auch so sehen wird?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2019 19:03:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Nein, Du hättest die ganze Rechnung zu zahlen, weil die Rechtsschutzversicherung nicht für vorsätzliche Straftaten aufkommt. Die vorgeworfenen Straftaten (Beleidigung und Nötigung) kann man nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich begehen.


Also lt. meiner Versicherung zählt es zum Verkehrsrecht, also zur Rechtsschutz mit dazu. (hatte eben extra nachgefragt).

Zitat (von fb485324-7):
Ggf. noch eine Gegenanzeige aufgeben.

Zitat:
Was versprichst Du Dir davon?


Gerechtigkeit!


Zitat (von fb485324-7):
meinte er müsse mir eins rein drücken, weil ...keine Ahnung... Ich eine Frau bin, er ein Mann... Mein Auto schneller ist als sein?

Zitat:
Ja, das wird's gewesen sein. Ob das die Staatsanwaltschaft auch so sehen wird?


Wohl eher nicht, aber mal abwarten.

-- Editiert von fb485324-7 am 11.06.2019 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ggf. noch eine Gegenanzeige aufgeben. Die wird logischerweise nicht bearbeitet, bevor Ihre Unschuld nicht feststeht. Könnte man damit ein Strafverfahren "stoppen", würde das schlicht jeder tun...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zunächst nochmal §1 Absatz 1 der StVO durchlesen.

Die große Frage ist doch, wem das Gericht am Ende mehr Glauben schenkt. Hier spielen wahrscheinlich weitere Faktoren eine Rolle (Vorstrafen, Punkte, Verstöße in der Vergangenheit, etc.) und nicht nur die Zeugenaussage der Beifahrerin. Grundsätzlich finde ich Ihre Erläuterungen nicht glaubhaft und die Sicht des Anzeigenerstatters wird von ihrer wahrscheinlich erheblich abweichen, z.B. Ich fuhr auf die zweispurige Strasse, erkannte ein langsam fahrendes Fahrzeug auf der rechten Spur und entschied mich dieses zu überholen und auf die linke Spur zu wechseln. Das hinter mir fahrende Fahrzeug wechselte gleichzeitig auf die linke Spur fuhr mir dicht auf und gab auch noch Lichthupe. Die Lichthupe könnte man Dir als Nötigung auslegen wenn Du diese in einer Aussage zu Protokoll gibst.

Und nicht vergessen: Es gibt mittlerweile Dashcams die sowohl nach vorn als auch nach hinten filmen und trotz anderslautendem Allgemeinglauben sind diese Aufzeichnungen nicht generell verboten. Hier entscheidet der Richter ob er diese als Beweis zulässt und es würde blöd aussehen wenn deine Darstellung von einer eventuellen Aufzeichnung abweicht. Dann könnte noch eine Falschaussage hinzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Dann könnte noch eine Falschaussage hinzukommen. Nö - ein Beschuldigter kann keine (strafbare) Falschaussage machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb485324-7):
Also lt. meiner Versicherung zählt es zum Verkehrsrecht, also zur Rechtsschutz mit dazu. (hatte eben extra nachgefragt).
Beleidigungen und Nötigungen sind auch außerhalb des Straßenverkehrs möglich. Da man damit nicht direkt gegen Verkehrsgesetze verstößt würde ich das nicht zwingend dem Verkehrsrecht zuordnen.

Aber das ist auch völlig egal, weil die Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlichen Straftaten nicht einsatzpflichtig ist. Bei fahrlässig begangenen Verkehrsstraftaten zahlt die Rechtsschutzversicherung. Man kann aber Niemanden fahrlässig beleidigen und nötigen. Daher ist die Auskunft falsch. Aber Du kannst die Versicherung ja bitten, Dir eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung zukommen zu lassen.

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