Anzeige wegen "Rufmord"?

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490825-6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen "Rufmord"?

Hallo
Ich habe eine sehr wichtige Frage, innerhalb meiner Hochschule behauptet eine Kommilitonin/ehemalige Mitbewohnerin, dass ich sie sexuell belästigt habe, sie vergewaltigen wollte, erzählt sehr komische Geschichten. Diese stimmen natürlich nicht, aber da sie eine Frau ist, ich ein Kerl, ist es ein wenig kritisch, da ihr auch viele glauben, kann ich da rechtlich irgendwie vorgehen?

Wäre ne super Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124290 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von go490825-6):
kann ich da rechtlich irgendwie vorgehen?

A) Strafanzeige
B) private Abmahnung / Unterlassungsklage

Erfolgsaussichten ungewiss ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33352 Beiträge, 17417x hilfreich)

Strafanzeige Wobei man sich darüber im Klaren sein sollte, daß das dann gegen einen selbst ermittelt wird, wenn die Dame gegenüber der Polizei ihre Behauptungen aufrechterhält.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Strafanzeige Wobei man sich darüber im Klaren sein sollte, daß das dann gegen einen selbst ermittelt wird, wenn die Dame gegenüber der Polizei ihre Behauptungen aufrechterhält.


Oder das Risiko lieber haben, dass die Dame das selbst macht? Bzw. ein anderer Kommilitone?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go490825-6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Strafanzeige Wobei man sich darüber im Klaren sein sollte, daß das dann gegen einen selbst ermittelt wird, wenn die Dame gegenüber der Polizei ihre Behauptungen aufrechterhält.
Da habe ich an sich keine Angst, da ich erstens nicht glaube, dass sie das vor der Polizei äußern würde, zweitens würde es selbst im Fall, dass sie etwas äußern würde darauf hinaus laufen, dass ihr Wort gegen meines steht und dann würde doch nichts passieren oder?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33352 Beiträge, 17417x hilfreich)

Da habe ich an sich keine Angst, da ich erstens nicht glaube, dass sie das vor der Polizei äußern würde Was sonst? Würde sie da freimütig bekennen "Ich habe das alles nur erfunden, um den X mal ordentlich zu dissen"?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go490825-6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht unbedingt. Bei sexuellen Übergriffen sind ja Zeugen oft rar gesäht, hier kann es auch ausreichen wenn das Opfer die Vorfälle glaubhaft macht.
Dies tut sie aber ganz und gar nicht, ein Großteil glaubt ihr nämlich schon nicht

Zitat (von muemmel):
Da habe ich an sich keine Angst, da ich erstens nicht glaube, dass sie das vor der Polizei äußern würde Was sonst? Würde sie da freimütig bekennen "Ich habe das alles nur erfunden, um den X mal ordentlich zu dissen"?

Kenne mich nicht wirklich aus, aber sie würde der Situation eher ausweichen, bzw. so genauen Aussagen ausweichen.
Aber dies ist sowieso nur die Notlösung, sofern dieses Problem weiterhin bestehen wird, zur Zeit sieht es aus, als wenn es beendet ist.

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es ist nicht wichtig, ob das Umfeld ihr glaubt, sondern gegebenenfalls das Gericht. Und das kann dem weiblichen "Opfer" einfach glauben, das passiert auch häufig.

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